Bei Diebstahl erwischt welche Konsequenzen drohen mir?

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go494223-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Diebstahl erwischt welche Konsequenzen drohen mir?

Guten Abend,
Ich wurde gestern beim Klauen erwischt (Warenwert 40€ ), das ist mein erstes und damit einziges Vergehen habe sonst ein weiße Weste. Der Ladendetektiv hat eine Anzeige gegen mich erhoben. Mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen? Das Verfahren wird ja denk ich sowieso fallen gelassen, werde ich dann ein Bußgeld zahlen müssen? Wenn ja wie hoch wird dies ca. sein? Ich bin übrigens 19 Jahre alt und noch bis zum 5.07 Schüler und arbeite zurzeit auf Teilzeit.



-- Editiert von go494223-14 am 29.06.2018 20:08

-- Editiert von go494223-14 am 29.06.2018 20:12

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
go494223-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann trotzdem noch Bußgeld zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go494223-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Na da haben Sie sich auf jeden Fall den idealen Zeitpunkt ausgesucht. Noch jung genug um noch nach Jugendstrafrecht behandelt zu werden, aber schon zu alt dafür dass hier großartig erzieherische Maßnahmen greifen würden.

Am wahrscheinlichsten ist eine Einstellung des Verfahrens, ansonsten könnten ein paar Sozialstunden drohen. Aber wenn die Gerichte bei Ihnen in der Gegend nicht tödlich unterbelastet sind, wird man für Sie da kaum einen Termin finden.
Wenn Sie also nicht gerade auf dem Flughafen arbeiten wollen oder zur Polizei gehen, dürften Sie hier unbeschadet raus kommen.


Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann trotzdem noch Bußgeld zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17244x hilfreich)

Nö, aber so rein zivilrechtlich kann der Laden noch eine Vertragsstrafe von Ihnen verlangen - 50 Euro gelten als angemessen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go494223-14):
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann trotzdem noch Bußgeld zahlen?


Das kommt drauf an, nach welcher Vorschrift eingestellt wird. Eine Einstellung kann mit einer Auflage (Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit) verknüpft werden [§ 153a StPO oder § 45 JGG ]

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