Mein Sohn ist 17 und sein fester Freund 16. Er hat mich jetzt letzte Woche gefragt ob sein Freund hier übernachten darf allerdings wissen seine Eltern das nicht und sind 1 Woche lang im Urlaub. Er meint es kommt schon nicht raus. Aber mache ich mich damit nicht strafbar?
Bei Freund übernachten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Solange die beiden bei der Übernachtung nicht irgendwelche Terrorpläne schmieden und sie davon wussten oder hätten wissen können, machen sie sich nicht strafbar.
Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass seine Eltern grundsätzlich nicht wollen, dass sie sich treffen.
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Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass seine Eltern grundsätzlich nicht wollen, dass sie sich treffen.
Das ändert nichts an der fehlenden Strafbarkeit.
-- Editiert von muemmel am 29.07.2018 14:01
Sie machen sich nicht strafbar.
Was seine Eltern wollen mag zwischen ihm und seinen Eltern von Belang sein, aber es bindet Sie nicht.
Etwas off topic: kann es sein, dass das eigentliche Problem der Eltern nicht beim auswärtigen Übernachten liegt? Dann braucht der Freund Ihres Sohnes ohnehin jede Rückendeckung, die er bekommen kann.
Die Fragestellerin schreibt ja selber, dass die Eltern grundsätzliche Einwände gegen den Kontakt zwischen den beiden Jungen haben.Zitat:kann es sein, dass das eigentliche Problem der Eltern nicht beim auswärtigen Übernachten liegt?
Find ich zu spekulativ. Es kann sehr gute (odr auch nur nachvollziehbare) Gründe geben, warum die Eltern keinen Kontakt zwischen Ihrem Kind und dem der Fragestellerin wünschen (und schon gar keine mehrtägige Übernachtung während Ihrer Abwesenheit).Zitat:Dann braucht der Freund Ihres Sohnes ohnehin jede Rückendeckung, die er bekommen kann.
Das Problem liegt darin, dass die sorgeberechtigten Eltern des Kindes grundsätzlich bestimmen können, mit wem das Kind Umgang haben soll (und mit wem nicht). Ihnen ist offenbar bekannt, dass die Eltern nicht wollen, dass das Kind in Ihrer Wohnung übernachtet. Jetzt könnte man darüber nachdenken, ob die Eltern dieses Sorgerecht hier nicht vielleicht unzulässig ausüben, weil es nicht am "Wohl des Kindes" orientiert ist, dass ein Kind mit fortschreitendem Alter immer weiter selber definieren kann. Damit bewegen Sie sich dann aber schon auf dünnem Eis und im zweifelsfall bleibt es bei der grundsätzlichen Entscheidung, dass die Eltern den Umgang (und Übernachtungsort) des Kindes bestimmen können. Und ich sehe auch nicht, welches überragende Interesse an einer Übernachtung bei Ihnen hier das Elternrecht verdängen könnte.Zitat:Aber mache ich mich damit nicht strafbar?
Im Extremfall versuchen die Eltern also gerichtlich einen Unterlassungsanspruch gegen Sie durchzusetzen. Dieser wäre darauf gerichtet, dass Sie das Kind nicht mehr in Ihre Wohnung aufnehmen sollen. Ob das realistisch ist, sei dahingestellt. Das grundsätzliche Bestehen dieser Möglichkeit interessiert Sie aber möglicherweise.
Sehr gewagt, oder? Sie müssen sich auch fragen, ob Sie bei diesem kleinen Versteckspiel mitmachen wollen.Zitat:Er meint es kommt schon nicht raus.
Ich würde es vermutlich nicht tun, auch ganz einfach, um das fremde Elternrecht zu respektieren (solange die Eltern nicht erkennbar einen Totalschaden haben).
Es kann sehr gute (odr auch nur nachvollziehbare) Gründe geben, warum die Eltern keinen Kontakt zwischen Ihrem Kind und dem der Fragestellerin wünschen
Es liegt tatsächlich daran, dass die Vorstellungen der Eltern was die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anbelangt sehr altmodisch ist. Deswegen wollen sie versuchen es zu verhindern indem sie den Kontakt verbieten.
Zitat:Find ich zu spekulativ. Es kann sehr gute (odr auch nur nachvollziehbare) Gründe geben,
Natürlich ist es spekulativ. Deswegen frage ich ja.
Aber wie die Antwort zeigt, spekuliere ich weniger als Sie mit Ihrem gerichtlichen Unterlassungsanspruch, von dem nun wirklich noch niemand geredet hat.
Wenn der Junge mit Eltern gestraft ist, die meinen, sein schwul-sein verhindern zu können, indem sie ihm dem Umgang mit andern Jungs verbieten, bleibe ich dabei, dass er jede Rückendeckung braucht.
Und es bleibt dabei, dass es nicht strafbar ist, ihn übernachten zu lassen.
Vielleicht bietet es sich ja an, mit den Eltern das Gespräch zu suchen. Vielleicht können sie ja auch ein Beratungsangebot wahrnehmen, dass es Ihnen ermöglicht, im 21. Jahrhundert anzukommen.
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