Guten Tag zusammen,
Folgendes hat sich abgespielt, ein flüchtiger bekannter fragte mich ob ich ihn wohin fahren könnte , er müsste einige sachen erledigen ,....ich fuhr ihn also hin wo er musste und wartete dort doch im nachhinein hat sich rausgestellt das er dort einige autoscheiben eingeschlagen hat und geldbörsen entwendet hat, doch davon wusste ich ehrlich nichts.Ein bis zwei wochen später kam die Polizei zu mir und befragte mich zu dem geschehen ich schilderte ihnen genau wie es war.
Jetzt weiss ich nicht was ich tuhn soll. Ich bin 18 jahre jung fange vorraussichtlich im August eine Ausbildung an.Die flüchtige Person sitzt jetzt in untersuchungshaft.
Ich habe eigendlich damit nichts zu tuhn doch Augenzeugen sichteten mein Auto am Tatort deswegen kamen sie auf mich.Der Polizeibeamte sagte zu mir ich würde zur Beihilfe angeklagt werden.
Was wird jetzt auf mich zu kommen?
Hoffe auf Ihre hilfe weiss überhaupt nicht was ich tuhen soll.Habe auch keine Vorstrafen oder ähnliches bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Beihilfe Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Du kannst dem Gericht -falls Anklage erhoben wird- die Geschichte genau so erzählen ("davon wußte ich wirklich nicht") und hoffen, dass man Dir das glaubt. Es handelt sich im Übrigen um Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB ) nicht nur um einfachen Diebstahl (§ 242 StGB )
Richtig, was noch zu erwähnen wäre: Beihilfe ist jemandem zu dessen rechtswidriger Tat vorsätzlich Hilfe zu leisten. Vorsatz liegt, wenn man von der Tat nichts wusste, nicht vor.
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ja gut aber ich denke da, der jenige eh nicht gut auf mich zu sprechen ist da ich den Mund aufgemacht habe, würd er mit sicherheit behaupten das ich davon gewusst habe, naja danke für eure hilfe mfg
Vielleicht sollte man sich überlegen, einfach ein Geständnis abzulegen. Das wirkt auf jeden Fall strafmildernd. Schwerer Diebstahl hat für den Täter im Erwachsenenrecht eine Mindeststrafandrohung von 3 Monaten Freiheitsstrafe (pro Fall), ist also nicht unbedingt Pipifax. Beim Tathelfer ist die Strafe zwar zu mildern und im Jugendrecht gelten die Mindeststrafen aus dem Erw.-Recht nicht, aber mit 1 Wochenendarrest kann man hier evtl. schon rechnen, wenn es schlecht läuft. Dass der Täter in U-Haft ist, deutet im Übrigen darauf hin, dass es -unter dem Strich- nicht nur um einige Autos geht. Da wird noch mehr im Busche sein, oder aber bereits eine große Menge an Vorstrafen und ggf. eine nun zu widerrufende Bewährung im Raum stehen.
danke das ist echt hilfreich, das mit dem arrest beruhigt mich ja noch aber 3 monate wär echt schon viel uiui =(
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