Beihilfe Diebstahl - wird es strenger bewertet, da ich schon einmal aufgefallen bin?

30. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.04.2020 14:46:37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe Diebstahl - wird es strenger bewertet, da ich schon einmal aufgefallen bin?

Hallo.
Folgende Situation:

Ein Freund und ich waren im Baumarkt um ein paar Sachen zu kaufen. Wir sind die ganze Zeit zusammen gelaufen und ich habe auch bemerkt, dass er Sachen eingesteckt hat, ihn davon aber nicht abgehalten. Nach dem Kaufen einiger Dinge, wurde er dann an der Lichtschranke verraten und bekommt jetzt eine Anzeige wegen Ladendiebstahl, die Dinge hatten einen ungefähren Wert von 15Euro.

Gleichzeitig bekomme ich laut Ladendetektiv wegen Beihilfe zum Diebstahl Post von der Polizei.

Vor 4 Monaten wurde ich selbst beim Ladendiebstahl erwischt, die Anzeige wurde aber fallen gelassen, jetzt habe ich trotzdem Angst, dass diese Aktion Konsequenzen für mich hat.

Was für Chancen habe ich?
Wird die Beihilfe "strenger bewertet", da ich schon einmal aufgefallen bin?

Vielen Dank für Antworten.


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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn man schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und verurteilt wurde, oder es eine Einstellung "nur" aus Opportunitätsgründen gab (wie bei Ihnen) hat man bei einer erneuten Auffälligkeit -insb. nach relativ kurzer Zeit- natürlich schlechtere Karten, als wenn es noch (gar) keine Auffälligkeit gäbe.

Allerdings ist:

quote:

...habe auch bemerkt, dass er Sachen eingesteckt hat, ihn davon aber nicht abgehalten


als solches noch keine "Beihilfe".

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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