Beihilfe zum Cybermobbing?

25. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Chroles
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe zum Cybermobbing?

Also, es ist so: Ich habe unter einem Youtube Video Geschrieben: "Gut wurde es ab 3:18" (Der Witz ist es dass das Video nur so lange ging).
Der Bruder des Accountinhabers (Accountinhabers hat schon seit längerem Probleme mit Hate (Beleidigungen bei einem Extremfall sogar Morddrohungen)) schrieb dann, dass er mich anzeigen würde, da ich durch diesen ironischen Kommentar anscheinend Beihilfe zum Mobbing oder sowas geleistet hätte... Würde er damit theoretisch durchkommen? Ist das nicht meine freie Meinung?

Außerdem stempelte er jegliche negative Kritik ebenfalls als Beihilfe ab...

Danke im Voraus,
Chroles

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Chroles):
Beihilfe zum Mobbing

Ist genau so wie Mobbing schlicht kein Straftatbestand.

Denkbar wären im Rahmen des Mobbing begangen Straftaten wie z.B. Beleidigung (§ 185 StGB ), Verleumdung (§ 187 StGB ), Nötigung (§ 240 StGB ), Körperverletzung (§ 223 StGB ).



Und die Bemerkung die wie hier aussagt das man das Video schlecht fand, ist auch kein "Mobbing" oder sonst wie strafbar.
Das ist einfach nur eine Meinung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Der Witz ist
...unglaublich witzig. :augenroll:

Zitat:
Ist das nicht meine freie Meinung?
Zitat:
Das ist einfach nur eine Meinung.
Ihr zwei Scherzkekse... :party:

Zitat:
Würde er damit theoretisch durchkommen?
Sie scheint doch mehr zu interessieren, ob Sie hier weiter mobben und "Hate" verbreiten können, wie Sie wollen. Das scheint mir unter anderem von folgenden Fragen abzuhängen:

In welcher Stadt spielt das alles? Was sagen fie Eltern dazu? Ist überhaupt einer der Beteiligten schon 14? Gehen alle Beteiligten zur selben Schule? Ist die Schule informiert?

-- Editiert von Rechtschreibung am 26.11.2016 16:06

1x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Ihr zwei Scherzkekse...

Substantierte Begründung? Oder einfach nur eine Meinung?



Zitat (von Rechtschreibung):
Sie scheint doch mehr zu interessieren, ob Sie hier weiter mobben und "Hate" verbreiten können

Offensichtlich hast Du seine Fragen nicht gelesen?



Zitat (von Rechtschreibung):
Das scheint mir unter anderem von folgenden Fragen abzuhängen:

Die Stadt bzw. deren Name hat hier genau 0,0 Relevanz. Die anderen Fragen haben auch nur narginak höhere Relevanz.

Die einzige Frage von Relevanz düfte
Zitat (von Rechtschreibung):
Ist überhaupt einer der Beteiligten schon 14?

sein



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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