Also, es ist so: Ich habe unter einem Youtube Video Geschrieben: "Gut wurde es ab 3:18" (Der Witz ist es dass das Video nur so lange ging).
Der Bruder des Accountinhabers (Accountinhabers hat schon seit längerem Probleme mit Hate (Beleidigungen bei einem Extremfall sogar Morddrohungen)) schrieb dann, dass er mich anzeigen würde, da ich durch diesen ironischen Kommentar anscheinend Beihilfe zum Mobbing oder sowas geleistet hätte... Würde er damit theoretisch durchkommen? Ist das nicht meine freie Meinung?
Außerdem stempelte er jegliche negative Kritik ebenfalls als Beihilfe ab...
Danke im Voraus,
Chroles
Beihilfe zum Cybermobbing?
25. November 2016
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Frage vom 25. November 2016 | 23:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe zum Cybermobbing?
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#1
Antwort vom 26. November 2016 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatBeihilfe zum Mobbing :
Ist genau so wie Mobbing schlicht kein Straftatbestand.
Denkbar wären im Rahmen des Mobbing begangen Straftaten wie z.B. Beleidigung (§ 185 StGB ), Verleumdung (§ 187 StGB ), Nötigung (§ 240 StGB ), Körperverletzung (§ 223 StGB ).
Und die Bemerkung die wie hier aussagt das man das Video schlecht fand, ist auch kein "Mobbing" oder sonst wie strafbar.
Das ist einfach nur eine Meinung.
#2
Antwort vom 26. November 2016 | 16:00
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
...unglaublich witzig.Zitat:Der Witz ist
Zitat:Ist das nicht meine freie Meinung?
Ihr zwei Scherzkekse...Zitat:Das ist einfach nur eine Meinung.
Sie scheint doch mehr zu interessieren, ob Sie hier weiter mobben und "Hate" verbreiten können, wie Sie wollen. Das scheint mir unter anderem von folgenden Fragen abzuhängen:Zitat:Würde er damit theoretisch durchkommen?
In welcher Stadt spielt das alles? Was sagen fie Eltern dazu? Ist überhaupt einer der Beteiligten schon 14? Gehen alle Beteiligten zur selben Schule? Ist die Schule informiert?
-- Editiert von Rechtschreibung am 26.11.2016 16:06
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#5
Antwort vom 26. November 2016 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatIhr zwei Scherzkekse... :
Substantierte Begründung? Oder einfach nur eine Meinung?
ZitatSie scheint doch mehr zu interessieren, ob Sie hier weiter mobben und "Hate" verbreiten können :
Offensichtlich hast Du seine Fragen nicht gelesen?
ZitatDas scheint mir unter anderem von folgenden Fragen abzuhängen: :
Die Stadt bzw. deren Name hat hier genau 0,0 Relevanz. Die anderen Fragen haben auch nur narginak höhere Relevanz.
Die einzige Frage von Relevanz düfte
ZitatIst überhaupt einer der Beteiligten schon 14? :
sein
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