Beihilfe zum Sozialbetrug

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Italo-freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe zum Sozialbetrug

Hallo,
gibt es "beihilfe zum Sozialbetrug" ???

Folgender Fall:

Vater bezieht Alg 2 und sonstiges,
seine Mutter stirbt, hatte Sterbegeld und lebensversicherung.
damit diese Gelder nicht auf seinem konto erscheinen gibt er
bei den Versicherungen die Kontodaten seines Sohnes an.

Die Arge vermuttet mittlerweile die Existens von Lebesn- und
sterbegeldversicherung.

Zählt das nun zu Sozialbetrug
und was könnte auf den Sohn zu kommen

Gruß martin



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

natürlich gibt es Beihilfe zum Betrug und auf den Sohn kommt ein entsprechendes Verfahren zu. Wegen der Strafhöhe müßten Sie dann schon mal mit der Schadenshöhe und den eventuellen Vorstrafen des Sohnes rüberkommen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Italo-freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

Sterbegelversicherung sind knapp 2700 euro
lebensversicherung ca 850 euro.

Sohn, hat leider fehler gemacht.
Versuchte schwere brandstiftung..
Nötigung.
und
zu letzt Sachbeschädigung und Beleidigung.
aber er hat sich komplett geändert, Frau mit kind usw..
100 sauber und nun kommt das oben beschriebene,
was sein vater verbockt hat..

Der sohn müßte noch auf bewährung sein ...

gruß martin




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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

tja, eigentlich keine so große Sache, aber mit diversen Vorstrafen und dann auch noch mit laufender Bewährung - das könnte eine Freiheitsstrafe geben. Und "100 sauber" sehe ich hier ja nun gar nicht - daß er nicht wußte, daß das strafbar ist, kann ich mir kaum denken.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Italo-freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

der vater hat es ohne zustimmung des sohnes gemacht.
der vater hat dem sohn seine kontoverbindung angegeben.
und als das geld auf dem konto wahr, und der sohn den vater
darauf ansprach hieß es hol das geld, gib es mir und der rest geht dich nichts
an.....



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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

und woher wußte der Vater die Kontonummer des Sohnes?

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Italo-freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
Der Vater hat hin und wieder mal ein Brief für den Sohn zu Versicherung und so
geschrieben. wo halt auch mal die Kontoverbindung bei war.



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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

nun ja, da müssen Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden, ob sie
die Geschichte
a) glaubhaft finden und
b) darin eine strafbare Beihilfehandlung sehen.

Gruß vom mümmel


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