Guten Tag,
könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen? Es geht um eine offizielle, gewerbliche Kfz-Werkstatt:
Aufgrund von Gesprächen zwischen anderen Gesellen bekommt Geselle A mit, dass sein Chef B gelegentlich gestohlene Ersatzteile "unter der Hand" kauft, um diese für die Reparatur der Fahrzeuge seiner Kunden zu verwenden.
B bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen.
1. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er vermutet, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?
2. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er weiß, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?
Beihilfe zur Hehlerei?
5. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2022 | 15:02
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe zur Hehlerei?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 15:28
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Egal, ob Vermutung oder Wissen. Wenn es sich tatsächlich um ein gestohlenes Teil handelt, macht sich der Geselle der Hehlerei schuldig.Zitat1. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er vermutet, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt? :
2. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er weiß, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?
Zitat:
Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 15:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
B bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen. Von wem denn? B ist schließlich der Chef...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 16:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatB bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen. Von wem denn? B ist schließlich der Chef... :
Danke für den Hinweis.
An der Stelle habe ich mich verschrieben. A ist gemeint.
#4
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 22:44
Von
Status: Lehrling (1438 Beiträge, 291x hilfreich)
"Schuldig" ja, strafbar dann, wenn er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass das Teil gestohlen war. Dann handelt es sich auch nicht um Beihilfe, sondern um den 259 StGB, da man ja zumindest einen Dritten (den B) bereichert.ZitatWenn es sich tatsächlich um ein gestohlenes Teil handelt, macht sich der Geselle der Hehlerei schuldig. :
Und jetzt?
Schon
266.890
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten