Beihilfe zur Hehlerei?

5. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Yu Schneider
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe zur Hehlerei?

Guten Tag,

könnten Sie mir hier bitte weiterhelfen? Es geht um eine offizielle, gewerbliche Kfz-Werkstatt:

Aufgrund von Gesprächen zwischen anderen Gesellen bekommt Geselle A mit, dass sein Chef B gelegentlich gestohlene Ersatzteile "unter der Hand" kauft, um diese für die Reparatur der Fahrzeuge seiner Kunden zu verwenden.
B bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen.

1. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er vermutet, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?

2. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er weiß, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Yu Schneider):
1. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er vermutet, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?

2. Würde sich A der Beihilfe zur Hehlerei schuldig machen, wenn er weiß, dass es sich um ein "Unter-der-Hand-Teil" handelt?
Egal, ob Vermutung oder Wissen. Wenn es sich tatsächlich um ein gestohlenes Teil handelt, macht sich der Geselle der Hehlerei schuldig.

Zitat (von § 259 StGB):

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

B bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen. Von wem denn? B ist schließlich der Chef...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yu Schneider
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
B bekommt die Aufgabe, die Reparatur eines Kfz durchzuführen. Von wem denn? B ist schließlich der Chef...

Danke für den Hinweis.
An der Stelle habe ich mich verschrieben. A ist gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wenn es sich tatsächlich um ein gestohlenes Teil handelt, macht sich der Geselle der Hehlerei schuldig.
"Schuldig" ja, strafbar dann, wenn er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass das Teil gestohlen war. Dann handelt es sich auch nicht um Beihilfe, sondern um den 259 StGB, da man ja zumindest einen Dritten (den B) bereichert.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.890 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen