Beim Cannabiskonsum (minderjährig)erwischt

1. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
BlueOcean123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Cannabiskonsum (minderjährig)erwischt

Hallo Zusammen,

neulich habe ich (16) mit zwei Freunden a und b (16&17) zum ersten mal Cannabis konsumiert und davor etwas Alkohol getrunken. Erst war alles super witzig doch dann musste sich mein Freund a übergeben und fing an zu hyperventilieren etc. . Aus Angst um ihn riefen wir den Notruf und natürlich kam dann auch die Polizei. Wir hatten aber lediglich einen Joint gehabt und sonst auch keinerlei Drogen oder Sonstiges mehr dabei. Die Polizisten beließen es bei einer Verwarnung und ließen uns nach der Aufnahme unserer Personalien gehen. A wurde ins
Krankenhaus gebracht. Drei Tage später stand plötzlich die Polizei vor der Tür von A und haben ihn für den nächsten Tag für eine Aussage auf das Revier bestellt wegen Drogenbesitz. Die Polizisten sagten A bei der Vernehmung sie würden auch uns, also B und mich für eine Aussage vorladen, dann eine Anzeige schreiben und der Staatsanwaltschaft zukommen lassen. Das Ganze ist jetzt fünf Tage her und bis jetzt hat sich noch niemand bei B und mir gemeldet und auch A hat nichtsmehr gehört.
Das Ganze ist in Niederbayern passiert und der Joint enthielt 0,2g Cannabis.

Was für Konsequenzen könnten auf uns zukommen? Die Polizeibeamten sprachen unter Anderem auch von Problemen wenn wir einen Führerschein machen und das wir Glück hätten noch minderjährig zu sein.
Ist es normal das sie sich solange nicht melden obwohl sie doch sagten sie würden eine Aussage von uns wollen?

Vielen Dank schonmal im Voraus

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-- Editiert von Moderator am 01.05.2014 23:21

-- Thema wurde verschoben am 01.05.2014 23:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was für Konsequenzen könnten auf uns zukommen? <hr size=1 noshade>

Strafrechtlich: irgendwas zwischen "nichts" und "ein paar Sozialstunden"

quote:<hr size=1 noshade>Die Polizeibeamten sprachen unter Anderem auch von Problemen wenn wir einen Führerschein machen <hr size=1 noshade>

Die Polizei darf den Vorfall an die Führerscheinstelle melden, auch wenn ihr jetzt noch keinen Führerschein habt. So lange es aber der einzige Vorfall bleibt, wird es aber keine Konsequenzen haben.

quote:<hr size=1 noshade>Ist es normal das sie sich solange nicht melden obwohl sie doch sagten sie würden eine Aussage von uns wollen? <hr size=1 noshade>

Die Mühlen der Justiz mahlen halt langsam. Ein paar Tage oder sogar Wochen sind da nichts ...

Wofür die Polizei sich besonders interessieren wird, ist, von wem ihr das Cannabis habt.
Die Abgabe von Drogen an Minderjährige ist etwas, wo die Justiz keinen Spaß versteht, ganz und gar nicht.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die Eltern werden auch informiert.

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