Folgendes Szenario:
Meine Freundin, 21-jährige Studentin, wurde gestern bei einem Diebstahl
(Wert 30€) erwischt und macht sich nun unendlich große Sorgen, was nun passiert. Sie wurde vom Detektiv entdeckt und hat die Tat auch anschließend gestanden und ihm die Ware ausgehändigt. Das Warenhaus hat nun Stranfanzeige sowie Strafantrag gestellt und eine Vertragsstrafe von 100€ gefordert. Hausverbot wurde natürlich auch verhängt. Sie hat gleich heute ein Entschuldigungsschreiben an die Filiale geschickt etc.,und ist zudem Ersttäter. Mit welchen Folgen muss sie jetzt noch rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
-----------------
""
Beim Diebstahl erwischt - Geringfügigkeit?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Sie hat kein festes Einkommen als Studentin. Wird die Geldstrafe dann automatisch in Sozialstunden "umgewandelt"?
Kann das Verfahren nicht auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden? Und wenn ja, was passiert dann?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. 100 Euro Vertragsstrafe sind übrigens unangemessen - sie sollte nur 50 Euro zahlen.
-----------------
" "
Ob hier eingestellt wird oder nicht, kann aber niemand sicher sagen.
§ 248a StGB
wäre hier wohl durchaus anzuwenden.
PS: Kaum zu glauben, aber DU bist nicht die erste, welche diese Frage hier stellt! Die Website hat auch eine recht gute Suchfunktion, die man auch benutzen kann (und sollte).
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Natürlich wäre da § 248a StGB
anzuwenden. Nichtsdestotrotz wird bei Ersttätern und einer Schadenshöhe von nicht mehr als 50 Euro meist eingestellt.
-----------------
" "
Dem kann ich mich nur anschließen.
Ihre Freundin sollte also einfach abwarten.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten