Beim Diebstahl erwischt - Geringfügigkeit?

22. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
schapprina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Diebstahl erwischt - Geringfügigkeit?

Folgendes Szenario:
Meine Freundin, 21-jährige Studentin, wurde gestern bei einem Diebstahl (Wert 30€) erwischt und macht sich nun unendlich große Sorgen, was nun passiert. Sie wurde vom Detektiv entdeckt und hat die Tat auch anschließend gestanden und ihm die Ware ausgehändigt. Das Warenhaus hat nun Stranfanzeige sowie Strafantrag gestellt und eine Vertragsstrafe von 100€ gefordert. Hausverbot wurde natürlich auch verhängt. Sie hat gleich heute ein Entschuldigungsschreiben an die Filiale geschickt etc.,und ist zudem Ersttäter. Mit welchen Folgen muss sie jetzt noch rechnen?
Vielen Dank im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
schapprina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat kein festes Einkommen als Studentin. Wird die Geldstrafe dann automatisch in Sozialstunden "umgewandelt"?
Kann das Verfahren nicht auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden? Und wenn ja, was passiert dann?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. 100 Euro Vertragsstrafe sind übrigens unangemessen - sie sollte nur 50 Euro zahlen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Ob hier eingestellt wird oder nicht, kann aber niemand sicher sagen.

§ 248a StGB wäre hier wohl durchaus anzuwenden.



PS: Kaum zu glauben, aber DU bist nicht die erste, welche diese Frage hier stellt! Die Website hat auch eine recht gute Suchfunktion, die man auch benutzen kann (und sollte).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Natürlich wäre da § 248a StGB anzuwenden. Nichtsdestotrotz wird bei Ersttätern und einer Schadenshöhe von nicht mehr als 50 Euro meist eingestellt.

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dem kann ich mich nur anschließen.

Ihre Freundin sollte also einfach abwarten.



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