Beim Diebstahl erwischt - Kann eingestellt werden, da meine Eltern die 115€ bereits gezahlt haben?

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mischko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Diebstahl erwischt - Kann eingestellt werden, da meine Eltern die 115€ bereits gezahlt haben?

Hallo,

bin 15 Jahre alt und wurde vor 2 Tagen beim Diebstahl eines PC-Spiels im Wert von 40 € erwischt. Meine Eltern und die Polizei wurden angerufen. Meine Mutter musste dann 75€ wegen Diebstahl zahlen und da das Spiel von mir beschädigt wurde, die 40€ zahlen. Also 115€.
Jetzt wird eine Anzeige auf mich zu kommen. Kann sie eingestellt werden, da meine Eltern die 115€ bereits gezahlt haben und ich noch ein paar Sozialstunden bekomme ? Wenn ja, wird die eingestellte Anzeige in meinem polizeilichen Führungszeugnis zu sehen sein, da ich gerade mitten in der Bewerbungsphase um eine Ausbildungsstelle stehe?

Bitte helft mir, ich bin total fertig

MFG
Mischko

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mischko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja vielleicht triffts meine Wortwahl nicht genau :-D
Aber ich hoffe ihr wisst was gemeint ist ;-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.11.2009 14:29:09
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 79x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mischko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke schön :-)

Jetzt bin ich schon mal ein bisschen beruhigter.

MfG
Mischko

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt wird auch im Falle einer Strafe diese keinesfalls im Führungszeugnis erscheinen.

Wenn Du Glück hast wird das Verfahren vom Staats/Amtsanwalt ohne Auflage eingestellt (wenn du Ersttäter bist).




-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mischko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bin noch Ersttäter und ich hoffe es kommt auch nie wieder vor.

Also brauch ich mir jetzt erstmal keine Sorgen wegen meiner Bewerbungen machen ?

MFG
Mischko

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

als Minderjähriger muß man schon jemand umbringen oder ganz oft rückfällig werden, um eine Strafe zu kriegen, die dann ins FZ kommt. Insofern wundert mich, daß Arbeitgeber überhaupt Führungszeugnisse von Minderjährigen verlangen...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mischko
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle die geantwortet haben :-)

MfG
Mischko

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Also brauch ich mir jetzt erstmal keine Sorgen wegen meiner Bewerbungen machen ?"

Ja. Absolut keine!



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen