Beim Klauen erwischt = 100€ ?

11. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Doffgenickt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Beim Klauen erwischt = 100€ ?

Hallo

ich wurde for 3 Tagen beim klauen im Baumarkt erwischt, 4,50 € schraubschlüssel ... :(

ich bin 24 Jahre alt ich hab auch gleich zugegeben und mich reumütig gezeigt !

jetzt hab ich die frage :
im baumarkt standen schilder das mann wenn man erwischt wird innerhalb von 8 Tagen 100€ wegen vertragsbruch zahlen soll oder sie schalten einen rechtsanwalt ein !?

gibts sowas überhaupt, dürfen die das?

sollte ich das lieber zahlen?

oder auf die anzeige wegen 4,5€ warten ?

muss ich deren rechtsanwalt kosten tragen wenn ich den prozess verlier ?

und als ich gefragt hab ob wenn ich die 100€ zahle, sie die anzeige fallen lassen.
meinte er das kann er nicht genau sagen ? :(

jetzt schonmal rechtherzlichen dank

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Lesen Sie erst mal das hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=7417

Dort werden im Prinzip alle Ihre Fragen beantwortet. Wenn Sie dann noch Nachfragen haben, bitte noch mal melden...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Doffgenickt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

ok danke schonmal...

jetzt hab ich folgende fragen:

sind die 100€ vertragsbruch ne fangprämie?
er persönlich hat mir erzählt das er ohne prämie arbeitet.
aber der hat sowieso die ganze zeit gelogen!

ich schätze mal das das verfahren eingestellt wird weil ich keine eintrage im register hab.
und unter 5 € is ja wohl lächerlich.
wird nach einstellung trozdem ein register eintrag geführt ?

muss ich mit irgendeiner geldstrafe rechnen oder gar die 100€ vertrgsbruch zahlen ?

und die polizei war garnicht vor ort er hat nur ein protokol geschrieben welches ich unterschriebn hab.( was ich garnicht hätte machen sollen )

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Frage ist ob ein Ladendieb einen Vertrag eingeht wenn er ein Geschäft betritt. Vermutlich wohl nicht. Demnach müssen sie die 100euro auch nicht zahlen, insbesondere sagt der BGH meiner Kentniss nach das dies unangemessen ist.

Das Verfahren wird sicher nach § 153 StPO entweder ohne Auflagen oder eben mit Auflagen z.b. zahlen Sie 100 Euro an dei SOS Kinderdörfer eingestellt.

Es gibt dabei einen Eintrag ins Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, auf um der nächsten Frage vorzubeugen nur Staatsanwaltschaften und Gerichte Zugriff haben, und dies auch nur im Rahmen der Strafverfolgung.

Also keine Panik, nur wieso klaut mann einen Schraubenschlüssel für 4,5€ sowas kann ich nicht verstehen.
MFG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich schliesse mich Marc an.

Und zur Klarstellung der Begrifflichkeiten:

Bei den 100,00 handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe wegen Vertragsbruch, sondern um einen aus § 823 BGB resultierenden Anspruch auf Schadenersatz. Die Angemessenheit solcher Forderungen wird von den Gerichten idR. mit 50,00 taxiert. Die würde ich dem Ladenbesitzer anbieten, bzw. überweisen (mit Anschreiben, daß Sie 100,00 nicht zahlen, weil unangemessen) Wenn Sie nichts tun, und der LB die Forderung per Anwalt geltend macht, stellt sich vielleicht am Ende raus, daß nur 50,00 angemessen sind, mit den Anwaltskosten usw. kommen Sie dann aber trotzdem (weit) über 100,00. Deswegen selber aktiv werden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Doffgenickt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Also keine Panik, nur wieso klaut mann einen Schraubenschlüssel für 4,5€ sowas kann ich nicht verstehen.

weil ich mir dafor einen gekauft hatte der bei normaler kraftaufwendung sein geist aufgegeben hatte!
da dacht ich mir ist es ausgeglichene gerechtig keit wenn ich dehnen die mir minderwertige wahre verkaufen so zu bestrafen...

jetzt hab ich mich wohl er selbst bestreft :(

die letzte frage intressiert mich aber noch brennen !

die polizei war garnicht vor ort, der detectiv hat nur ein protokol geschrieben welches ich unterschriebn hab.( was ich garnicht hätte machen sollen? )
er meinte zu mir das es am ende des monats zu der hauptverwaltung geschickt wird und dort dann über eine anzeige endschieden wird (anwalt) .

könnte ich da nicht sagen das die mich anlügen, ich hätte garnichts geklaut, weil es ja kein polizeiliches protkoll ist ?
und ich glaub nicht das die eine vidseo aufnahme haben wo man genau sieht das ich was eingesteckt hab, weil ich es sehr verdeckt gemacht hatte.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Dedektiv hat sie doch erwischt, und wird im Zweifeldfall als Zeuge vernommen. Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung mit allem drum und dran. Kostet richtig Geld.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Nunja Sie können und dürfen lügen. Nur warum haben Sie den Schaubenschlüssel nicht einfach umgetauscht? Aber Egal, ob Polizeiliches Protokoll hin oder her, völlig egal dem Protokoll können SIe jederzeit wiedersprechen. Bzw. Aussagen das es nicht so war.

Aber warum Sie haben die Ihnen zu last gelegte Tat beganngen also stehten Sie doch jetzt bitte auch dafür gerade.

Im übrigen willt das was streeworker gesagt hat. Schreiben sie den 50 euro sollen Sie haben, mehr gibts nicht wenn Sie mehr wollen sollen Sie Sie doch verklgen und das Kostenrisiko tragen.


MFg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Doffgenickt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

weil mann beim umtausch immer schikaniert wird und meist dauert das ne halbe stunde....

ich bin immoment ziemlich pleite hab sogar 400 € dispo im minus deshalb würd ich alles versuchen um da ohne straffe wegzukommen,

schonmal danke an die konstruktive hilfe stellung, echt genial dieses forum !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mestmacherst
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

die polizei war garnicht vor ort, der detectiv hat nur ein protokol geschrieben welches ich unterschriebn hab.( was ich garnicht hätte machen sollen? )

die polizei braucht nicht hinzugezogen werden wenn sie ihren personalausweis vorgezeigt haben (diesen müsst der detektiv haben um die anzeige zuschreiben)hatten sie keine dokumente dabei (führerschein-ausweis)müsst der detektiv die polizei verständigen um ihre personalien festzustellen.
unterschreiben der anzeige ist eine freiwillige sache und die ist gültig auch wenn sie nicht unterschreiben (wg.Personr.-ihr name und anschrift)

er meinte zu mir das es am ende des monats zu der hauptverwaltung geschickt wird und dort dann über eine anzeige endschieden wird (anwalt) .

dies ist richtig-den die hauptverwaltung entscheidet ob eine anzeige gemacht wert oder nicht(bei ca.5,- machen sie in der regel keine anzeige da sie wissen das das verfahren eingestellt werd erst recht nicht wenn sie die bearbeitungsgebühr bezahlt haben)

was streetworker geschrieben hat ist ein guter tip bieten sie maximal 50,- an sonst werd es teuer (anwalt kosten)da diese forderung von 100.- gross ausgeschildert ist

-----------------
"Es ist eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas d"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Doffgenickt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

ok

da bin ich ja fürs erste beruigt ... ich werd den dann in den nächsten tagen das geld gegen quitung geben ...

(errinert mich an monopoly 50$ für forzeitig aus dem gefängnis kommen ;-)
schon krass wie das kapital der millionäre geschützt wird ...

danke für die viele hilfe !

wenn mir noch einer bei der sache mit kabeldeutschland weiter helfen könnte wer das mega geil.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=68857



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
LauraBuF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Bin 19 Jahre alt,
wurde heute wg. 5 € beim klauen erwischt, haben gemeint ich bekomme in ca. 4 Wochen Nachricht.

Und muss 75,- Euro zahlen.
Hätte diese gleich bar zahlen sollen, überweisen oder auch erst mal nicht lt. Dedektiv!

Kommt es mir irgendwie zu schaden wenn ich jetzt erst mal abwarte...?

Hab in vorigen Berichten gelesen, dass dies höchstens 50,- betragen "darf".

Was soll ich tun?

MFG

6x Hilfreiche Antwort

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