Beim Klauen erwischt - Probleme mit Zahlung?

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
messageman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Klauen erwischt - Probleme mit Zahlung?

Letztens wurde ich (19) mit einer Freundin (20) im Edeka beim Klauen vom Ladendetektiv erwischt.
Wir sind sofort mit ihm mitgegangen und haben unsere Taschen ausgeleert und Ausweise gezeigt.

In meiner Tasche waren Sachen im Wert von ca. 30€ drin.
Dann mussten wir einen komischen Zettel unterschreiben, wo irgendwas mit Strafrecht draufstand, aber er wollte uns nach Nachfrage nicht erklären, um was es dabei ging.

Dann hat er uns einen Zettel für die Überweisung von 100€ mitgegeben.
Muss ich wirklich so viel dafür bezahlen?
Außerdem wurde vom Detektiv nicht angekreuzt, an welche von den 7 verschiedenen gelisteten Filialen ich das Geld überweisen muss.
Zurück in den Laden will ich auch nicht gehen, da ich natürlich Hausverbot habe.
Von einer Anzeige hat er kein Wort verloren.
Meine Fragen sind jetzt:

Werde ich noch einen Brief von der Polizei kriegen?
Und wie soll ich das Geld überweisen, wenn ich nichtmal weiß, an wen das gehen soll?
Gibt es eine Lösung, dass ich vielleicht nur 50€ zahlen muss?


Danke im Vorraus!

-- Editier von messageman am 20.01.2016 03:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Werde ich noch einen Brief von der Polizei kriegen?


sehr wahrscheinlich ja.
in sehr vielen Edeka Läden (und auch andere Läden) seht in der Filiale ein Schild wo drauf hingewiesen wird das JEDER Diebstahl angezeigt wird.

bei Ersttäter wird Diebstahl geringwertiger Sachen ( bis 50€) oftmals eingestellt.
wenn nicht dann wird es wahrscheinlich ein Strafbefehl geben oder es wird in ein paar Monaten eine Anklage ins Haus flattern.




-- Editiert von seidi256 am 20.01.2016 09:14

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Werde ich noch einen Brief von der Polizei kriegen?

Wahrscheinlich ja.

Zitat:
Und wie soll ich das Geld überweisen, wenn ich nichtmal weiß, an wen das gehen soll?

Ich würde die Filialie nehmen, in der man erwischt wurde.

Zitat:
Gibt es eine Lösung, dass ich vielleicht nur 50€ zahlen muss?

Im Prinzip ja. Denn eine Forderung von 100€ ist wahrscheinlich überhöht. In diesem Forum sind schon reichlich Beiträge dazu da.
Gibt allerdings zwei Probleme:
a) Ihr habt irgendwas unterschrieben. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit habt ihr da auch unterschrieben, dass ihr mit den 100€ einverstanden seid. Dann kommt man da nicht mehr so einfach raus (bzw. nur mit anwaltlicher Hilfe, was mehr als 50€ kostet).
b) Es ist ja noch das Strafverfahren offen. Es soll Staatsanwälte geben, die bei der Entscheidung, ob ein Ladendiebstahls-Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, darauf schauen, ob die Fangprämie anstandslos bezahlt wurde. So lange "die Anzeige bei der Polizei" noch in der Schwebe ist, ist es taktisch nicht geschickt, eine Diskussion mit dem Ladenbetreiber vom Zaun zu brechen, ob man nun 100€ oder 50€ bezahlen soll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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