Beim Ladendiebstahl erwischt und jetzt ?

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2018 23:01:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Beim Ladendiebstahl erwischt und jetzt ?

Angenommen man würde beim Ladendiebstahl erwischt. Welche Folgen hat das für die betroffene Person? Die Person ist volljährig (23) und Studierender.

Wichtig ist, dass diese bisher noch nie Diebstahl oder eine andere Straftaten begangen hat, also kein Eintrag im Bundesregister besteht.

Nach der Tat wurde dieser Person Hausverbot erteilt und von einer Geldstrafe von einmal 100€ und 50€ in Kenntnis gesetzt. Außerdem, dass diese Post ( Anhörungsbogen) von der Polizei bekommen wird. Wird es auch eine Einladung zur Polizei geben?
Ist es sinnvoll keine Angabe zu der Sache zu machen?

Der Wert des gestohlenen ist ganz knapp unter 50€.

Problem hierbei, dass es sich um zwei Geschäfte handelt in denen die Person gestohlen hat. Ein Supermarkt und eine Drogeriekette. Kann das das Strafmaß beeinflussen ?

Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass die Strafanzeige eingestellt wird?
Was kommt auf die Person theoretisch alles zu ?
Hat es schwere Folgen für das Leben des betroffenen ?

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Problem hierbei, dass es sich um zwei Geschäfte handelt in denen die Person gestohlen hat. Ein Supermarkt und eine Drogeriekette. Kann das das Strafmaß beeinflussen ? Ja sicher - es sind ja dann 2 Einzeltaten.
Wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass die Strafanzeige eingestellt wird? Kann sein oder auch nicht. By the way gibt es als Zwischenlösung ja auch die Einstellung gegen eine Auflage.
Was kommt auf die Person theoretisch alles zu ? Was auf die Person zukommt, hängt vom Verfahrensausgang ab. Zumindest wird es wohl maximal eine Geldstrafe werden, die nicht für das Führungszeugnis "reicht".
Hat es schwere Folgen für das Leben des betroffenen ? Woher soll das hier jemand wissen? Wenn die Person z. B. die Verbeamtung anstrebt, hat eine Vorstrafe durchaus unerfreuliche Folgen - will man die Privatwirtschaft, eher nicht, da man hier wohl noch mal an einem FZ-Eintrag vorbeikommt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ist es sinnvoll keine Angabe zu der Sache zu machen? Nö. Geständnis und Reuebekundung dürften die Chance auf eine Verfahrenseinstellung erhöhen, Aussageverweigerung dürfte die Chance vermindern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12326.07.2018 23:01:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ist es sinnvoll keine Angabe zu der Sache zu machen? Nö. Geständnis und Reuebekundung dürften die Chance auf eine Verfahrenseinstellung erhöhen, Aussageverweigerung dürfte die Chance vermindern.


Also ist eine Aussage sinnvoll?

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#4
 Von 
guest-12326.07.2018 23:01:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hat die Person jetzt schon einen Eintrag als Vorstrafe ? Oder muss das erst bis zum Gericht kommen ?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Also ist eine Aussage sinnvoll? Natürlich - die Taten sind doch ohnehin bewiesen. Da nützt es nichts, zu leugnen oder zu schweigen.
Außerdem, dass diese Post ( Anhörungsbogen) von der Polizei bekommen wird. Wird es auch eine Einladung zur Polizei geben? Beides ist möglich, aber der Anhörungsbogen ist wahrscheinlicher.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hat die Person jetzt schon einen Eintrag als Vorstrafe ? Natürlich nicht - es gibt ja noch gar keine Strafe. Wo demnächst Einträge erfolgen dürften: In INPOL (eine Polizeidatei) und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Im Falle eines Urteil gesellt sich dann ein Eintrag im Bundeszentralregister dazu.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
guest-12326.07.2018 23:01:22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Hat die Person jetzt schon einen Eintrag als Vorstrafe ? Natürlich nicht - es gibt ja noch gar keine Strafe. Wo demnächst Einträge erfolgen dürften: In INPOL (eine Polizeidatei) und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Im Falle eines Urteil gesellt sich dann ein Eintrag im Bundeszentralregister dazu.


Verstehe. Wie lange bleiben diese Einträge eigentlich ?

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