Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Vor ca. 2 Jahren ist gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da ich angeblich ein Preisschild 'umgeklebt' hatte (Urkundenfälschung & Betrug). Ob das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist oder noch läuft, kann ich nicht beurteilen.
Da mein Medizin-Studium sich mit großen Schritten dem Ende zuneigt, werde ich bald meine vorläufige Approbation beantragen müssen. Hierfür muss ich dem Landesprüfungsamt erklären, dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Was soll ich nun tun? Kann ich mich irgendwo erkundigen? Bekommt man auf jeden Fall Bescheid, wenn ein solches Verfahren eingestellt worden ist? Was ist, wenn man erklärt, dass einem nichts dergleichen anhängig ist und es doch noch läuft? Kann man sagen, dass man davon ausgegangen ist, dass es nicht mehr läuft (was ich fast denke)? Wie lange kann ein solches Verfahren denn überhaupt dauern? Heisst es im Zweifelsfall, dass ich evtl. 5 Jahre oder mehr meinen anstehenden Beruf nicht ausüben darf???
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand meine (wirklich dringenden) Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank!
-- Editiert von pfriedrich am 14.02.2004 19:29:35
Bekommt man Bescheid, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du kannst ja jederzeit Einsicht nehmen. Es gibt im Internet Vordrucke, die du an die jeweilige Staatsanwaltschaft schicken kannst um Einblick in ein Ermittlungsverfahren zu nehmen. Aber wie ich das noch weiß brauchst du das Aktenzeichen.
Naja, Einblick in Ermittlungsakten (Ermittlungsverfahren) muß es ja nicht mal sein. Das ist näml. für einen Privatmann nicht so einfach und kann dauern, und sollte einem Anwalt überlassen werden.
Aber das muß ja nicht mal sein. Du kannst Dich einfach persönl. bei der Staatsanwaltschaft erkundigen, ob das Verfahren noch läuft.
Aber nach 2 Jahren kannst Du davon ausgehen, daß solch ein Verfahren eingestellt wurde. Es ist zwar komisch, daß Du keinen Bescheid bekommen hast, denn einer Einstellung nach 153a StPO hättest Du zustimmen müssen, und von einer nach § 153 StPO
wird man in aller Regel informiert.
Bliebe § 170 StPO
(mangelnder Tatverdacht). Gab es denn irgendwelche Zeifel, daß Du die Tat begangen hast ? Bei Einstellung nach § 170 wird man nicht immer informiert.
Aber wenn Du sicher gehen willst, geh' zur StA, weis' Dich aus, und frag' nach.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Herlichen Dank für die schnelle Reaktion und die guten Tips.
Ich war soeben bei der StA. Das Verfahren wurde wohl schon vor langer Zeit eingestellt. Allerdings ist nie eine Benachrichtigung an mich 'rausgegangen.
-- Editiert von pfriedrich am 16.02.2004 09:06:18
Dann wird es eine nach § 170 StPO
gewesen sein.
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