Belästigung - Typ verfolgt mich

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
cheerbabe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Belästigung - Typ verfolgt mich

Hallo.
Vor ca. einem halben Jahr lerne ich mal einen jungen mann kennen mit dem ich mich im ersten momment auch sehr gut verstand....später jedoch kam er mit immer wieder näher und flücterte mir ständig irgendwelche sachen ins ohr wie:"du siehst heute wieder richtig scharf aus" u.s.w. auf jeden fall treffe ich ihn seit einigen tagen immer wieder im buss an...neulich sagte er mir sogar meine Adresse und kommt andauert vor meine Haustür.Ich fühle mich stark Blästigt und weiß nicht ob ich rechtlich eine changs darauf habe das er nich mehr in meine nähe darf oder so etwas ich habe wirklich angst vor ihm und weiß nicht weiter...sollte ich mir ein anwalt holen?Ich weiß das er sehr gewaltätig ist und ich habe angst ihn anzuzeigen weil er mich dann aufsuchen würde oder so...was sol ich machen?Es wäre sehr nett von euch wenn ihr mir was raten könntet.
Liebe grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

ARTIKEL ÜBER STALKING

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich den von mir verfassten Artikel über Konkrete Verteidigungsmöglichkeiten gegen „Stalking“ unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=12501&f=ratgeber_strafrecht%7E-%7Ebesonderer%7Eteil_justinroennerstalking&p=1 > Konkrete Verteidigungsmöglichkeiten gegen ‚Stalking’</a>

Dieser wird sie umfassend über Möglichkeiten informieren, wie Sie sich gegen einen Stalker wehren können.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Artikel von Herrn Rönner ist klasse und auch vollumfänglich. Zusammenfassend würde ich empfehlen, über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um eine sogenannte Bannmeile anzuordnen. Bei einem Verstoß gegen eine solche einstweilige Verfügung kann das ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 euro bedeuten. Das dürfte zur Abschreckung erstmal reichen. Wenn nicht, dann kommen natürlich auch alle anderen Möglichkeiten in Betracht, die in dem Artikel aufgeführt sind.

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo justice,

vielen Dank für das nette Kompliment! Sowas freut mich sehr.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thabea
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Über den umfangreichen und äußerst informativen Artikel von Herrn Roenner und den Ratschlägen von justice005 hinaus kann ich nur zur Umsetzung der wichtigsten Anti-Stalking-Regeln raten, nämlich 1. den Täter zu ignorieren, 2. ignorieren, 3. IGNORIEREN, 4. Beweise sammeln, um gegen den Täter juristisch vorgehen zu können, 5. Beweise sammeln, 6. BEWEISE SAMMELN.

Sorry, wenn ich mich jetzt wiederholt habe, aber leider werden diese 'einfachen' Regeln immer wieder - sei es unter Druck oder Mitleid mit dem Täter - nicht konsequent beherzigt, sodass sich dadurch das Leiden verlängert.

Zudem sei nochmal auf das Gewaltschutzgesetz verwiesen, dass es nicht nur bei einer EV/EA ermöglicht, zivilrechtlich gegen den Täter vorzugehen (wenn der zahlungsunfähig ist, bleibt sogar das Opfer noch auf den Kosten sitzen!), sondern auch strafrechtlich nach § 4 GewSchG - Haftstrafe bis zu einem Jahr - und das für jeden einzelnen Verstoß. Vielen Juristen (vor allem Richtern) ist dieses Regelwerk leider noch nicht geläufig.

Also cheerbabe, kämpfen Sie und suchen Sie sich dafür unbedingt einen Anwalt, der sich explizit in Stalkingfällen auskennt.

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