Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Ich werde via whatsapp belästigt auf sexuellem Niveau. Ich kenne ihn kaum. Letztes Jahr hatte ich kurzfristig seine Wohnung angemietet als Untermieter während ich auf Wohnungssuche war. Mir wurde diese Wohnung durch einen "Freund" vermittelt. Seit Mai bin ich dort raus.
Den Belästiger habe ich grundsätzlich als unangenehm empfunden. Er besitz kriminelle Energie und ist Alkoholiker und gewalttätig. Kreise mit denen ich bisher nix zu tun hatte. Es kamen immermal wieder Nachrichten, aber seit diesem Monat fühle ich mich sehr bedrängt. Ich sagte er solle mich nicht weiter belästigen. Da wurde er beleidigend. bla bla.. ich wäre eh keine Schönheit ect.. Auf meine spätere Aufforderung mir nicht mehr zu schreiben und mich auch nicht anzusprechen, und dass wir dies auch anderweitig klären können (polizeilich) bekam ich die Antwort : Doch ich werde liebe mit dir machen. (!) Leider habe ich darauf geantwortet: das er nur weiter schreiben soll. Die Polizei freut sich über viel Material.
Jetzt gerade eine neue Nachricht erhalten: komm her ich liebe dich.
Aufgrund der Sozialisation dieses Menschen fühle ich mich bedroht auch wenn ich weiss, dass dieser armselige Charakter momentan noch Befriedigung daraus schöpft mich "zu nerven".
Welche Möglichkeiten habe ich?
MfG
-- Editier von Berlin1979 am 17.02.2017 14:19
-- Editier von Berlin1979 am 17.02.2017 14:20
Belästigung via whatsapp
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hat WA bzw. das Smartphone keine Sperrfunktion für die Telefonnummer?
Ja. Hat es. Natürlich kann er dann mit einer anderen Nummer weitermachen. Ich möchte auch meine Nummer behalten. Habe sie schon sehr lange. Und je mehr er schreibt umso mehr Beweismaterial habe ich, oder?
Tatsächlich würde ich es begrüßen wenn dieser Herr in seine Schranken gewiesen wird. Auch wenn Berlin groß ist, ist es nicht ganz abwegig in der U-Bahn oder sonstwo aufeinanderzutreffen. Soll ich jetzt immer mit dem Taxi fahren weil ein Vollidiot "mit mir Liebe machen möchte" Hallo?! .... diesen Satz empfinde ich ehrlich gesagt als sexuell übergriffig.
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Ich werde ihm natürlich nicht mehr antworten. Zuletzt auch nur um es ausdrücklich zu kommunizieren, dass ich keinen Kontakt wünsche bzw der Verweis auf Polizei.
Die Frage bleibt: Reichen, für mich, als bedrohlich empfundene Nachrichten aus?
-- Editiert von Berlin1979 am 17.02.2017 16:42
ZitatDie Frage bleibt: Reichen, für mich, als bedrohlich empfundene Nachrichten aus? :
Die Frage wird sich beantworten, wenn die Sache dem Staatsanwalt und dem Gericht vorgetragen wurden.
Dem Staatsanwalt für die strafrechtliche Seite, dem Gericht für die zivilrechtliche Seite. Wobei ich für letzteres einen entsprechenden Fachanwalt empfehlen würde.
Kontakt sperren, Nummer löschen....eine Anfrage mit einer neuen Nummer halt einfach nicht annehmen. Irgendwie verstehe ich das Problem nicht.
... bzw. mit der neuen Nummer des Belästigers genauso verfahren, wie mit der alten.
Mir erscheint es hier doch sehr verfrüht, einen Anwalt anzuraten.
Was Solche zu tun gedenken, ist sowas von egal. Nummer blocken und gut ist. Be konsequenter Ignoranz geben die meisten Stalker auf. Mangelnde Resonanz macht den Aufwand einfach unattraktiv.
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