Herr X und Z haben sehr große Probleme miteinander und streiten sich.
Geklagt würde (noch) nicht so das Konflikt befindet sich noch in eine "außergerichtliche" Situation.
Herr A, einen Mitarbeiter von Herr Z verfügt über Informationen die seinen Arbeitgeber (Herr Z) schwer belasten können in der Sache.
Herr X fragt Herr A. ob er nicht aussagen möchte bei seinen Rechtsanwalt und da die Informationen auf dem Tisch liegt.
Er würde damit schneller sein "Ziel" erreichen können und das ohne viele Gerichtstermine und Kosten!
Der Mitarbeiter findet das Risiko zu groß weil er seinen Job natürlich nicht verlieren möchte.
Er teilt Herr X mit das er das nur machen möchte wenn er Ihm entschädigt für die zu erwartende Repressalien seinen Arbeitgeber.
Frage:
Macht Mitarbeiter sich strafbar wenn er Herr X mitteilt das er nur bereit ist auszusagen bei der Anwalt wenn er dafür eine Entschädigung erhält?
Belastende Aussage beim Anwalt
10. April 2015
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Frage vom 10. April 2015 | 12:39
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Belastende Aussage beim Anwalt
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#1
Antwort vom 10. April 2015 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (124702 Beiträge, 40393x hilfreich)
Zitat:Macht Mitarbeiter sich strafbar wenn er Herr X mitteilt das er nur bereit ist auszusagen bei der Anwalt wenn er dafür eine Entschädigung erhält?
Nein.
Mitarbeiter sollte aber bedenken das die Aussage selbst möglicherweise straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers nach sich zieht.
#2
Antwort vom 10. April 2015 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9532x hilfreich)
Vor allem sollte Mitarbeiter bedenken, dass er -auch ganz ohne Entschädigung von Herrn X- verpflichtet ist, wahrheitsgemäß vor Gericht auszusagen, wenn Herr X ihn dort als Zeugen aufbietet.
Eine Falschaussage dort (auch ein wahrheitswidriges "nicht-erinnern-können" ist eine solche) wird mit mind. 3 Monaten Freiheitssrafe bestraft. Kommt es zur Vereidigung ist die Mindeststrafe = 1 Jahr.
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