Hallo,
Wie wäre die unten stehende Passage von einem Mitglied der online Single Börse zu bewerten, der davor mit der Geschädigten keinen Kontakt gehabt hat: welche Aussichten hat die Anzeige bei der Polizei ( Beleidigung , Verleumdung)
"
Na komische russenausländerin...
Suchst du dumme deutsche Mann für fix und fertig machen wegen Geld?
Und warum hat der Typ der dich geschwängert hat sich über alle Berge Flucht ergriffen?
Bist du dumm?"
Es sieht ziemlich grenzwertig in Bezug Volksverhetzung?
Danke für die Hilfe
Beledigung Üble Nachrede Volksverhetzung Internetforum
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatEs sieht ziemlich grenzwertig in Bezug Volksverhetzung? :
Würde ich nicht so sehen ...
Von Volksverhetzung ist hier nicht mal ansatzweise was zu erkennen und was die Ehrverletzungsdelikte angeht, kommt es darauf an, in welchem Kontext das posting getätigt wurde (es scheint ja eine "Antwort" auf irgendwas zu sein).
Aber selbst wenn man eine Strafbarkeit bejahren wollen würde, würde das Verfahren mit einiger Sicherheit mangels öffentlichem Interesse eingestellt und auf den Provatklageweg verwiesen.
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Es gab davor keine Kommunikation, nachdem die Kontaktanfrage nicht beantwortet wurde kam dieses Schreiben - es ist eindeutige Beleidigung und Verleumdung ohne Grund.
Wenn für Dich alles so eindeutig ist, warum fagst Du dann?
wirdwerden
Die Frage ist, ob man die Zeit für eine Anzeige investieren sollte und was wird es nutzen.
Bekommt der beleidigende Nutzer eine Strafe für dieses Verhalten oder ist es auf der Tagesordnung, dass man bei sowas unbestraft bleibt ...
Das kann keiner vorhersagen.
Die Ermittler sind häufig überlastet, von daher widmen sie sich mit Priorität den schweren Straftaten. Das bedingt das die "kleinen" Straftaten häufig eingestellt werden oder auf den Privatklageweg verwiesen wird.
Zitat:Es gab davor keine Kommunikation
Von Kommunikation hatte ich ja auch nichts gesagt. Dennoch war es ja eine Reaktion ("Antwort") auf etwas, in diesem Fall wohl den Inhalt des Profils, oder wie kommt der Schreiber hierauf? :
Zitat:
Und warum hat der Typ der dich geschwängert hat sich über alle Berge Flucht ergriffen?
Diese "Information" .... "Kind da, Mann weg" .... scheint ja wohl im Profil gestanden zu haben, oder hat der Schreiber sich das nur ausgedacht ?
Zitat:es ist eindeutige Beleidigung und Verleumdung
Für eine Verleumdung braucht es eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die ist dem Geschriebenen so nicht zu entnehmen (von Volksverhetzung mal ganz zu schweigen). Diese Tatbestände liegen nicht vor, auch wenn Sie meinen, dass es "eindeutig" ist.
Das Einzige was vorliegt ist eine Beleidigung (am unteren Rand) nach § 185 StGB
Zitat:Die Frage ist, ob man die Zeit für eine Anzeige investieren sollte
Das kann man nur selbst wissen und entscheiden
Zitat:und was wird es nutzen.
Nichts
Zitat:
Bekommt der beleidigende Nutzer eine Strafe für dieses Verhalten oder ist es auf der Tagesordnung, dass man bei sowas unbestraft bleibt
Wie ich schon im letzten Beitrag schrieb: Zu 99,99% wird das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt werden.
Sehe ich auch so.
Es ist maximal eine Beleidigung.
Und nicht-öffentliche Beleidigungen (die außer dem Täter und der beleidigten Person niemand mitbekommen hat) verlaufen so gut wie immer im Sande.
Ich denke, dass man hier keine Zeit und Arbeit in eine Anzeige investieren braucht. Da kommt nichts bei raus.
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