Beledigung Üble Nachrede Volksverhetzung Internetforum

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kreta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beledigung Üble Nachrede Volksverhetzung Internetforum

Hallo,

Wie wäre die unten stehende Passage von einem Mitglied der online Single Börse zu bewerten, der davor mit der Geschädigten keinen Kontakt gehabt hat: welche Aussichten hat die Anzeige bei der Polizei ( Beleidigung , Verleumdung)

"
Na komische russenausländerin...
Suchst du dumme deutsche Mann für fix und fertig machen wegen Geld?
Und warum hat der Typ der dich geschwängert hat sich über alle Berge Flucht ergriffen?
Bist du dumm?"

Es sieht ziemlich grenzwertig in Bezug Volksverhetzung?
Danke für die Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119174 Beiträge, 39689x hilfreich)

Zitat (von Kreta123):
Es sieht ziemlich grenzwertig in Bezug Volksverhetzung?

Würde ich nicht so sehen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Von Volksverhetzung ist hier nicht mal ansatzweise was zu erkennen und was die Ehrverletzungsdelikte angeht, kommt es darauf an, in welchem Kontext das posting getätigt wurde (es scheint ja eine "Antwort" auf irgendwas zu sein).

Aber selbst wenn man eine Strafbarkeit bejahren wollen würde, würde das Verfahren mit einiger Sicherheit mangels öffentlichem Interesse eingestellt und auf den Provatklageweg verwiesen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kreta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab davor keine Kommunikation, nachdem die Kontaktanfrage nicht beantwortet wurde kam dieses Schreiben - es ist eindeutige Beleidigung und Verleumdung ohne Grund.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38284 Beiträge, 13970x hilfreich)

Wenn für Dich alles so eindeutig ist, warum fagst Du dann?

wirdwerden

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#5
 Von 
Kreta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist, ob man die Zeit für eine Anzeige investieren sollte und was wird es nutzen.
Bekommt der beleidigende Nutzer eine Strafe für dieses Verhalten oder ist es auf der Tagesordnung, dass man bei sowas unbestraft bleibt ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119174 Beiträge, 39689x hilfreich)

Das kann keiner vorhersagen.

Die Ermittler sind häufig überlastet, von daher widmen sie sich mit Priorität den schweren Straftaten. Das bedingt das die "kleinen" Straftaten häufig eingestellt werden oder auf den Privatklageweg verwiesen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Es gab davor keine Kommunikation


Von Kommunikation hatte ich ja auch nichts gesagt. Dennoch war es ja eine Reaktion ("Antwort") auf etwas, in diesem Fall wohl den Inhalt des Profils, oder wie kommt der Schreiber hierauf? :

Zitat:

Und warum hat der Typ der dich geschwängert hat sich über alle Berge Flucht ergriffen?


Diese "Information" .... "Kind da, Mann weg" .... scheint ja wohl im Profil gestanden zu haben, oder hat der Schreiber sich das nur ausgedacht ?

Zitat:
es ist eindeutige Beleidigung und Verleumdung


Für eine Verleumdung braucht es eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die ist dem Geschriebenen so nicht zu entnehmen (von Volksverhetzung mal ganz zu schweigen). Diese Tatbestände liegen nicht vor, auch wenn Sie meinen, dass es "eindeutig" ist.

Das Einzige was vorliegt ist eine Beleidigung (am unteren Rand) nach § 185 StGB

Zitat:
Die Frage ist, ob man die Zeit für eine Anzeige investieren sollte


Das kann man nur selbst wissen und entscheiden

Zitat:
und was wird es nutzen.


Nichts

Zitat:

Bekommt der beleidigende Nutzer eine Strafe für dieses Verhalten oder ist es auf der Tagesordnung, dass man bei sowas unbestraft bleibt


Wie ich schon im letzten Beitrag schrieb: Zu 99,99% wird das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Es ist maximal eine Beleidigung.
Und nicht-öffentliche Beleidigungen (die außer dem Täter und der beleidigten Person niemand mitbekommen hat) verlaufen so gut wie immer im Sande.
Ich denke, dass man hier keine Zeit und Arbeit in eine Anzeige investieren braucht. Da kommt nichts bei raus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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