Ich wurde am 07.10.2012 Opfer eines irren Autofahrers. Ich befuhr an diesem Tag mit dem Fahrad eine ruhige Dorfstrasse, als ich unvermittelt angehupt wurde, und dann wüst beschimpft wurde, mit den Worten, " verpiss Dich auf den Radweg, Du Penner".Es gibt auf dieser Strasse überhaupt keinen Radweg. Danach schnitt mich der Fahrer und fuhr davon.
An der nächsten Strassenecke konnte ich den einholen und wollte den zur Rede stellen. Dazu kam ich aber gar nicht. Der Typ sprang mit irrem Blick aus dem Auto und schrie mich an, " Du hast den Radweg zu benutzen,du Penner". Und,"ich hau dich gleich vom Rad".
Diese Szene haben zwei Zeugen mitbekommem und mir ihre Adressen gegeben, für eine Zeugenaussage.
Ich war einen Tag später bei der Kripo und habe Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung gemacht.
Monate später, am 03.01.2013 erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Mir wurde mitgeteilt,dass das Verfahren eingestellt wurde. Begründet wurde das mit einem §376 StPO
in denen es der Staatsanwaltschaft angeblich grundsätzlich versagt sei Anklage zu erheben. Und, Zitat
"Es handeltsich um eine Angelegenheit, dienur die unmittelbar Beteiligten betrifft. Eine schwerwiegende Ehrenkränkung lag nicht vor. (sehe ich ganz anders). "Es ist nicht ausszuschliessen dass Sie durch Ihr eigenes Verhalten dazu beigetragen haben, dass die Situation derartig eskaliert ist".Und," Der Rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.
Ich habe den Typ zu keiner Zeit provoziert. Ich habe im Gegenteil Zeugen für die Bedrohung und Nötigung gegen mich.
Was kann ich gegen so einen fehlerhaften Bescheid tun? Gibt es die Möglichkeit ein Verfahren zu erzwingen?
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Beleidigung, Bedrohung und Nötigung.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu da, Ihr persönliches Strafverfolgungsinteresse durchzusetzen. Sondern das öffentliche, wenn denn welches besteht.
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Und wann ist das Interesse öffentlich? Und warum besteht das nur bei Staatsdienern und nicht beim Privatmann? Leben Privatleute im Rechtsfreien Raum?
Meine Frage haben Sie aber nicht beantwortet.
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quote:
von Ligui am 22.01.2013 01:18
"verpiss Dich auf den Radweg, Du Penner" (..) An der nächsten Strassenecke konnte ich den einholen und wollte den zur Rede stellen
Sowas passiert mir auch öfter, aber da stehe ich mitlerweile drüber. Den dann noch einholen und zur Rede stellen? Das ist so ziemlich das blödeste was du machen kannst. Bei deiner ersten Begegnung hast du doch schon gemerkt, dass es kein vernünftiges Gespräch geben kann.. Der ist auf Ärger aus, und du bist mit deiner "zur Rede stellen" auch auf Ärger aus.
quote:
von Ligui am 22.01.2013 09:40
Meine Frage haben Sie aber nicht beantwortet.
Dann mach ich das mal
quote:
von Ligui am 22.01.2013 01:18
Was kann ich gegen so einen fehlerhaften Bescheid tun?
Ich empfinde ihn nicht als fehlerhaft. Belehrungen liegen doch bei.
quote:
von Ligui am 22.01.2013 01:18
Gibt es die Möglichkeit ein Verfahren zu erzwingen?
Nein, weil das nicht du entscheidest, sondern der Staatsanwalt. Und den interessiert es, zu Recht, nicht wirklich.
quote:
von Ligui am 22.01.2013 09:40
Und wann ist das Interesse öffentlich?
Lies selbst!
quote:
von Ligui am 22.01.2013 09:40
Und warum besteht das nur bei Staatsdienern und nicht beim Privatmann?
Weil ihr Amt eine staatliche Gewalt oder Einrichtung zugehörig ist und damit auch die Öffentlichkeit repräsentiert.
quote:
von Ligui am 22.01.2013 09:40
Leben Privatleute im Rechtsfreien Raum?
Nein, aber deine frage ist widerlich polemisch.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert Moderator am 22.01.2013 14:12
@ TE: Bei privatklagefähigen Delikten ist eine Klageerzwingung nicht möglich (§ 172(2) StPO
). Insofern gibt es keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
"Ich hau dich gleich vom Rad" ist übrigens keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB
, da nicht mit einem Verbrechen, sondern mit einem Vergehen (Körperverletzung) gedroht wird.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 22.01.2013 15:18
Das eine Körperverletzung kein Verbrechen sondern lediglich ein Vergehen ist finde ich schon unglaublich. Das alleine zeigt ja schon was in unserem Rechtssystem die körperliche Unversehrtheit wert ist,nämlich nicht mehr wie falsches parken oder den Gurt nicht anlegen. Einfach Menschenverachtent und unglaublich. Ich fasse es nicht.
Aber gut. Ich habe heute eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der nächste der mich so angeht kriegt ne Privatklage.
-- Editiert Ligui am 22.01.2013 16:10
-- Editiert Ligui am 22.01.2013 16:10
-- Editiert Ligui am 22.01.2013 16:11
Das eine Körperverletzung kein Verbrechen sondern lediglich ein Vergehen ist finde ich schon unglaublich.
Das ist doch Unsinn. Wenn Sie mal nachdenken würden, würden Sie merken, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr für die allermeisten Körperverletzungen völlig überzogen wäre. Dafür können auch so bis zu 5 J. verhängt werden, wenn es die Tat hergibt.
Sie können Ihre Fassung also ruhig wiedergewinnen.
Eine schwerwiegende Ehrenkränkung lag nicht vor. (sehe ich ganz anders).
Mag ja sein, deswegen können Sie auch in die Privatklage gehen. Die Staatsanwaltschaft ist ja nicht dazu da, die jeweiligen Rachegelüste von Verkehrsteilnehmern zu befriedigen. Bei Privatklagedelikten ist nunmal das öffentliche Interesse gem. § 376 StPO
zu prüfen, und das liegt nicht vor, wenn, wie Sie ja aus dem Bescheid zitieren, der Rechtsfrieden nur bei den Beteiligten betroffen ist.
Alleine dieses Zur-Rede-Stellen ist so eine Sache. Sowas führt mit schönster Regelmäßigkeit dazu, dass es zu Folgestraftaten kommt.
Ihren Ärger kann ich verstehen, ich bin auch schon wüst beschimpft worden - allerdings als Autofahrer von Radfahrern. Klar ärgert man sich. Und? Muss ich deswegen Verkehrserziehung betreiben und den Leuten Kinderstube beibringen?
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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""
quote:
Das alleine zeigt ja schon was in unserem Rechtssystem die körperliche Unversehrtheit wert ist,nämlich nicht mehr wie falsches parken oder den Gurt nicht anlegen.
Falsch parken oder Nichtanlegen des Gurts ist kein Vergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit, was wieder etwas völlig anderes ist. Sie sollten sich nicht über Dinge aufregen, die Sie überhaupt nicht verstehen.
Im Übrigen ist dies hier ein seriöses Forum, weswegen Sie bitte Ihre Polemik drosseln sollten.
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Zur Verkehrserziehung sollte dieser Asi allerdings. Der kennt noch nicht mal die Regeln die Radfahrern vorschreiben wo sie zu fahren haben. Und wer ein Auto als Waffe einsetzt (schneiden und ausbremsen),begeht der nicht eine Nötigung?
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Seien Sie doch mal ein bisschen stolz. Extra für Leute wie Sie hat der Gesetzgeber § 374 StPO
geschaffen.
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