Beleidigung, kann ich als Zeuge eine Anzeige erstatten?

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)
Beleidigung, kann ich als Zeuge eine Anzeige erstatten?

Ein Moslem hat in einem U-Bahnhof einen McDonalds-Mitarbeiter beleidigt und beschimpft (F**k disch, du H***sohn). Ich habe die Tat teilweise aufgenommen (Video und Ton). Als der Verbrecher weg war, habe ich den Mitarbeiter angesprochen. Er wollte keine Anzeige erstatten ("er ist sowieso schon weg"). Wahrscheinlich hat er Angst von seiner Großfamilie oder sowas.

Ich habe keine Angst und bin kein Pussy und ich will nicht, dass mein Land untergeht.
Ich will, dass der Täter wenigstens eine Geldstrafe zahlt. Aus Prinzip.
Im Bahnhof gibt es auch Kameras.

Kann ich eine Anzeige als Zeuge erstatten? Ich will hier gerne leben und in der Zukunft mit meiner Familie nicht fliehen müssen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leisetreter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Beleidigungen sind absolute Antragsdelikte, nur der Geschädigte kann einen Strafantrag stellen. Sie sind nicht geschädigt, ergo kein Interesse der Polizei.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/antragsdelikte

Zitat:
Ich will hier gerne leben und in der Zukunft mit meiner Familie nicht fliehen müssen.

So schlecht ist die Systemgastronomie nun auch wieder nicht, obwohl ich Burger King geschmacklich bevorzuge.

-- Editiert von Leisetreter am 05.11.2018 16:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich habe die Tat teilweise aufgenommen (Video und Ton)


Das ist strafbar. Da Sie nicht der Geschädigte sind, gibt es auch keinen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund (der die Strafbarkeit ausnahmsweise entfallen ließe)

Zitat:
Als der Verbrecher weg war, habe ich den Mitarbeiter angesprochen


Der "Straftäter" ... Verbrecher ist was anderes ...

Zitat:
Er wollte keine Anzeige erstatten


Sein gutes Recht.

Zitat:
Ich habe keine Angst und bin kein Pussy .


Schön ...

Zitat:
und ich will nicht, dass mein Land untergeht


Und das geht unter, weil ein A einen B beldeidigt ???

Ganz ehrlich - ich sehe die Entwicklung seit 2014/2015 hinsichtlich der sog. "Flüchtlingskrise" auch extrem kritisch, aber man sollte schon mal die Kirche im Dorf lassen. Möglicherweise war der "Moslem" ja sogar deutscher Staatsbürger, dann ist es auch "sein Land". Und wie gesagt - Beleidigungen gab es immer schon und wird es immer geben. Davon "geht kein Land unter".

Zitat:
Ich will, dass der Täter wenigstens eine Geldstrafe zahlt. Aus Prinzip.


Abgesehen davon, dass er selbst im Falle einer Anzeige wahrscheinlich keine Strafe zu befürchten hätte, da solche Sachen mangels öffentlichen Interesse oftmals eingestellt werden, haben Sie halt keinen Einfluss darauf. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt und den notwendigen Strafantrag kann nur der Geschädigte stellen.

Zitat:
Kann ich eine Anzeige als Zeuge erstatten?


Nein, in diesem Fall nicht, da zusätzlich ein Strafantrag notwendig wäre, den nur der Geschädigte selbst stellen kann. Außerdem -selbst wenn es ginge, was es wie gesagt nicht tut- haben Sie doch gar keine Personalien von dem Täter ... Wie stellen Sie sich den weiteren Ablauf vor? Öffentlichkeitsfahndung mit Plakaten um ihn zu erwischen?

Zitat:
Ich will hier gerne leben


Daran hinder sie ja auch niemand.

Zitat:
und in der Zukunft mit meiner Familie nicht fliehen müssen.


Wenn Beleidigungen zwischen 2 Ihnen unbekannten Personen einen Fluchtgrund für Sie darstellt, hätten Sie schon längst fliehen müssen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich habe keine Angst und bin kein Pussy und ich will nicht, dass mein Land untergeht. Warum sollte Rußland deswegen untergehen? Da kommen Sie nämlich her. Falls Ihnen das schon entfallen ist - hier steht es: https://www.123recht.net/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f531301.html
Ein Moslem hat Aha, ein Moslem. Es gibt zwar ein körperliches Merkmal, woran man männliche Muslime erkennt, aber wie Sie da nachgesehen haben, müßten Sie mal näher beschreiben.
Ich will hier gerne leben und in der Zukunft mit meiner Familie nicht fliehen müssen. Auf AfDler machen wird Ihnen dabei nicht helfen...

-- Editiert von muemmel am 05.11.2018 18:18

-- Editiert von muemmel am 05.11.2018 18:19

-- Editiert von muemmel am 05.11.2018 18:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es gibt zwar ein körperliches Merkmal, woran man männliche Muslime erkennt

Inzwischen nicht mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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