Hallo!
Folgender Sachverhalt trug sich in einem geschlossenen Internet-Forum zu:
User A schreibt:
"Auch Herr B hat anfags mal einen kompetenten und netten Eindruck hinterlassen. Und dass am liebsten bei Minderjährigen männlichen Geschlechts."
Hinter dem Beitrag steht ein grinsender Smiley. Herr B ist kein Mitglied des geschlossenen Forums.
Herr B erlangt Kenntnis - wie auch immer - von dieser Äußerung fühlt sich auf den Schlips getreten, bezieht das ganze auf die sexuelle Ebene. Er geht zum Anwalt und erstattet Strafanzeige, ohne mit User A vorher in Kontakt zu treten.
User A hat diese Äußerung aber nicht auf diese Ebene bezogen, sondern auf die Wortschwälle, mit denen Herr B bei einem persönlichen Treffen eines anderen Forums vorrangig Jugendliche überschüttete. User A stellt die Sachlage im Forum direkt nach Erhalt eines Anwaltsbriefes richtig.
Wie ist da die Rechtslage? Ist da auf dem Wege der Strafanzeige etwas zu erreichen? Wie steht es mit der Tatsache, dass Herr B. sich offenbar Zugang zu einem geschlossenen Forum geschaffen hat?
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung im Internet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
User A schreibt:
Auch Herr B hat anfags mal einen kompetenten und netten Eindruck hinterlassen. Und dass am liebsten bei Minderjährigen männlichen Geschlechts. Hinter dem Beitrag steht ein grinsender Smiley.
Mein subjektiver Eindruck ist der, daß A sich bewußt vage geäußert hat in der Hoffnung, mit bloß impliziten Andeutungen von Pädophilie den Ruf des B beschädigen zu können, ohne anschließend für diesen Rufmord zur Rechenschaft gezogen werden zu können.
A kann natürlich behaupten, er habe seine Äußerung nicht nur nicht anzüglich gemeint, sondern habe auch nicht erwartet, daß sie als sexuelle Anspielung verstanden werden würde. Aber ich würde nicht erwarten, daß irgendjemand ihm das glauben wird.
Herr B ist kein Mitglied des geschlossenen Forums.
Folglich musste A annehmen, daß B in diesem Forum nicht Stellung nehmen kann zu den Dingen, die da hinter seinem Rücken über ihn geredet werden. In den Augen Außenstehender macht das den A nicht unbedingt sympathischer.
Ich würde nicht von vornherein ausschließen wollen, daß ein Richter die Ereignisse ganz genau so deutet wie ich. In diesem Fall wäre es für A vermutlich das Beste, sich sowohl direkt als auch öffentlich bei B zu entschuldigen, und zu hoffen, daß es damit aus der Welt ist.
Hi ich habe einen coolen Tip:
triff dich mit Ihm in ner dunklen Gasse, zieh nen Kapuzenpulli an und hau Ihn s hart wie er es vertragen kann. Mit solchen Menschen sollte gar nicht verhandelt werden, da sollte man für die Allgemeinheit selbst zugreifen dürfen.
Aber da man das nicht darf gilt: Kapuze anziehen und dunkle Gasse suchen
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zitat 'hilfmirbitte':
Hi ich habe einen coolen Tip:
triff dich mit Ihm in ner dunklen Gasse, zieh nen Kapuzenpulli an und hau Ihn s hart wie er es vertragen kann. Mit solchen Menschen sollte gar nicht verhandelt werden, da sollte man für die Allgemeinheit selbst zugreifen dürfen.
Aber da man das nicht darf gilt: Kapuze anziehen und dunkle Gasse suchen
Erste Frage: Wer bitte soll verhauen werden, A oder B??
Zweite Frage: Seit wann sind Aufrufe zu Gewaltverbrechen 'cool'?
-- Editiert von pedestrian am 09.11.2007 14:51:26
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