Beleidigung,Rufmord, Verleumdung??

28. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ralto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Beleidigung,Rufmord, Verleumdung??

Nachdem ich meine Freundin und Ich unsere Beziehung beendet hatten, wies ich sie daraufhin nicht weiter Kontakt per SMS oder Telefon zu mir zu suchen!Sie tat es dennoch!
So bestritt kurze Zeit später einen neuen Freund zu haben,2 Tage später sah ich sie aber zusammen!-Sie schrieb alle 2 Wochen weiterhin irgendwelche SMS worauf sie auf die schlechte Beziehung zwischen uns anspielte!-Ich habe nur geantwortet sie solle mich in Ruhe lassen!-AM vergangenen Wochenende nachdem sie sich wieder einmal 2 Tage zuvor bei mir gemeldet hat, habe ich in betrunkenenem Zustand eine SMS geschrieben "Das ich zwei Freunden erzählt habe was für eine Schlampe sie sei!" -> Die SMS entspricht nicht der Wahrheit,denn ich habe vor den Freunden nicht schlecht gesprochen, die können das auch bezeugen,sondern nur das wir getrennt sind!-> SIe zeigte sich zu Recht völlig schockiert von der SMS und mir tat alles am nächsten Tag total leid!Obwohl ihr neuer Freund mir SMS wie "es wird bitter,ganz bitter mit dir zu ENde gehen" Oder "Freundchen du wirst dich noch zu Tode schämen" schickte ,habe ich mich tausendfach entschuldigt! Sie überlegt nun eine ANzeige gegen mich zu aufzugeben. Wegen Verleumdung, Rufmord,Beleidigung! Sie hat meine SMS anscheinend gespeichert, ich dagegen hab alle Droh-SMS ihres Neuen Freundes gelöscht!
Ich würde nun gerne wissen,was das nun ganz genau ist Beleidigung,Rufmord,üble Nachrede, und was ich zu befürchten hab!
Würd das auch einen Eintrag in die Personalakte (oder wie sich das nennt) geben?
Oder wird bei so einer Anzeige das Verfahren eingestellt!




-----------------
"Ralto"




23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

es handelt sich um Beleidigung gemäß §185 StGB :

§ 185
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Zudem handelt es sich hier auch um,

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ralto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

DAnke erst einmal für die zügige Auskunft! Wie verhalte ich mich im Nachhinein denn Richig?
Hab doch niemandem das wirklich erzählt, ist das dennoch Verleumdung?
-Wird so ein Verfahren nicht wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt?
Gibt es einen Eintrag ins Register?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Morgen,

wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt, dann wird die Polizei/StA tätig, sobald eine Anzeige (Antrag auf Strafverfolgung) vorliegt.

Einen Eintrag ins Persönliche Führungszeugnis wird es wohl beim Ersttäterstatus nicht geben.

Warten Sie erstmal ab, ob überhaupt Anzeige erstattet wird.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
matthias55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bei mir war es anderst rum. ich habe denke ich mal nach meiner trennung druck auf meine ex freundin ausgeübt und ihr gedroht etwas ihrem neuen freund anzutun. blieb aber alles unter uns und war nur eine effekt handlung in der wut. hab nie mit ihm darüber gesprochen oder gedroht. nun wurde sein fahrzeug zekratzt und mir die schuld von ihm aufgezwungen. kann ich dagegen vorgehen wegen übler nachrede des neuen freundes oder wie soll ich mich verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

...und mir die schuld von ihm aufgezwungen.

In welcher Form?

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
matthias55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.......anzeige auf der polizei gegen unbekannt aber mit verdacht auf mich. habe jetzt meinen rechtsanwalt konsultiert. (morgen termin)
ps in der "vorladung" werde ich als zeuge benannt!? aber eben aus inofiziellen quellen erfahren das er mich verdächtigt. -klar sonst hät ich auch keine post von der polizei bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Alles klar, da ist aber kein Tatbestand in Richtung Verleumdung, oder falscher Verdächtigung.

1.)Für Verleumdung müßte er "in der Stadt rumerzählen" o.ä., daß Du es warst.

2.)Für falsche Verdächtigung hätte er Dich, wider besseren Wissens, expliziet bei der Polizei als Täter benennen müssen.

Pkt. 2 ist nach Deiner Schilderung keinesfalls gegeben, Pkt.1 müßtest Du selber beurteilen, sehe ich aber so auch erst mal nicht.

Tip: Bleib der polizeilichen Ladung fern (es sei denn, Du hast ein wasserdichtes Alibi), denn Du bist zwar als Zeuge geladen, aber kannst auch ganz schnell während der Vernehmung in den "beschuldigten-status" übergehen (alter Trick ;) ). Fernbleiben hat keine Konsequenzen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
matthias55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
mein RA hat ein fax an die Pol. aufgegeben, das ich nichts zu der eröterung des falls beitragen kann, sprich ich nicht anwesend war und nichts mitbekommen hab.
mal schauen wies weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ja, gute Lösung.

Entweder wird die Sache jetzt eingestellt werden, weil der Täter nicht zu ermitteln ist, oder Du wirst nochmals eine Ladung -diesmal als Beschuldigter- erhalten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
matthias55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.............wogegen ich dann aber auch vorgehen kann? falsche verdächtigung?
kann er auch wegen der drohungen die ich bei meiner exfreundin gemacht habe gegen mich vorgehen? gilt eine kurzmitteilung sog. sms als ein beweismittel? da ich denke sowas ist leicht manipulierbar.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ja, wenn Du eine ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommst, mußt Du dieser "noch weniger" Folge leisten, als der zur Zeugenvernehmung.

Richtig, SMS sind erst mal leicht manipulierbar; allerdings denke ich, daß sich zumindest eine Zeit lang feststellen lassen wird, ob die sms von einem auf dich angemeldeten Handy verschickt wurde. (was ja nicht notgedrungen heißt, daß Du auch persönl. der Absebder warst).

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Andererseit kann jeder der sich ein wenig im Internet auskennt SMS mit jeder erdenklichen Handynummer verschicken.... ich würd das nicht (ok, ich bin kein Richer) als Beweismittel anerkennen.....

Gruss

S.J.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Also, gutes Argument von S.J.!



-----------------
"don´t believe the hype"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Mit dem "feststellen" meinte ich auch eher anhand des Einzelverbindungsanachweises seines Providers, so er kein Pre-paid Handy hat. Wenn irgendjemand via www eine sms mit seiner Nummer verschickt hat, kann die da ja eigentl. nicht drin auftauchen (oder doch?)

Aber als Beweis wird es so oder so nicht anerkannt, höchstens als Indiz gewertet.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nmkpc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachdem die Freundschaft zu meiner "besten Freundin" zerbrochen ist, versucht Sie mich über SMS und Nachbarn schlecht zu machen.Indem Sie mir vorwirft ich würde meine Kinder vernachlässigen und Sie würde mich anzeigen. Jetzt ziehe ich in erwägung Sie wegen übler Nachrede? anzuzeigen. Jezt meine Frage: erfüllt dies schon den Tatbestand oder inwiefern kann ich mich dagegen wehren???

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
siegi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meinem Ex eine Beleidigende SMs geschickt. Er ist gleich zur Anwätin gegangen die Ihn auch bei der Scheidung vertreten hat. Sie schreibt mir nun das mein Ex ihr die Sms gezeigt hat von Nummer ...gesendet.Beigefügt ist ein Schreiben,das ich unterschreiben soll. Punkt 1,das ich mich bei meinem Ex entschuldige.Punkt 2 bei wiederholung 300,00 euro zahlen muss,und Punkt 3 seine Rechtanwaltkosten in Höhe von 133,06 euro übernehme.mach ich das nich wird er Strafanzeige gegen mich erstatten undnotfalls zivilrechtlich auf unterlasung klagen. Was soll ich nur tun?? Ich habe kein Geld ihm seine Anwaltskosten zu bezahlenund seh auch nich ein mich zu entschuldigen.Was kann mir passieren????

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Das, was Dir die Anwältin geschrieben hat:

Sie wird Dich zivirechtl. auf "Unterlassung" verklagen, und Du hast (wenn sie gewinnt) idR. sämtl. Verfahrenskosten zu tragen. (wenn das Gericht nicht anders über die Kosten entscheidet) und eine Strafanzeige/Strafantrag wegen Beleidigung, die aber m.E. eingestellt werden würde (bzw. auf den Privatklageweg verwiesen werden würde)

Die Androhung "Unterschreiben und zahlen" oder "Anzeige" kann man IMHO allerdings auch als "Nötigung" betrachten (also als strafbare Handlung der Anwältin), oder was meinen unsere Juristen dazu? (bob.vila, BOBO und wastl vor ;) )

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
siegi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke bob für Antwort.Ich hab bis 23.08.04 Termin das Schreiben unterschrieben zurückzuschicken und die Anwaltgebühren zu bezahlen.ich bin soo Ratlos.Ich hab des Geld nich und entschuldigen würd ich vielleicht noch abringen aber mehr nich.Was soll ich nur tun?
gruß siegi

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Die Frage ist:

Würdest Du denn (meinetwegen auch "zähneknirschnd") zahlen wollen, und kannst nur nicht, oder willst Du prinzipiell nicht zahlen, selbst wenn Du könntest?

Im ersteren Fall könntest Du sicherlich eine Ratenzahlung mit der RA'in vereinbaren.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
siegi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob, ich kann nicht zahlen. Bin arbeitslos und hab noch 2 kinder zu versorgen.
Auch eine ratenzahlung würde nich gehn. Und dann find ich es für eine Sms ziemlich teuer.Oder???
Soll ich einfach warten wie Anwältin reagiert oder wird es da noch schlimmer für mich?
Oder soll ich Ihr schreiben ,das ich nicht zahlen kann.
mfg Siegi

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
siegi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal ,bis heut hätt ich zahlen müssen .Ich hab so Angst davor des irgendwas noch schlimmeres passiert.Mein Ex hat meine Kinder auf Ihren Handys angerufen und gefragt was ich wegen dem
Schreiben der anwältin machen. Da ich ihnen nichts davon erzählt habe konnten sie ihm nicht antworten.Was passiert bei einer strafanzeige ,ich habe keine Ahnung? Hätt ich geld würd ich ne Rechtsberatung nehmen ,aber ich habe keins.
mfg siegi

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Czeche
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Weiss nicht ob ich hier im richtigen Thread bin!

Meine Ex Freundin hat mich wegen Bedrohung und KFZ Sachbeschädigung angezeigt!

Das trift beides nicht zu, da ich den Kontakt mit Ihr meide! Ich soll an 2 Tagen KFZ Sachbeschädigung begangen haben! ( Die Informationen hab ich von einem Verwandten der bei der Polizei arbeitet!

Was kann ich gegen diese falschen Anschuldigungen machen?

Danke im Vorraus!!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.587 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.