Beleidigung & Bedrohung p. SMS

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)
Beleidigung & Bedrohung p. SMS

Hallo,

ich habe eine etwas komische Frage. Ich bin seit 1 1/2 Jahren von meinem Exfreund getrennt und auch nur selten Kontakt.

Kurz zu ihm: Er ist 23 Jahre alt, momentan noch arbeitstätig, bald aber arbeitslos. Er wohnt in seiner eigenen Wohnung. Er wurde bislang 3 x wegen Drogenbesitzes angezeigt, das letzte Mal verlor er seinen Führerschein.

Heute Nacht bekam ich eine lange SMS mit etwa folgendem Inhalt:

"Du bist eine Sch***e und nach allem, was ich für dich gemacht habe, erzählst du Müll hinter meinem Rücken. Du bist ein Junkie und total krank im Kopf. Du bist extrem schei**e, fett wie ein ******* geworden und siehst total schei**e aus. Wenn ich dich einmal mit einem anderen Kerl erwische, wird der Typ zusammen geschlagen."

Zudem muss ich sagen, dass ich weder Drogen zu mir nehme, noch Lügen erzählte.

Weiter gings mit folgenden Nachrichten:

"Wenn ich noch einmal mitbekomme, dass du Schei**e über mich erzählst, wirst du schon sehen, was du davon hast. Also überlegs dir lieber."

"Wir wissen beide, wie schei**e du aussiehst."

"Pass auf, du Schl***e, du wirst wirklich schon noch sehen, was du davon hast."

Als ich ihm damit, drohte, ihn anzuzeigen, schrieb er dies:

"Dann warte mal ab."

Das klingt vielleicht harmlos, allerdings weiß ich, was für ein Schlägertyp er ist und deshalb habe ich wirklich Angst vor ihm. Er bedroht mich & meinen Freund. Ich bin während dieser "Auseinandersetzung" sachlich geblieben, habe ihn nicht beleidigt und meine einzige Drohung war die einer Anzeige. In jeder SMS bat ich ihn, mich einfach in Ruhe zu lassen.

Kann ich da irgendwas machen?

Vielen Dank vorab.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Kann mir denn niemand helfen?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

Sie können ihn wegen Beleidigung anzeigen. Wenn er öfter solche SMS schickt, kommt auch Nachstellung (auch als Stalking bekannt) in Frage. Ob das die Situation verbessert oder verschlimmert, kann Ihnen im Forum auch keiner sagen.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo.

Mittlerweile hat er sogar meine Schwester angeschrieben und erzählt ihr, ich würde Lügen verbreiten, obwohl ich seine SMS noch im Handy habe, in denen er mir und meinem Freund droht. Und mich als fettes *******, Schlampe und sonstiges beleidigt.

Bringt es was, ihn anzuzeigen? Welche Folgen könnte dies für ihn haben?

Er hatte bisher 3 Anzeigen. 2x wegen Marihuana- Besitzes, 1x wegen Drogen am Steuer (weshalb er seinen Führerschein verlor).

Vielen Dank vorab,

Sissy

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

wenn er wie du sagst polizeibekannt ist und du angst vor ihm hast würde ich das risiko nicht eingehen und ihn anzeigen. evtl würde ich mich dort auch erkundigen (außer hier weiß jemand über sowas bescheid, ich kann dir da leider nicht weiter helfen), ob das schon für eine einstweilige verfügung ausreicht. für dritte sieht sowas oft harmloser aus, aber man kann den ex-freund oft einschätzen und würde so einen schritt bestimmt nicht aus spaß gehen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

die Folgen einer Anzeige würden maximal in einer Geldstrafe bestehen, da er ja nicht einschlägig vorbestraft ist.

@ suki,

wenn er auf eine Anzeige aggressiv reagieren würde, dann wohl auch auf eine einstweilige Verfügung, oder?

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

ja aber bei einer einstweiligen verfügung hätte sie wenigstens etwas mehr sicherheit bzw die polizei müsste schon reagieren bevor er sie angreift (beispiel: er ist auffällig oft in ihrer straße um ihr vll aufzulauern, sie ruft aus angst die polizei. unsere polizei würde dann sagen "öffentliche straße, er kann sich dort aufhalten so oft und so lange er will, melden sie sich, wenn wirklich was passiert ist". bei ner einstweiligen verfügung müssten sie reagieren.)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Er war bislang noch nie in meiner Straße o.ä., aber er droht mir per SMS mit "richtig zusammenschlagen" und beleidigt mich aufs Gröbste. Und dies ist nicht nur eine SMS, sondern mehrere.

Auch schreibt er meine Schwester per Mail an, ich würde Lügen verbreiten, ich solle ihn in Ruhe lassen und ich könne das mit ner Anzeige stecken lassen, weil es eh nix bringt. (sehr selbstsicher)

Er erzählt rum, dass ich krank im Kopf wäre, Schulden bei ihm hätte und mein Leben nicht auf die Reihe kriegen würde (was natürlich in keinster Weise stimmt).

Kann man da echt nix machen? Das geht doch unter die Menschenwürde.

-- Editiert von Sissy88 am 03.02.2009 16:04

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Hi,
vielleicht hilft es sich an den Weissen Ring e.V. zu wenden (www.weisser-ring.de). Von dort kann man einen Rechtsberatungsscheck für eine Beratung bei einem Anwalt bekommen und die örtlichen Mitarbeiter kennen normalerweise auch mögliche Ansprechpartner vor Ort, wo man sich auch anonym beraten lassen kann (z.B. gibt es in Nürnberg ein (analoges) Telefon bei der Polizeilichen Beauftragten für Frauen und Kinder, d.h. die Polizistin sieht die Nummer nicht und man (frau) kann sich auch dort Rat einholen, auch hinsichtlich der Beweissituation).

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

ich habe das alles außen vor gelassen in der Hoffnung, er würde sich beruhigen. Heute war mein Freund durch nen Zufall auf seiner Seite in einer Community, weil er gucken wollte, wer auf seiner Seite war.

Sofort schrieb ihm mein Exfreund "Verpiss dich von meiner Seite!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!". Ich schrieb daraufhin (ja ich weiss, das war doof, aber ich bin so sauer), dass er bitte Nico (meinen Freund) in Ruhe lassen soll.

Daraufhin kam gleich wieder "Du bist so bescheuert, tut mir leid für den Umfeld, dass sie dich ertragen müssen" und "er ist nur mit dir zusammen, weil er sonst keine kriegt" und "du schuldest mir Geld und wenn ich dich oder ihn sehe, hol ich es mir" (btw: ich schulde ihm gar nichts). Als ich ihn fragte, ob er mir jetzt Prügel androhen will, schrieb er "Das werdet ihr noch sehen und dann wirst du dir wünschen, mir das Geld gegeben zu haben".

Btw: Er ist arbeitslos & braucht offenbar Geld.

Kann ich ihn anzeigen & bringt das was? Auch die SMS von vor 2 Monaten habe ich aufgehoben, als Beweise. Und auch die Mail an meinen Freund habe ich nicht gelöscht.

Grüsse

-- Editiert am 27.04.2009 16:52

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

zum Thema "Anzeige und Folgen" wurde doch schon genug geschrieben. Generell gilt: Beleidigung und Nachstellung müssen binnen drei Monaten angezeigt werden, sonst ist die Antragsfrist vorbei.
Was das oben Geschriebene angeht: "Bescheuert" dürfte als Beleidigung gelten, der Rest nicht. Nachstellung kommt auch nicht in Frage: SIE haben ihm geschrieben, er hat geantwortet.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich weiss, dass mag jetzt kindisch klingen, aber er hat meinen Freund ja zunächst verbal angegriffen und ich bat ihn daraufhin (ohne Beleidigung o.ä.), dies zu unterlassen.

Auch, dass er schrieb, "er würde sich sein Geld schon holen und ich wäre danach froh, wenn ich es ihm gegeben hätte" erfüllt keine Bedrohung?

Sorry, aber er hat schon ein paar Mal Leute zusammen geschlagen..

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

Bedrohung ist die Androhung eines VERBRECHENS. Nicht jede Straftat ist ein Verbrechen - einfache Körperverletzung z.B. nicht. Wenn er also schreibt: "Ich bringe Dich um" oder "Ich steche Dir die Augen aus" - DAS ist eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB , nicht das, was man umgangssprachlich darunter versteht.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sissy88
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Was soll das denn bitte heißen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich denke, diesen Kommentar können Sie geflissentlich ignorieren... ;)
Der einzige Weg, die Sache so schnell wie möglich hinter sich zu bringen, ist eine unmißverständliche SMS oder Brief oder Telefonat, in dem Sie deutlich machen, daß Sie keinen weiteren Kontakt mehr wünschen und darum bitten, daß die Geschichten über Sie und die Belästigungen in Zukunft zu unterlassen sind. Und danach machen Sie einfach nur noch eines: GAR nicht mehr reagieren. In der Regel verliert der Provozierende relativ schnell das Interesse an den Einschüchterungen. Die ganze Geschichte klingt für mich nämlich ziemlich nach gekränkter Eitelkeit. Eben die Vergangenheit noch nicht wirklich verarbeitet. Sie können ihm dabei eh nicht helfen, also versuchen Sie, den Typen kompett zu ignorieren. Paralell können Sie natürlich auch noch ein paar Anzeigen wegen Beleidigung starten, jedoch ohne auf neue Provokationen in irgendeiner Form zu reagieren. Immer nur fröhlich das Handy zur Polizei tragen :) Und dann wird relativ sicher ziemlich schnell Ruhe einkehren.


-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Tag,

als Aussenstehender hört es sich schwer nach gekränkter Eitelkeit an und der Tatsache, dass Ihr Ex-Freund nicht mit der Situation umgehen kann. Wie Herr Wilke schon schrieb, ist der beste Rat in Ihrer Situation, zunächst auf die Provokationen überhaupt nicht zu reagieren, die SMS können Sie aus Beweissicherungsgründen ja auf Ihrem Handy belassen. Ignorieren Sie diese Person komplett, d.h. auch nicht mehr auf seine Seiten in einer Community gehen.

Strafbarkeit liegt nach Ihrer Sachverhaltsschilderung zum jetzigen Zeitpunkt nur im Rahmen von Beleidigungsdelikten vor. Ob eine Anzeige hier etwas bringt, kann Ihnen wohl niemand sagen, da keiner Ihren Ex-Freund kennt. Wenn Sie ihn anzeigen wird mit größter Wahrscheinlichkeit nur eine Geldstrafe oder eine Einstellung mit Auflage in Betracht kommen. Ob er es darauf hin unterlässt Sie zu beleidigen oder ob die Situation darauf hin weiter eskaliert können Sie selbst wohl am Besten beurteilen, da Sie die Person schließlich kennen.



-----------------
"Rechtsanwaltskanzlei Stark
Hindenburgstr.15
78467 Konstanz
Tel.: 07531 / 36 22 173
Fax.: 07531 / 36 22 174
www.stark-kanzlei.de"

3x Hilfreiche Antwort

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