Hallo ,
Wenn mich jemand zb. An einer Tankstelle beleidigt wo Kameras sind , können diese dann als Beweis geführt werden ?
Und falls ich diese Person nicht kenne ,
Welcher Aufwand wird betrieben um ihn ausfindig zu machen ?
Oder geht dies dann als Anzeige gegen unbekannt unter ?
-- Editiert von Moderator topic am 23. Mai 2023 19:26
-- Thema wurde verschoben am 23. Mai 2023 19:26
Beleidigung Beweisbarkeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da Beleidigung sehr weit unten steht in der Hierarchie der Straftaten, wird da kaum Aufwand betrieben werden. Insofern - vergessen Sie es...
ZitatWelcher Aufwand wird betrieben um ihn ausfindig zu machen ? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zwar ist die chronisch unterbesetzte und systematisch kaputtgesparte Justiz eher bemüht, die kargen Ressourcen für relevante Straftaten zu verwenden, allerdings wird auch ein gewisser Prozentsatz an "Kleinkram" verfolgt.
Ob man dabei ist, weis man immer erst hinterher.
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Das ist grundsätzlich möglich. Ein "Mittelfinger" könnte durch die Aufnahmen u.U. bewiesen werden. Eine verbale Beleidigung dagegen wohl nicht.ZitatWenn mich jemand zb. An einer Tankstelle beleidigt wo Kameras sind , können diese dann als Beweis geführt werden ? :
Eine Öffentlichkeitsfahndung bei "Aktenzeichen XY ungelöst" wird wohl eher nicht in Betracht kommen.ZitatWelcher Aufwand wird betrieben um ihn ausfindig zu machen ? :
Harry van Sell schlägt immer in diese Kerbe und hat wieder einmal so recht, auch wenn es nichts bringt. Richter und StAe sitzen über ihren PEBB§Y-Formularen, der indoktrinierte Nachwuchs steigt mittlerweile voll in den Wettbewerb ein und ist stolz darauf, in wie wenigen Min. er einen Fall bearbeiten kann, Polizeibeamte stehen mit Spielzeugausrüstung auf Fußballfeldern und lernen wie sie eine Empathie ggü. Kleinkriminellen entfalten können. Politisch motivierte Schwerpunkte setzt der jeweilige Innenminister, da werden dann auch gerne einmal medienwirksam 100 Wohnungen gleichzeitig durchsucht, ohne dass die Öffentlichkeit auch nur über einen Verfahrensausgang informiert wird.
Zur Frage:
Sofern die Beleidigung darauf erkennbar ist (die meisten Tankstellen werden immer noch ohne Ton überwacht) und die Aufnahmen zum Zeitpunkt der angestrebten Sicherstellung noch gespeichert sind: ja.ZitatWenn mich jemand zb. An einer Tankstelle beleidigt wo Kameras sind , können diese dann als Beweis geführt werden ? :
Das kommt (wie so meist) darauf an. Wenn z.B. ein ersichtlicher Neonazi auf einen dunkelhäutigen Bürgermeister uriniert (was i.d.R. die Beleidigung erfüllt), daraufhin die BILD-Zeitung mehrere Tage lang über diesen Fall berichtet, so lässt sich in Aussicht stellen, dass zwei StA-MAK sowie mind. ein komplettes Polizeipräsidium nichts anderes zu tun haben werden als diesen Fall auszuermitteln. Sollte hingegen ein Normalbürger von einem anderen Normalbürger beleidigt worden sein, z.B. mit den Worten: "Fahr' Deine Karre weg, Du Ar**h!" (ebenfalls eine Beleidigung), so dürfte man davon ausgehen, dass das Verfahren ohne weitere Anstrengungen eingestellt wird.ZitatWelcher Aufwand wird betrieben um ihn ausfindig zu machen ? :
-- Editiert von User am 25. Mai 2023 02:20
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