Beleidigung? "In Wahrnehmung gestörte Frau"?

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)
Beleidigung? "In Wahrnehmung gestörte Frau"?

Hallo liebe User,

ich habe folgende Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt:

Ich habe vor einiger Zeit die Ärztkammer eingeschaltet, weil ein Arzt während der Sprechstunde die Praxis verließ. Dies muss er schon öfters getan haben und wurde auch seitens seiner Arzthelferinnen bestätigt. Es ging dabei weniger um mich, da ich kein Notfall war, sondern mehr um die Schmerzpatienten, die dort dann vergebens saßen und unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen mussten.

Erfahren habe ich von den Arzthelferinnen und anderen Patienten, daß der Arzt wohl überlastet ist und wenn er nicht mehr "kann", geht er Heim.

Klar hat der Arzt versucht seinen A.... zuretten und dies vor der Ärztkammer abgestritten, er sei von Morgens bis Abends da gewesen.

Nun zu meiner Frage, ob dies eine Beleidigung ist:

Er schrieb in einem Absatz: " Warum diese offensichtlich tief gekränkte und in Ihrer Wahrnehmung gestörte Frau behaupten kann......"

In meiner Wahrnehmung gestörte Frau?????? Also daß fasse ich persönlich als Beleidigung auf. Daß ein Arzt versucht sich zu schützen, verstehe ich, aber nicht mit Beleidigungen.

Ist es rechtlich gesehen eine Beleidigung?

Vielen Dank für Eure Rückantwort.

LG
Lene

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

entsprechend des geschilderten Sachverhaltes ist die Äußerung als Beleidigung im Sinne von §185 StGB (Strafgesetzbuch) aufzufassen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nun ja, so ganz uneingeschränkt teile ich diese Ansicht nicht. Eine Beleidigung muss ja eine Herabwürdigung beinhalten. Hier kann man das genauso als Einschätzung des Arztes hinsichtlich der betreffenden Person sehen. Aber es ist sicherlich höchst grenzwertig, und ich tendiere auch eher zur Tatbestandlichkeit als davon weg. Als StA würde ich auf den Privatklageweg verweisen, so nach dem Motto 'für den Fall, dass es eine Beleidigung ist, verfolgen Sie es halt selbst'.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Für mich käme es auch darauf an, auf welchem Gebiet der Arzt aktiv ist. Somit gäbe es vielleicht einen Unterschied ob diese Aussage ein Kinderarzt oder ein Nervenarzt trifft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und wenn dann viele Menschen eine solche Beobachtung bestätigen, dann sind die alle in Ihrer Wahrnehmung gestört. In der Justiz geht das so.

Bei Ihnen doch auch: egal, wieviele Leute Ihnen bestätigen, daß Sie mit Ihrem Husmann und Ihrem herumpickenden Huhn nur Unsinn verzapfen, für Sie sind alle diese Leute 'in Ihrer Wahrnehmung gestört', weil sie nicht Ihrer Meinung sind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Mareike, ich bewundere Sie!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Immer dieser Ego-Kampf...:(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Worauf bezieht sich das?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Was? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Was???? Na der Ego-Kampf *grmpf*

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Ganz ruhig wastl, ich will Ihnen nicht ans Bein pinkeln...

Ich meinte diesbezüglich nur Ihre verschleimte Zuneigung zueinander...;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nun ja, ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie etwas falsch verstanden haben.
Verschleimt ist nämlich gar nichts.
Einige kennt man.
Einige mag man.
Einigen stimmt man zu.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Na dann stimme ich Ihnen, aus Höflichkeit, zu ;)

-- Editiert von Lebenslehrling am 09.03.2006 23:28:57

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Also, ich kann dazu nur sagen: die erste Fassung ist immer am besten! Mit anderen Worten: nicht so viel editieren!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lebenslehrling
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 8x hilfreich)

Ach, Sie kennen sich aus?!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Nö eigentlich nicht! Ich gestatte mir nur desöfteren Versuchsballons zu starten! Nicht für ungut und wohlmeinende Grüße zur Nacht!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

der Arzt ist Orthopäde und hat mich noch NIE gesehen. Ich hatte einen Ersttermin bei ihm. Aber bevor ich dran kam, hatte er ja seine Praxis -mangels Stress- verlassen.

Diese Äusserung hat er an die Ärztkammer geschrieben, der ich diesen Vorfall mitteilte.

Aber ist auch egal, da ich eh nichts unternehmen werde. Denn letztendlich hatte es vermutlich seinen Zweck erfüllt. Er kann sich einen solchen "Abgang" (der wohl Gang und Gebe war bei ihm) nicht wieder leisten.

Und ich suche mir einen neuen Orthopäden :-))

Danke schön und Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ach? Das ist aber auch nicht schlecht: Sie waren noch nie dort, kennen also alles nur aus Erzählungen und beschweren sich gleich bei der Ärztekammer.
Das hat Stil!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Herr Wastl,

wenn man die genaueren Hintergründe nicht kennt, sollte man nicht lospoltern.

Aber genau daß scheint hier mittlerweile die übliche Netiquette zu sein.

Schade............

Ein schönes WE und Grüsse
Lene

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen