Beleidigung? "Pest an den Hals"

11. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)
Beleidigung? "Pest an den Hals"

Ist es eine Beleidigung oder irgendwie Starfrechtlich verfolgbar, wenn man jemandem in einer Mail geschirben hat "ich wünsch eihnen die Pest an den Hals" oder "sie und ihre Familie sollen untergehen/sterben"

Bitte denkt nicht, dass ich das vorhabe oä, ich habe so eine Mail bekommen von einem ebaymitglied, dass einen Artikel haben wollte und mich verdächtigt ihn hochzubieten... naja ich hoffe auf eine baldige antwort

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Das dürfte wohl keine Beleidigung sein.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
studi19
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 34x hilfreich)

Weiss es jemand ganz genau? Keine Beleidigung oder Drohung oder was auch immer?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Jemandem die Pest an den Hals oder den Tod wünschen, könnte eine besonders drastische, aber ansonsten nicht strafbare Kundgabe von Miss- und Nichtachtung sein, welcher der zur Beleidigung erforderliche ehrverletzende Charakter fehlt. Nur weil man jemandem sagt, dass man Ihn nicht leiden kann (wenn auch deutlich) macht man sich nicht strafbar. Die „untergehen/sterben“-Formulierung liegt meinem Empfinden nach auf der Grenze, die Pest-an-den-Hals finde ich hinnehmbar.

Für eine strafbare Bedrohung ist die Sache nicht konkret genug.

Eine Bestrafung des Täters ist ohnehin kaum zu erwarten. Wahrscheinlich würde wegen Geringfügigkeit ohne Folgen für den Täter eingestellt und Sie werden auf den Privatklageweg verwiesen.

An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren.


Das hat die Person schon bei ebay getan. Deswegen wurden studi19 und sein Bekannter wegen (Hoch-)Bietens auf eigene Auktionen ja schon 14 Tage gesperrt. ;)

gruß azrael


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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