Ist es eine Beleidigung
oder irgendwie Starfrechtlich verfolgbar, wenn man jemandem in einer Mail geschirben hat "ich wünsch eihnen die Pest an den Hals" oder "sie und ihre Familie sollen untergehen/sterben"
Bitte denkt nicht, dass ich das vorhabe oä, ich habe so eine Mail bekommen von einem ebaymitglied, dass einen Artikel haben wollte und mich verdächtigt ihn hochzubieten... naja ich hoffe auf eine baldige antwort
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Beleidigung? "Pest an den Hals"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das dürfte wohl keine Beleidigung sein.
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Weiss es jemand ganz genau? Keine Beleidigung oder Drohung oder was auch immer?
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Jemandem die Pest an den Hals oder den Tod wünschen, könnte eine besonders drastische, aber ansonsten nicht strafbare Kundgabe von Miss- und Nichtachtung sein, welcher der zur Beleidigung erforderliche ehrverletzende Charakter fehlt. Nur weil man jemandem sagt, dass man Ihn nicht leiden kann (wenn auch deutlich) macht man sich nicht strafbar. Die „untergehen/sterben“-Formulierung liegt meinem Empfinden nach auf der Grenze, die Pest-an-den-Hals finde ich hinnehmbar.
Für eine strafbare Bedrohung ist die Sache nicht konkret genug.
Eine Bestrafung des Täters ist ohnehin kaum zu erwarten. Wahrscheinlich würde wegen Geringfügigkeit ohne Folgen für den Täter eingestellt und Sie werden auf den Privatklageweg verwiesen.
An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren.
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quote:
An ihrer Stelle würde ich mich bei Ebay über die Person beschweren.
Das hat die Person schon bei ebay getan. Deswegen wurden studi19 und sein Bekannter wegen (Hoch-)Bietens auf eigene Auktionen ja schon 14 Tage gesperrt.
gruß azrael
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