Beleidigung Polizei (indirekt)

21. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go579091-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung Polizei (indirekt)

Wir wurden während einer Feier von der Polizei besucht, weil wir zu laut waren. Ich war stark alkoholisiert, die Stimmung war trotz des Polizeibesuchs gut und ich habe wohl zu einem meiner Freunde gesagt "Der l****t doch S****nze".
Einer der Polizisten hat das scheinbar mitgehört und daher Anzeige wegen Beleidigung erhoben. Mein Freund und ich können uns an diese Aussage nicht erinnern. Weiterhin bin ich der Meinung, dass wenn diese Aussage denn nun getroffen wurde, nicht zwingend der Polizist als Empfänger dieses widerlichen Satzes gilt, sondern evtl. auch ein weiterer Gast.

Was ist zu tun ? Ich werde definitiv noch einen Anwalt zu rate ziehen.

Komme ich aus dieser Sache noch mit einem Freispruch raus ? Mit welcher Strafe wäre zu rechnen ?

Ich bin weder vorbestraft noch ist mir die og. Verhaltsweise ähnlich. Weiterhin haben wir uns der Kontrolle nicht wiedersetzt.

-- Editiert von go579091-91 am 21.04.2021 12:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Das gibt üblicherweise eine Geldstrafe. Und nein, mit Freispruch bzw. Verfahrenseinstellung ist nicht zu rechnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von go579091-91):
Mein Freund und ich können uns an diese Aussage nicht erinnern.


Ob ihr euch daran erinnert oder nicht ist erstmal relativ unwichtig. Denn das sagt ja nunmal gar nichts darüber aus, ob der Satz nicht vielleicht doch gefallen sein könnte und ihr habt es vergessen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ob ihr euch daran erinnert oder nicht ist erstmal relativ unwichtig. Na, es vereinfacht die Wahrheitsfindung: Wir haben auf der einen Seite die Aussage des Polizisten und auf der anderen Seite zwei "Keine Erinnerung mehr"-Aussagen. Folglich wird der Richter keine Zweifel an der Aussage des Polizisten (bzw. auch 2 oder mehr Polizisten) haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich werde definitiv noch einen Anwalt zu rate ziehen. Nun ja - wenn man unbedingt eine Verurteilung vermeiden will, könnte man den über eine Einstellung nach § 153a StPO verhandeln lassen. Aber das der RA mehr spart, als er kostet, dürfte recht unwahrscheinlich sein - mit 800 Euro ist man da lässig dabei (Anwaltskosten, meine ich - die Geldstrafe oder Geldauflage kommt natürlich noch dazu).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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