Beleidigung - Schmerzensgeld?

8. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
raisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung - Schmerzensgeld?

Hallo,
meine Frage:
Ein sich ziemlich rüpelhaft verhaltender Autofahrer hat, nachdem ich ihn höflich wegen seiner Fahrweise angesprochen habe, mir unter Zeugen mit Scheibenwischerbewegungen und oszönen Gesten reagiert. Wie soll ich jetzt reagieren?
Anzeige wg. Beleidigung?
Schmerzensgeld?
Für Tips wäre ich sehr dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Anzeige wg. Beleidigung?

Wenn Sie meinen, können Sie ihn sicherlich wegen Beleidigung anzeigen.

Schmerzensgeld?

Naja, mal die Kirche im Dorf lassen. So manch ein (leicht) Verprügelter hat kein Schmerzensgeld bekommen. Ich glaube kaum, daß ein deutsches Gericht für den "Wischer" "Schmerzensgeld" zuerkennt.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

diesem kann ich mich kurz und bündig anschliessen:

Beleidigung ja,

Schmerzensgeld nein.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Du willst Tipps?

1) Geh zur Polizei.

2) Oder lass es bleiben.

Ich rate zu 2.

-----------------
"don´t believe the hype"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
raisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Rat!
Schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

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