Meine Freundin wurde vor 3 Tagen als "Blöde Kuh" beleidigt,hat Zeugen.Ist denn sowas überhaupt strafbar? Ist es nicht zu spät wenn sie morgen zu Polizei geht?
Beleidigung- Strafe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Finden Sie es nicht etwas übertrieben, damit zur Polizei zu gehen und die Justiz zu behelligen?? Sehr wahrscheinlich würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen den "Verursacher" sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 170 (2) StPO ). Damit hätten Sie nicht wirklich was gewonnen! Die Mühe lohnt sich m. E. nicht.
Das Verfahren würde auf den Privatklageweg verwiesen werden, sofern das öffentliche Interesse nicht bejaht werden sollte. Zur Stellung des Strafantrages gilt eine 3-Monatsfrist.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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@Petti73
quote:<hr size=1 noshade>Sehr wahrscheinlich würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen den Verursacher sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 170 (2) StPO ). <hr size=1 noshade>Das ist nicht ganz korrekt. Einstellungen wegen Geringfügigkeit erfolgen aus §153 StPO .
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Yep. Vorsätzliche Beleidigungen sind strafbar, fahrlässige nicht. Allerdings dürfte - wie bereits erwähnt - von Seiten der Staatsanwaltschaft vermutlich auf den Privatklageweg verwiesen werden.
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