Beleidigung- Strafe?

4. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Roman0202
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung- Strafe?

Meine Freundin wurde vor 3 Tagen als "Blöde Kuh" beleidigt,hat Zeugen.Ist denn sowas überhaupt strafbar? Ist es nicht zu spät wenn sie morgen zu Polizei geht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petti73
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

Finden Sie es nicht etwas übertrieben, damit zur Polizei zu gehen und die Justiz zu behelligen?? Sehr wahrscheinlich würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen den "Verursacher" sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 170 (2) StPO ). Damit hätten Sie nicht wirklich was gewonnen! Die Mühe lohnt sich m. E. nicht.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Das Verfahren würde auf den Privatklageweg verwiesen werden, sofern das öffentliche Interesse nicht bejaht werden sollte. Zur Stellung des Strafantrages gilt eine 3-Monatsfrist.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

@Petti73

quote:<hr size=1 noshade>Sehr wahrscheinlich würde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen den Verursacher sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt (§ 170 (2) StPO ). <hr size=1 noshade>
Das ist nicht ganz korrekt. Einstellungen wegen Geringfügigkeit erfolgen aus §153 StPO .

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Yep. Vorsätzliche Beleidigungen sind strafbar, fahrlässige nicht. Allerdings dürfte - wie bereits erwähnt - von Seiten der Staatsanwaltschaft vermutlich auf den Privatklageweg verwiesen werden.

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