Beleidigung; Verleumdung

28. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)
Beleidigung; Verleumdung

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand helfen, da ich wirklich sehr nervös bin.
Ich befinde mich seit langem im Streit mit der Freundin meines verstorbenen Bruders. Ich selber habe diese Frau seit ca. einem Jahr weder angerufen noch ihr gemailt oder sonst etwas. Aber sie meldet sich relativ regelmäßig bei mir - so ca. alle zwei Monate - , erst telefonisch, wo dann immer nur Sätze kamen wie: "Gottes Mühlen mahlen langsam, aber gerecht." Oder: "ich bekomme Terroranrufe nachts, ich weiß, die sind von dir, ich gehe nun zur Polizei, du kriegst Deine gerechte Strafe." (Die Anrufe kamen nicht von mir.) Mich hat das so aufgeregt, dass ich meine Telefonnummer geändert habe.
Nun mailt sie mir! Auch wieder keine Beleidigungen, sondern nur so komische Sprüche. Ich hatte gehofft, nach der Telefonänderung einfach nie wieder von ihr zu hören....und daher ist mir nun leider der Kragen geplatzt und ich habe ausnahmsweise zurückgeschrieben.
Sie war damit (angeblich) sofort bei Anwalt und Polizei. Ich schrieb ihr, dass ich sie intrigant finde, verlogen, gehässig, bösartig. Gilt das als Beleidung? Falls ja, wie sieht da so die Strafe aus? Außerdem schrieb ich ihr, als Leserbrief in einer Zeitung veröffentlichen zu wollen, was sie unserer Familie angetan hat und wie schlecht sie sich auch meinem Bruder gegenüber benommen hat.
Dass sie mich wegen Beleidung anzeigen will, schrieb sie gar nicht. Die will mich wegen Verleumdung anzeigen! Gibt es so etwas wie "angedrohte Verleumdung/üble Nachrede" überhaupt als Straftat? Schadensersatz und Schmerzensgeld will sie. Wofür? Ich habe noch nichts geschrieben, und die weiß doch gar nicht, ob ich das nicht anonymisiert gemacht hätte, falls überhaupt, denn dass ich nicht hätte schreiben dürfen: die Frau Dings aus Dings hat das und das getan.......; das ist mir schon klar. Und ich schrieb das auch nur darum, damit sie auch mal Angst kriegt und wollte das eh nicht tun. Sie ist die Frau, die mich seit fast 2 Jahren immer mit irgendwelchen Anzeigen bedroht (obwohl ich rein gar nichts getan habe) und angeblich hat sie zig Zeugen. Und dass sie Leute hat, die für sie lügen selbst vor Gericht, weiß ich leider.
Habe ich mich wirklich strafbar gemacht? Und falls ja: was für eine Strafe habe ich zu erwarten? Und geht das "unbürokratisch"? Ich zahle ihr Geld und fertig. Oder müsste ich wirklich sogar vor Gericht?
Mir ist klar, dass meine E-Mail nicht sehr nett war. Und zur Not zahle ich eben eine Strafe. Aber diese Frau meldet sich immer wieder bei mir und gibt einfach keine Ruhe. Ihre Schwester droht mir damit, dass sie Telefongespräche aufgezeichnet hat, die sie mit mir geführt hat vor 1,5 Jahren, wo ich nicht sehr nett über diese Frau sprach. Aber das waren ganz normale Gespräche, wo ich auch nur sagte, dass ich sie gehässig finde, und solche Aufzeichnungen sind tatsächlich eine Straftat, oder?

Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Ofelia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es so etwas wie "angedrohte Verleumdung/üble Nachrede" überhaupt als Straftat? <hr size=1 noshade>


Nö...

quote:<hr size=1 noshade>Ich schrieb ihr, dass ich sie intrigant finde, verlogen, gehässig, bösartig. Gilt das als Beleidung? <hr size=1 noshade>


Nö, nicht unbedingt. Kann auch durchaus noch unter straflose Meinungsäußerung fallen.

Sie sollten einfach mal abwarten, was, bzw. ob überhaupt was passiert. Denn selbst wenn sie eine Strafanzeige/Strafantrag wg. §§ 185 , 186 , 187 StGB stellen sollte, wird das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt. Und dann müßte Sie -wenn Sie sie trotzdem vor den Strafrichter zerren will- Privatklage einreichen. Und das wird sie sich 10mal überlegen, weil sie dabei das komplette Kostenrisiko tragen muß. Sie muß sowohl ihre eigenen Anwaltskosten vorlegen, als auch die Verfahrenskosten, als auch die Anwaltskosten von Ihnen.

Soweit dazu.

Was die "andere Richtung" angeht (also die Anrufe/mails, die Sie von ihr bekommen) sollten Sie zum Anwalt gehen und eine -zivilrechtliche- Unterlassungsverfügung erwirken, mit dem Inhalt dass ihr verboten wird, Kontakt in jedeweder Art mit Ihnen aufzunehmen (also weder persönlich, telefonisch, per mail oder sms usw.). Wenn sie dann gegen dieses Verbot verstoßen sollte, wird ein Ordnungsgeld fällig, dass sie dann (an die Staatskasse) zahlen müßte und dessen Höhe vom Gericht in der Verfügung festgelegt wird. Das können z.B. 5.000 € für jeden Fall des Verstoßes sein, also genug dass sie sich sehr gut überlegen wird, ob sie gegen das Verbot verstößt. Genaueres dazu kann Ihnen aber auch der Anwalt erklären.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

ich bin das noch mal und hoffe, dass mir jemand evtl. bestätigt, was ich vermute, nämlich dass ich diese unschöne Angelegenheit als abgehakt betrachten kann.

Ich erhielt heute ein Schreiben der Anwältin dieser Frau. Da steht eigentlich nur drin, dass ihre Mandantin sie beauftragt habe, mich aufzufordern, solche Beleidigungen und Verleumdungen etc. zu unterlassen. Die Mandantin wird Strafantrag stellen, sollte sie noch mal so ein Schreiben erhalten oder gar die Beleidigungen in Umlauf gebracht werden.
Mehr steht da nicht. Sehe ich das richtig, dass sich die Sache damit erledigt hat? Oder muss ich befürchten, dass sie irgendwie später noch verlangen will, dass ich ihr die Kosten für den Anwaltsbesuch erstatte? Ich vermute ja, falls sie das wollte/könnte, dann stünde das direkt in diesem Brief?

Viele Grüße,
Ofelia

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Das lässt sich leider nicht klar beantworten. Ich würde empfehlen, einfach mal die Füße still zu halten und abzuwarten.

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