Beleidigung/ Verleumdung/ üble Nachrede

4. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
thorado
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Beleidigung/ Verleumdung/ üble Nachrede

Guten Tag an alle,

nen Kollege von mir der grad sein Wirtschaftsabi macht hat mit anderen aus seiner Klasse in einen geschlossenen WhatsApp Chat sich über andere aus der Schule "lustig" gemacht.

Teils waren es Beleidigungen (aussagen über Aussehen und Gewicht usw.),
aber auch Sachen wie Behauptungen das jemand von Ihren Vater vergewaltigt wurde.

Dieser Chat wurde dann von jemanden öffentlich gemacht und nun wurden die Personen schon mal von der Schule Suspendiert. Die Eltern der betroffenen erwägen Anzeige.

Meine Fragen:

1. Mit welchen Strafen ist zurechnen?
2. Kann man gegen die Person vorgehen die es öffentlich gemacht hat

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

ad 1.

Wie alt sind denn die Beteiligten? Gibt es einschlägige Vorstrafen?

ad 2.

Der hat sich ggfs. genau so strafbar gemacht wie die Urheber der Äußerungen, da auch er eine Verbreitungshandlung begangen hat.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thorado
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Beteiligten sind 17 bis 20, keine Vorstrafen.



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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Dann wird wohl noch Jugendstrafrecht in Frage kommen, also eher Sozialstunden als Bewährungs- oder Geldstrafen.

Noch ergänzend:

quote:
Teils waren es Beleidigungen (aussagen über Aussehen und Gewicht usw.)


Das ist gegenüber Dritten gar nicht strafbar, solange es sich um Meinungsäußerungen ("ich finde die ... voll häßlich") und nicht um Tatsachenbehauptungen ("die ... frißt jeden Tag fünfmal bei McDoof") handelt.
Beleidigungen sind nur gegenüber der Zielperson selbst strafbar.

quote:
Behauptungen das jemand von Ihren Vater vergewaltigt wurde


Das hingegen wäre eindeutig eine Verleumdung und auch nicht gerade eine Bagatelle, sodaß hier ein StA durchaus öffentliches Interesse sehen könnte.

Auch können hier empfindliche zivilrechtliche Folgen drohen, etwa Unterlassungsforderungen, für die man dann stolze Anwaltskosten zahlen darf.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 7x hilfreich)

"Dieser Chat wurde dann von jemanden öffentlich gemacht"

Wie ist dieser jemand denn an die Daten gekommen?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Na ganz offensichtlich war es ein Beteiligter (am Chat, nicht an den Verleumdungen).

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thorado
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

ja, war jemand im chat der aber sich an den zeug nicht beteiligt hatte

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2x Hilfreiche Antwort

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