Beleidigung Whatsapp

18. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
StanTheMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung Whatsapp

Guten Tag,

wenn mich jemand per Whatsapp zweimal als Baastard beleidigt und ich ihn dann zurück beleidige als Hurensohn, kann diese Person mich dann kurz vor Ende der 3 Monats Frist bei Beleidigungen anzeigen, den Verlauf der Polizei senden, und ich werde dann wegen Beleidigung bestraft obwohl er mich als erstes beleidigt hat und ich kann dann danach nichts mehr tun weil die 3 Monate abgelaufen sind und ich meine Anzeige nicht rechtzeitig gemacht habe? Und dann werde nur ich bestraft und er nicht?
Die Frage stelle ich mir gerade, da die Person, welche mich als Baastard beleidigt hat, mir nachdem ich zurück beleidigt habe, mit einer Anzeige gedroht hat. Ich denke zwar nicht, dass es ernst gemeint war, aber man weiß ja nie.

-- Editiert von User am 18. Juni 2023 14:34




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von StanTheMan):
kann diese Person mich dann kurz vor Ende der 3 Monats Frist bei Beleidigungen anzeigen, den Verlauf der Polizei senden, und ich werde dann wegen Beleidigung bestraft obwohl er mich als erstes beleidigt hat und ich kann dann danach nichts mehr tun weil die 3 Monate abgelaufen sind und ich meine Anzeige nicht rechtzeitig gemacht habe? Und dann werde nur ich bestraft und er nicht?

Wenn das so abläuft wie beschrieben, ja dann kann das passieren.
Ist dann halt "selber schuld" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34314 Beiträge, 17759x hilfreich)

Und dann werde nur ich bestraft und er nicht? Das ist hier kein Hellseherforum - daher weiss keiner, ob Sie bestraft würden oder ob Ihr Verfahren dann einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, wie so viele Beleidigungsverfahren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat:
Und dann werde nur ich bestraft und er nicht?

Wenn es überhaupt eine Strafe gibt. Ja. So ist es dann. Beide haben Gelegenheit, innerhalb der 3-Monatsfrist einen Strafantrag zu stellen. Wenn es der eine tut und der andere lässt, dann ist das so. Ändert für Sie aber nichts.

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#4
 Von 
StanTheMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wäre es das Schlauste von mir, wenn ich ihn kurz vor Ende der 3 Monate Frist anzeige? Ich schätze diesen Menschen nämlich als ziemlich hinterhältig ein und ich habe auf jeden Fall keine Lust dazu, dass nur ich und nicht er ein Problem bekommt, das wäre das Gegenteil von fair.
Ich habe zwar eigentlich wirklich keinerlei Interesse an sowas, jedoch habe ich dann wohl keine andere Wahl.
Aber noch eine Frage: In dem Chat ist ja auch die Beleidigung von mir zu lesen. Aber das wäre dann an sich total egal und kein Risiko für mich, solange er mich nicht selbst angezeigt hat?

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von StanTheMan):
jedoch habe ich dann wohl keine andere Wahl.


Warum? Im Moment wissen wir nur von Ihnen, dass Sie das vorhaben.

Sie denken also, dass sich die andere Person derzeit ebenso über Fristen von Strafanträgen in Juraforen informiert? Ich würde das eher als unwahrscheinlich einschätzen

Entweder man zeigt etwas an, oder man lässt es bleiben.

Und selbstverständlich wird die Kommunikation nicht automatisch "ungültig", nur weil eventuell eine Frist abgelaufen ist, das mal so als Denkanstoß.



-- Editiert von User am 23. Juni 2023 16:35

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34314 Beiträge, 17759x hilfreich)

Bei wechselseitig begangenen Taten gilt die 3-Monatsfrist gar nicht (§ 77c StGB) - das "Problem" existiert insofern nur in der Phantasie des TE...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von StanTheMan):
Also wäre es das Schlauste von mir, wenn ich ihn kurz vor Ende der 3 Monate Frist anzeige?

Ob es nun das schlaueste wäre, der Polizei die eigenen Straftaten mitzuteilen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
StanTheMan
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum? Na weil er mir doch gedroht hat, mich anzuzeigen, nachdem ich ihn beleidigt hatte. Jedoch hatte er mich davor bereits mehrfach beleidigt. Außerdem kenne ich noch mehr Geschichten von dieser Person, in welcher sich sagen wir mal nicht gerade korrekt verhalten wurde.

"Wenn es überhaupt eine Strafe gibt. Ja. So ist es dann. Beide haben Gelegenheit, innerhalb der 3-Monatsfrist einen Strafantrag zu stellen. Wenn es der eine tut und der andere lässt, dann ist das so. Ändert für Sie aber nichts."

"Bei wechselseitig begangenen Taten gilt die 3-Monatsfrist gar nicht (§ 77c StGB) - das "Problem" existiert insofern nur in der Phantasie des TE..." - Was ist ein TE?

77c kstgb klingt für mich sehr logisch und sinnvoll - ich bin froh, dass es so ein Gesetz gibt. Also gilt dies auch in diesem Fall? Sagt ja eigentlich meiner Ansicht nach auch der gesunde Menschenverstand. "wenn er es nicht bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug ausübt" - kann mir jedoch jemand mitteilen, was dies bedeutet?


Der eine sagt ja - der andere sagt nein - also irgendwie kommt mir das hier alles etwas widersprüchlich vor - wie würdet ihr mir denn empfehlen vorzugehen? Abwarten, ob der andere anzeigt? Wenn ja Gegenanzeige - wenn nein einfach vergessen? So wäre es mir eigentlich auch am liebsten ist mir die Energie nicht Wert, es darf wie gesagt nur nicht passieren dass nur ich bestraft werde und keine Gegenanzeige mehr machen kann, denn das würde meine Psyche nur schwer verkraften. Seit dem 1. Jahr im Kindergarten sagt man mir, dass ich ein extrem starkes Gerechtigkeitsgespür habe und ich will eben nicht mit solchen Ungerechtigkeiten leben, deswegen informiere ich mich eben, da solche Ungerechtigkeit für mich zu extrem starken psychischen Problemen führen.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34314 Beiträge, 17759x hilfreich)

Was ist ein TE? TE = Threaderöffner oder Threadersteller, hier also Sie.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von StanTheMan):
So wäre es mir eigentlich auch am liebsten
Dann folgt wohl daraus: Abwarten, ob der andere dich anzeigt.
Das ist: Energieeinsparung maximieren. Kindergartengehabe minimieren.
Zitat (von StanTheMan):
Seit dem 1. Jahr im Kindergarten sagt man mir
Oh, wie alt bist du denn jetzt?

Und überhaupt: Was soll dieser Kindergarten im Erwachsenenalter? Es gibt doch sicher inzwischen andere Möglichkeiten, sich zu wehren, als mit Schimpfwörtern zu reagieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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