Beleidigung.

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maiky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung.

Hallo zusammen.

Ich habe eine Vorladung errhalten, in der Ermittlungssache wegen Beleidigung.
Anzeigenerstatterin ist die Schwester meiner Ex.

Folgender Sachverhalt.
Vor mehr als 3 Jahren ging eine Beziehung unruehmlich zuende.
Woran die Schwester nicht ganz unschuldig war.
Seitdem habe ich keinerlei Kontakt, zu der Schwester meiner Freundin gehabt.
Als ich rausfand das sie in eine eigene Wohnung gezogen ist und ich mich gerade in einer schlechten privaten Situation befand, habe ich ihr ein paar SMS aufs Festnetz geschrieben. Die Erinnerungen kamen halt wieder hoch.
Diese beinhalteten aber keine wüsten Beschimpfungen.
Ich schrieb lediglich"Das sie ihre Schwester mal von ihrem ersten Stecher gruessen sollte" oder "Das ich sie gerne mal besuchen würde"auch schrieb ich "Ob sie sich immer noch an Freunde ihrer Schwester ranmacht, was ja für ihren tollen Charakter sprechen würde." und "kotz kotz kotz" ;-)

Womit kann ich rechnen wenn ich überhaupt mit was zu rechnen habe? Kann man wegen jeder Kleinigkeit eine Anzeige machen?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen "Maiky",

für eine Beleidigung gemäß §185 StGB ist die Kundgabe der Mißachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung, wobei die Frage, ob eine Äußerung ehrverletzenden Charakter hat und damit beleidigend ist, aufgrund wertender Betrachtung ermittelt wird; dabei können eine Rolle spielen:

(a) die Begleitumstände
(b) der Gesamtzusammenhang
(c) die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse
(d) die sprachliche und gesellschaftliche Ebene

Problematisch kann hier bei die Abgrenzung zur bloßen Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit.

Dieses ist jedoch alles abhängig vom Einzelfall. Nehmen Sie die Punkte, die ich Ihnen genannt habe, in Betracht und vergleichen Sie diese mit Ihrem Fall.

Normalerweise kommen Einstellungen, Verweise auf den Privatklageweg und Geldstrafen / Auflagen in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Maiky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich Kraftausdrücke verwendet hätte könnte ich das alles ja noch verstehen. Auch wenn es sich um Wiederholungen gehandelt hätte. Aber es war nur ein Tag und 4 SMS. Einfach nur lächerlich.

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