Beleidigung?!?

3. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Katrin76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Beleidigung?!?

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Berliner Polizeipräsidenten bekommen, in dem ich Stellung nehmen soll ...

Zum Fall: Meine Nachbarn über mir (eine türkische Familie) haben zwei kleine Kinder (3 Jahre und 6 Monate). Wegen den Kindern gab es bereits Streit, da das ältere der beiden zu jeder Tages- und Nachtzeit herumtrampelt, dass bei mir die Gläser in den Schränken wackeln. Nun hat vor ca. 3 Wochen das ältere Kinder bei geöffneter Wohnungstür ca. 15 Minuten gebrüllt, bis es mir zu blöde wurde und ich mit der Bitte nach oben gegangen bin, die Türe zu schließen, damit nicht das gesamte Haus unter dem Schreien leidet. Naja, ein Wort ergab das andere, das ganze endete mit der Aussage seinerseits ich solle "mich ver*****n, sonst passiert was" und einem "leck mich" meinerseits (ich weiß, nicht nett), dass er ebenso beantwortete. Auch drohte er mir noch, ab sofort hätte ich Krieg zu erwarten. Dieses wiederholte er am nächsten Tag vor Nachbarn mir dem Zusatz, "Nazi-Tussi", "sie hat Scheiß-Türke zu mir gesagt" und "du musst ab sofort Angst haben".

Nun kam dieses Schreiben der Polizei, ich hätte ihn beleidigt und K-A-N-A-K-E zu ihm gesagt. Bei dem Vorfall waren nur wir beide und unsere Lebensgefährten/Ehegatten anwesend, ich weiß aber nicht, ob er nicht vielleicht irgendwelche falschen Zeugen aus dem Ärmel schüttelt ...

Was soll ich machen, ich möchte eigentlich nur in Ruhe in meiner Wohnung wohen ...

Gruß
Katrin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Katrin,

Sie können nun Stellung zu dem Vorwurf der Anzeige wegen Beleidigung nehmen. Schildern Sie dabei den Tathergang und nennen Sie Ihre Zeugen, die Ihre Version bestätigen können. Im Fall von gegenseitigen Beleidigungen wird nach §199 StGB entschieden:

§ 199
Wechselseitig begangene Beleidigungen

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.


Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Hi Katrin,

mach dir nichts daraus...das scheint mittlerweile zur Normalität zu werden.
Meine Tante wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Genau über die Wohnung ist vermietet an eine "junge"(er ist wohl schon um die 40 , sie läuft mit nem "Umhang" durch die Gegend,man siehr nur die Augen).
Die Familie hat 2 kleine Kinder( ca. 2-4J alt) AM Tag ist kein Mucks zu hören...ab 22h ,wenn meine Tante ins Bett geht, fängt es an.....
ein gebrülle, ein geschreie, dann ein getrampele etc.
Es geht ja noch weiter........
Es sind zumal auch so eine Art Reihenhäuser(ein Haus neben dem anderen). Nebenan wohnt auch eine türk. Familie mit keine ahnung, 5 Kindern?! In der Zeit von 13-15h (immer nur im Winter) wird mit dem Dreirad durch die Bude gefahren, gebrüllt etc. und ....3x darfst du raten , ab 22 h genau ds selbe.

Den einen Tag war ich mal bei ihr und da fing der Mann gegen 14h an zu singen!!! In einer lautstärke, als wäre er der einzige Mensch auf Erden...(ich wußte ja gar nicht, das das Wohnzimmer zur Moschee umgebaut werden kann;)
Wenn man gegen die Wand klopfte, wurde er immer lauter........

Mittlerweile ist meine Tante ein Stockwerk tiefer gezogen, hat ne Bekannte in der Wohnung über sich und neben an ist die Hofeinfahrt.....es ist wesentlich ruhiger ...:)

-----------------
"Smile for a better Day...."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Katrin. Das Du nur in ruhe leben willst kann ich gut verstehen.Ich hatte auch mal eine Mega-lauten Nachbarn (einen Deutschen, um das auch noch zu sagen ;) ) .Aber darum (um meinen Nachbarn) geht's hier ja nicht;) Wie Bobo schon sagte, kann bezügl. eures 1. Treffens § 199 StGB angewendet werden. Was das 2. Treffen angeht, würde ich vielleicht mal mit einer Gegenanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung kontern.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katrin76
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die Antworten ...

Ich habe eben mit der Polizei gesprochen, lt. Aussage meines Nachbarn hätte ich "LMAA", "S-H-E-I-S-S T-Ü-R-K-E", "S-H-E-I-S-S K-A-N-A-K-E" und "geh dahin, wo du herkommst" gesagt. Nur das LMAA ist, wie oben beschrieben, wahr. Als Zeuge und Mitopfer hat er seine Frau angegeben, mit der ich nicht einmal geredet habe. Als Zeuge habe ich meinen Lebensgefährten.

Lt. Polizei hätte er sich auch noch einen Anwalt genommen, was kann denn da noch auf mich zukommen? Ich habe doch gar nichts gegen Türken ...

Gruß
Katrin

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Katrin,

hier steht es Aussage gegen Aussage jeweils unter Aufrufung jeweiliger Zeugen. Sollte der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden können, so kann keine Verurteilung (wegen Beleidigung etc.) erfolgen. Die Beweisführung ist immer ein gewisses Problem. Desweiteren bleibe ich bei meiner Aussage bezüglich §199 StGB .

Mit freundlichen Grüßen,

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