Beleidigung als Frage

6. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go497817-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung als Frage

Gilt es als Beleidigung jemanden in sozialen Netzwerken zu fragen ob er auch so eine Nazi(sau) ist und ob er die AfD wählt? Bzw. Wäre dies möglicherweise strafbar?

-- Editiert von User am 6. November 2022 19:57

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16 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ja, möglicherweise wäre es das.

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
Gilt es als Beleidigung jemanden in sozialen Netzwerken zu fragen ob er auch so eine Nazi(sau) ist und ob er die AfD wählt? Bzw. Wäre dies möglicherweise strafbar?
Weder die Frageform noch der Konjunktiv ("Am liebsten würde ich sagen, Sie sind ein ....!") oder andere Konstrukte sind geeignet, um per se den Beleidigungserfolg zu negieren. Wenn sich der Beleidigte mittelbar als "Nazisau" tituliert empfindet, kann das den Straftatbestand grundsätzlich erfüllen (stets - wie immer - in Abhängigkeit weiterer Faktoren). Aber allgemein wäre die Antwort hierauf: ja und ja.

Ich erinnere mich hier an einen Fall, in dem die Beleidigung (politisch entgegengesetzt aber sinngemäß) wie folgt begangen wurde: anlässlich einer einzelthematischen Diskussion (zur Wiedereinführung der Todesstrafe) wurde der Beleidigte gefragt: "Hab' ich recht oder bist du auch so ein Kinderf*****?" Der Beleidigte hatte (auf dem Privatklageweg) Erfolg.

-- Editiert von User am 6. November 2022 22:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go497817-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort DeusEx.

Aber es ist doch eine Frage die zur politischen Auseinandersetzung mit der eigenen Gesinnung provozieren soll, und nicht als Beleidigung gemeint.
Wenn ich diese Frage stelle, ist es meine Absicht den Leuten ein "nein bin ich nicht" zu entlocken und somit ein Bekenntniss der Leute zur Verfassung zu erreichen, oder eben, sollten es wirklich Nazis sein, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen dass sich hinter diesem oder jenem Facebook/Twitter-Post ein Nazi verbirgt. Dem könnte der mutmaßliche Rechtsextremist einfach entgehen in dem er sagt "Nein, ich bin kein Nazi".

Wenn so eine Beleidigung vor Gericht gehen würde, würde dort geklärt werden ob die Person tatsächlich ein Nazi ist?

Mit Bezug zu dem Kinder***-vergleich, es gibt bei solchen Leuten ja die Hinweise darauf dass sie sich am rechten Rande bewegen wenn ich ihnen diese Frage stelle, während die Frage mit dem Kinder*** ja in den meisten Fällen wohl an den Haaren herbeigezogen ist.
Außerdem steht Nazi ja für eine politische Gesinnung und soll daher auch eine politische Auseinandersetzung herbeiführen, und ist nur als Beleidigung gemeint wenn es sich wirklich um einen Nazi handelt, während die Frage mit dem Kinder*** wohl lediglich ein Argumentum ad hominem ist, ein Scheinargument ohne logischen Zusammenhang, mit der reinen Absicht der Reputation einer Person zu schaden um seine Position bei der Allgemeinheit verächtlich zu machen.

Mir gehts ja nicht darum die Person selber vor der Allgemeinheit verächtlich zu machen, sondern ihre verfassungswidrigen Positionen.

-- Editiert von User am 7. November 2022 00:09

-- Editiert von User am 7. November 2022 00:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Aber es ist doch eine Frage die zur politischen Auseinandersetzung mit der eigenen Gesinnung provozieren soll, und nicht als Beleidigung gemeint.
Es ist überhaupt keine Frage. Es ist eine Aussage, die rhetorisch schick als Frage verpackt wird.

Zitat:
Bekenntniss der Leute zur Verfassung
Das Nichtwählen der AfD ist kein Bekenntnis zu der Verfassung.

Ebenso kann man sich entschieden gegen die Verfassung stellen, ohne ein Nazi zu sein.

Und selbst wenn man ein "Nazi" ist (wann genau ist man das eigentlich?), dann ist man ebenahlt ein Nazi, aber dennoch keine Nazisau.

Zitat:
sollten es wirklich Nazis sein
Je nach den genaueren Umständes des Einzelfalls, die die erst vollständig werden lassen würden, würde ein vernünftiger Leser womöglich den Schluss ziehen, dass der Autor dieser "Frage" unlängst für sich entschieden hat, es mit einem "Nazi" zu tun zu haben.

Zitat:
die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen
Nein. Objektiv ist diese "Frage" darauf gerichtet (und das könnte einem durchschnittlich intelligenten Autor auch bewusst gewesen sein), den unlängst als "Nazi" ausgemachten Diskussionspartner als "Nazisau" zu beschimpfen.

Zitat:
Dem könnte der mutmaßliche Rechtsextremist einfach entgehen in dem er sagt "Nein, ich bin kein Nazi".
Er kann sich auch einfach diese Verschwendung von Lebenszeit ersparen. Er entscheide selbst, was er im Internet so schreibt und wie viel er dabei von seiner persönlichen politischen Überzeugung preisgibt oder nicht. Darüber haben weder der Twitter-Blockwart noch die Facebook-Stasi zu entscheiden.

Zitat:
Wenn so eine Beleidigung vor Gericht gehen würde, würde dort geklärt werden ob die Person tatsächlich ein Nazi ist?
Nein. Nur einer der vielen Gründe dafür: Das interessiert niemanden. Daher ist es auch völlig unsinnig, "die Öffentlichkeit" darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um einen "Nazi" handelt. Das ist der Öffentlichkeit völlig egal. Die Öffentlichkeit würde von dieser möglichen Offenbarung vermutlich nichtmals erfahren. Denn die Mehrheit der hart arbeitenden Menschen in diesem Land hat ganz einfach keine Zeit, um irgendwelche schwachsinnigen Diskussionen irgendwelcher Möchtegernpolitologen im Internet auszuwerten.

Zitat:
Mit Bezug zu dem Kinder***-vergleich, es gibt bei solchen Leuten ja die Hinweise darauf dass sie sich am rechten Rande bewegen wenn ich ihnen diese Frage stelle, während die Frage mit dem Kinder*** ja in den meisten Fällen wohl an den Haaren herbeigezogen ist.
Die Vergleichbarkeit lässt sich deshalb nicht wirklich bewerten, weil Sie bei Ihrer Fallschilderung sämtliche relevanten Informationen weggelassen haben. Nach derzeitigem Informationsstand halte ich die beiden Fälle aber noch für sehr gut vergleichbar.

Zitat:
Außerdem steht Nazi ja für eine politische Gesinnung
Das ist bereits nicht korrekt. Und das würde sowieso nur für "Nazi" gelten, aber nicht für "Nazisau".

Zitat:
soll daher auch eine politische Auseinandersetzung herbeiführen
Dieser Schluss ist sehr eigenwillig.

Zitat:
ein Argumentum ad hominem ist, ein Scheinargument ohne logischen Zusammenhang, mit der reinen Absicht der Reputation einer Person zu schaden um seine Position bei der Allgemeinheit verächtlich zu machen.
Das scheint mir den Chrakter der "Frage" zu der Nazisau und der AfD recht gut beschreiben.

Zitat:
Mir gehts ja nicht darum die Person selber vor der Allgemeinheit verächtlich zu machen, sondern ihre verfassungswidrigen Positionen.
Dann sollten auch Sie (aber nicht der andere) sich mit der Position des anderen auseinandersetzen. Das tun Sie aber nicht. Stattdessen schimpfen Sie auf den Gegenüber (aber nicht auf dessen Positionen).

Nebenbei bemerkt: Mit dieser Darstellung dokumentieren Sie nochmals anschaulich, dass Sie selbstverständlich unlängtst davon überzeugt sind, es mit einem "Nazi" zu tun zu haben.

Wer hat eigentlich entschieden, dass die Positionen des Gegenüber "verfassungswidrig" sind? Mit "Verfassung" meinen Sie das Grundgesetz? Das Grundgesetz schützt übrigens auch die Ansichten und die zugehörigen Personen, die sich selbst gegen das Grundgesetz stellen. An einer Stelle aber ist das Grundgesetz rigoros: Bei dem Schutz der persönlichen Ehre des Einzelnen.

Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass sie ziemlich jede der "etablierten" Parteien bereits Positionen vertreten hat oder sogar in Gesetze reingebastelt hat, die völlig verfassungswidrig waren? Witzigerweise ist es gerade die AfD, für die man zumindest Letzteres bisher noch nicht sagen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaPet
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wo ist das Problem, ob jemand AfD wählt oder nicht? Wird die Frage auch bei den Piraten, den Linken oder Grünen gestellt? :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
sau
Unter einer Sau versteht man gemeinhin ein weibliches Tier, das man in diesem Forum aufgrund der Zensur nicht beim Namen genannt werden darf. Wenn man einenMenschen als "Sau" tituliert, dann stellt das im Allgemeinen eine Beleidigung dar, die zudem in einer politischen Auseinandersetzung nichts zu suchen hat, denn da wären eher sachliche Argumente angebracht. Aber das ist, unabhängig von der politischen Ausrichtung, leider nicht jedermanns (und jederfrau) (Oh, Gott. Jetzt fange ich auch schon an zu gendern) Sache.

Zitat (von Zuckerberg):
Das Nichtwählen der AfD ist kein Bekenntnis zu der Verfassung.
Und nicht jeder Wähler der AfD ist deswegen gleich ein Verfassungsfeind. Es gehört zu den Stärken einer funktionierenden Demokratie, wenn sie auch politische Meinungen außerhalb des eigenen Weltbilds aushält und damit umzugehen versteht. Und so lange die AfD nicht verboten ist / wird, sollte man sich mit ihr entweder sachlich, oder gar nicht auseinandersetzen. Wer aber dem politschen Gegner unsachlich und in beleidigender Form entgegentritt, ihn aufgrund seiner politischen Gesinnung bloßstellen will, kann selbst kaum besser sein, als eben jener politische Gegner. Das gilt für Linke und für Rechte, für Konservative, Liberale und Sozialdemokraten gleichermaßen.

Zitat (von Zuckerberg):
Und selbst wenn man ein "Nazi" ist (wann genau ist man das eigentlich?),
Frag Wikipedia:
Zitat (von wikipedia.org):
Nazi war ursprünglich eine Koseform des Vornamens Ignaz, der in Bayern und Österreich häufig war. So wurde etwa Ludwig Thomas Bauernschwank Der Schusternazi 1905 im Theater am Gärtnerplatz in München uraufgeführt. Abwertend gebraucht wurde der Begriff für eine einfältige, törichte Person und für Deutsch-Österreicher sowie Deutsch-Böhmen.


-- Editiert von User am 7. November 2022 09:29

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
Aber es ist doch eine Frage die zur politischen Auseinandersetzung mit der eigenen Gesinnung provozieren soll, und nicht als Beleidigung gemeint.
Die Frage, inwiefern sich jemand auserwählt fühlt, andere die eigene Gesinnung hinterfragen zu lassen, muss sich jeder selbst beantworten. Eine Beleidigung (die mutmaßlich nicht als solche gemeint, aber gemeinhin verstanden werden kann) dient diesem Zweck regelmäßig nicht.

Zitat (von go497817-23):
Wenn ich diese Frage stelle, ist es meine Absicht den Leuten ein "nein bin ich nicht" zu entlocken und somit ein Bekenntniss der Leute zur Verfassung zu erreichen, oder eben, sollten es wirklich Nazis sein, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen dass sich hinter diesem oder jenem Facebook/Twitter-Post ein Nazi verbirgt. Dem könnte der mutmaßliche Rechtsextremist einfach entgehen in dem er sagt "Nein, ich bin kein Nazi".
Zunächst einmal begeben wir uns hier zudem weiter in den Bereich der üblen Nachrede (186 StGB). Jemanden als "Nazi" zu verunglimpfen, lediglich weil dieser die Frage unbeantwortet lässt, ist überdenkenswert. Nun gilt in unserer Demokratie ein (im Vergleich nicht selbstverständliches) Wahlgeheimnis (38 Abs. 1 GG). Auch hier möchte ich anmerken: jemanden, der die von ihm gewählte (rechtsstaatlich zur Wahl zugelassene) Partei nicht kundtun möchte, herabwürdigend zu denunzieren ist kein zielführender Weg (so unerträglich es für einen politischen Gegner auch sein mag, aber dass nennt man Demokratie).

Zitat (von go497817-23):
Wenn so eine Beleidigung vor Gericht gehen würde, würde dort geklärt werden ob die Person tatsächlich ein Nazi ist?
Abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit einer Beweisführung: Nein. Der (in diesem Fall) Verletzte müsste auch vor Gericht nicht offenlegen, welcher Partei er seine Stimme verleiht; einmal abgesehen davon, dass "AfD-Wähler = Nazis" eine unhaltbare Gleichung darstellen dürfte.

Zitat (von go497817-23):
während die Frage mit dem Kinder*** wohl lediglich ein Argumentum ad hominem ist, ein Scheinargument ohne logischen Zusammenhang, mit der reinen Absicht der Reputation einer Person zu schaden um seine Position bei der Allgemeinheit verächtlich zu machen.
Daher habe ich dieses Beispiel ja angebracht. Ihre bisherige Argumentation und Denkweise entspricht exakt dem vorgenannten Muster.

Zitat (von go497817-23):
Mir gehts ja nicht darum die Person selber vor der Allgemeinheit verächtlich zu machen, sondern ihre verfassungswidrigen Positionen.
Wer hat diese verfassungswidrigen Positionen nachgewiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
Wenn so eine Beleidigung vor Gericht gehen würde, würde dort geklärt werden ob die Person tatsächlich ein Nazi ist?


also andere haben dazu ja bereits was geschrieben

aber für mich ergibt das keinerlei Sinn das vor einem Gericht klären zu lassen

wenn es keine (bekannte) Person des öffentlichen Lebens ist, wird das 99,9% der Bevölkerung nicht interessieren ob XY ein Nazi ist oder nicht

dazu haben Gerichte und die gesamte Justiz besseres zutun und sind durch richtige Strafverfahren sowie Personalmangel massiv be und überlastet, das solche Sachen vor einem Gerichts eigentlich nichts zu suchen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
Wenn ich diese Frage stelle, ist es meine Absicht den Leuten ein "nein bin ich nicht" zu entlocken und somit ein Bekenntniss der Leute zur Verfassung zu erreichen, oder eben, sollten es wirklich Nazis sein, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen dass sich hinter diesem oder jenem Facebook/Twitter-Post ein Nazi verbirgt. Dem könnte der mutmaßliche Rechtsextremist einfach entgehen in dem er sagt "Nein, ich bin kein Nazi".


Naja, nach der Logik könnte ich absolut jegliche Beleidigung als Frage stellen und der Angesprochene könnte dem ja dann entgehen, indem er einfach "Nein, bin ich nicht." sagt. Von daher eher unwahrscheinlich, dass einem das irgendwie hilft.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von seidi256):
wenn es keine (bekannte) Person des öffentlichen Lebens ist, wird das 99,9% der Bevölkerung nicht interessieren ob XY ein Nazi ist oder nicht
Mir ist in diesem Jahrhundert bislang kein Urteil bekannt, dem die Feststellung zugrunde lag, ob jemand ein "Nazi" sei oder nicht. Auch wüsste ich nicht, inwiefern das Selbstverständnis als "Nazi" per se strafbar wäre.
Zitat (von Dirrly):
Naja, nach der Logik könnte ich absolut jegliche Beleidigung als Frage stellen und der Angesprochene könnte dem ja dann entgehen, indem er einfach "Nein, bin ich nicht." sagt.
Ich habe den TE anders verstanden. Nach meinem Verständnis wäre der Angesprochene (im Sinne des TE) verpflichtet gewesen, die Frage zu verneinen, damit dieser ihn nicht öffentlich als "Nazi" denunziert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go497817-23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@DeusEXMachina

Doch das gibt es, der bekannteste Fall ist der von Björn Höcke. Doch wurde gerichtlich festgestellt dass der Mann ein Faschist ist.

Und nein, er muss das nicht verneinen, es ist ja erstmal nur eine Frage unter seiner rechten Aussage, die kann er einfach ignorieren oder darauf antworten. Und es ist doch offensichtlich dass jemand der überhaupt nichts mit Nazi-Ideologie zutun hat direkt sagen würde dass es nicht so ist.

Und wenn er gar nichts dazu sagen würde würde ich auch gar nicht weiter nachfragen, aber manche kommen dann eben mit noch rechteren Aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von go497817-23):
Doch das gibt es, der bekannteste Fall ist der von Björn Höcke. Doch wurde gerichtlich festgestellt dass der Mann ein Faschist ist.
Das ist falsch. Das VG Meiningen hat seinerzeit entschieden, dass Höcke auf einer Demonstration als "Faschist" bezeichnet werden durfte. Das LG Hamburg hat mit Urteil 324 O 103/20 vom 16.03.2020 festgestellt, dass Höcke damit nicht zum "Faschisten" erklärt wurde. Das wäre - wie ja zuvor schon geschildert - auch ein Novum. Im Übrigen hatten wir ja bislang über den Begriff des "Nazis" gesprochen (was noch einmal etwas anderes darstellt).

Zitat (von go497817-23):
Und wenn er gar nichts dazu sagen würde würde ich auch gar nicht weiter nachfragen, aber manche kommen dann eben mit noch rechteren Aussagen.
In Hinblick auf die Eingangsfrage kann ich diesen Satz nicht ganz zuordnen. Gibt es noch offene Fragen, die noch nicht hinreichend beantwortet wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Doch das gibt es, der bekannteste Fall ist der von Björn Höcke. Doch wurde gerichtlich festgestellt dass der Mann ein Faschist ist.
Was für ein Schwachsinn. Wer selbst so wenig Ahnung und hat und so viel im Internet verbreitet, der sollte vielleicht etwas weniger als Tugendwächter in sozialen Medien unterwegs sein. Ob man "Nazi" und "ist ein Faschist" gleichsetzen kann (so wie Sie es getan haben), sei mal dahingestellt.

Zitat:
es ist ja erstmal nur eine Frage
Das ist ebenhalt mehr als zweifelhaft.

Zitat:
unter seiner rechten Aussage
Jeder darf "rechte Aussagen" (diese Einordnung haben auch Sie vorgenommen?) verbreiten, wie er will. Da muss er sich weder für rechtfertigen noch für beschimpfen lassen.

Zitat:
Und es ist doch offensichtlich dass jemand der überhaupt nichts mit Nazi-Ideologie zutun hat direkt sagen würde dass es nicht so ist.
Das ist auch Schwachsinn. Offensichtlich ist: Wer halbwegs bei Sinnen ist, der lässt sich auf Ihre pseudopolitologischen Spielchen gar nicht ein und bockiert Sie einfach. Oder er stellt Strafantrag. Oder er erhebt Unterlassungsklage.

Zitat:
Und wenn er gar nichts dazu sagen würde
dann würde nach Ihrer eigenen "Logik" feststehen, dass er ein "Nazi*******" ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Jeder darf "rechte Aussagen" [...] verbreiten, wie er will. Da muss er sich weder für rechtfertigen noch für beschimpfen lassen.


In bestimmten Grenzen. Unter "rechte Aussagen" könnte z. B. auch Holocaustleugnung fallen, dafür müsste er sich ggflls. durchaus rechtfertigen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Mir ist in diesem Jahrhundert bislang kein Urteil bekannt, dem die Feststellung zugrunde lag, ob jemand ein "Nazi" sei oder nicht.
Nun, das OLG Stuttgart hatte zwar nicht darüber zu befinden, ob eine bestimmte Person ein Nazi sei, sondern ob es eine Beleidigung darstelle, wenn man jene Person als Nazi bezeichnet. Dabei führte es aber u.a. aus:
Zitat (von OLG Stuttgart Beschl. v. 19.07.2022, Az. 4 Rv 26 Ss 366/22):
Die Entscheidung zeigt deutlich, worauf Amtsgerichte bei der Einordnung öffentlicher Äußerungen mit ehrverletzendem Charakter achten müssen. Beziehen sich diese auf Abgeordnete der AfD, so kann die Bezeichnung als Nazi gerechtfertigt sein: Wer Mitglied – gar Mandatsträger im Namen – einer rechtsradikalen Partei wird, muss sich gefallen lassen, wenn ihn andere Menschen dafür kritisieren. Das ist Meinungsfreiheit: Das Recht (auch) auf kritischen Widerspruch; nicht aber das Recht, damit immer Gehör zu finden und andere Stimmen zum Schweigen zu bringen.


Zitat (von DeusExMachina):
Auch wüsste ich nicht, inwiefern das Selbstverständnis als "Nazi" per se strafbar wäre.
So ist es. Eine polizische Gesinnung per se ist nicht strafbar. Das gilt auch für eine rechtsnationalistische Gesinnung. Strafbar wird es logischerweise erst, wenn man Straftaten begeht, um z.B. diese Gesinnung durchzusetzen oder zu verbreiten oder Angst zu schüren etc.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Nun, das OLG Stuttgart hatte zwar nicht darüber zu befinden, ob eine bestimmte Person ein Nazi sei, sondern ob es eine Beleidigung darstelle, wenn man jene Person als Nazi bezeichnet. Dabei führte es aber u.a. aus:
Nein. Das tat es nicht. Die zitierte Passage findet sich in dem genannten Urteil überhaupt nicht wieder. Alles andere wäre auch etwas überraschend gewesen und hätte einen kleinen Skandal dargestellt.

Hier in dem Thread geht auch nicht um die Titulierung als "Nazi". Es geht um die Beschimpfung als "Nazisau".

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