Hallo
Ich habe mal eine Frage
Nach einer kleinen Kneipentour holte mich eine bekannte aus Mitleid an meiner letzten Anlaufstelle ab um mich heim zu bringen.
An der Ampel stand ein Auto mit vier-fünf charmanten Insassen.
Leider bin ich auf die dumme Idee gekommen das Fenster zu öfnnen und Ihnen zu erklären das Sie "****er" sind "Ihr seid alle ****er". Ich hatte die Rotphase wohl etwas unterschätzt und die lange Verweildauer an der Ampel lud einen der Herren ein mich aus dem Auto zerren zu wollen - der wollte bestimmt nur fragen ob er helfen könne - jedoch habe ich von innen schön die Tür zu gehalten und er kam nicht rein - leicht angenervt hat er dann versucht das Fenster einzutreten bzw. die Tür - Schäden werden gerade taxiert.
Grundsätzlich war ich dann froh das die Ampel dann auch mal grün wurde und meine Bekannte die Fahrt fotgesetzt hat.
Blöd dagegen fand ich das ich so komische Dellen in der Tür hatte.
Naja - lange Rede kurzer Sinn - ich habe die Typen dann noch in der sleben Nacht leicht angekrazt angezeigt - das Nummernschild habe ich mir noch so eben merken können.
wie könnte die Geschichte ausgehen ??
Beleidigung an der Ampel - wie könnte die Geschichte ausgehen ??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
tja da wirste so richtig pech haben(verdienter weise) sie waren nunmla zu fünft und ihr zu 2 ....
Auch wenn ich aufgrund der "PC"-Einstellungen von 123recht.net den genauen Wortlaut Ihrer Beleidigungen nur erahnen kann: Eine Strafbarkeit nach §§ 185 ff StGB
dürfte hier gegeben sein. Falls die Beleidigten Sie aber anzeigen SOLLTEN, ist es mE sehr wahrscheinlich, dass sie nach §§ 374 I Nr. 1 StPO
, 185
ff StGB, Nrn. 86, 87 RiStBV auf den Privatklageweg verwiesen werden - und ob sie das Risiko einer Privatklage auf sich nehmen...
Was die Schläge/Tritte gegen die Wagentür angeht, so sind diese mE nicht nach §§ 32 ff StGB
gerechtfertigt, so dass sich der Täter einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB
strafbar gemacht hat. Auch die Sachbeschädigung ist zwar ein Privatklagedelikt, allerdings scheint es mir angesichts des Umstands, dass Ihre (unbeteiligte) Bekannte Opfer der Tat ist, unwahrscheinlich, dass auch hier eine Verweisung auf den Privatklageweg erfolgt.
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