Beleidigung "asozial"

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)
Beleidigung "asozial"

Ich habe jemanden als asozial beleidigt. Oder besser: Ich = Person A. Also Person A hat jemanden als asozial, oder unsozial beschimpft. Nhmen wir mal an das ist objektiv auch so.

Nun wird ihm vorgeworfen, dies erfülle den Tatbestand der Beleidigung und er hat eine Vorladung zur Polizei bekommen.

Ist "asozial" wirklich als Beleidigung zu werten? Gibt es dazu einige Urteile, oder gar eine "Liste der Beleidigungen"?

Vielen Dank!

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17 Antworten
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#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Asozial = unsozial, Feststellung einer Charaktereigenschaft, für mich keine Beleidigung. Ist aber sicher Einzelfallabhängig, da asozial einen sehr negativen Geschmack hat. Wenn ich zu einem sage, dass er unfreundlich ist, ist dies auch keine Beleidigung.

44x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Beleidigungen können doch keine Ermessenssache sein, oder?! Was meinen die anderen? Gibt es irgendwelche Urteile darüber? Habe leider beim googeln nichts gefunden :(

48x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

"Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen".
(Quelle: Lackner/Kühl, § 185 Rn. 7)

Na, das ist doch was. Und nun noch der subjektive Eindruck des Beleidigten....

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Dann bleibt noch diese "Tatsache" Wenn jemand asozial ist und zwar offensichtlich ist sollte man das doch auch sagen dürfen.

Wer bestimmt dann was Missachtung ausdrücken soll?! Ja klar sollte es Missachtung ausdrücken. Wenn ich jetzt sage "Du stinst" und es so ist drückt es Missachtung aus, aber es entspricht doch dann auch der Wahrheit?!

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Ich meine ja persönlich auch, dass es keine Beleidigung ist, da eine Charaktereigenschaft festgestellt wird. Ich kenne auch kein Urteil und sage dies aus dem Bauch.
Aber lustig wäre doch zu erfahren, ob ein Richter in Deutschland einen eindeutig Asozialen auch erlaubt, dass man ihn so bezeichnen darf. Das hieße im Umkehrschluss, der Richter definiert was asozial ist und das können viele Dinge sein. :cheers:

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Eben. Aber Person A hat jetzt erst Mal eine Anzeige/Strafantrag bekommen. Kennt keiner irgendwelche Urteile?

33x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Weiß denn keiner weiter :( ?

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

In der Psychologie gibt es den Begriff "asozial" ebenfalls,nur dort ist es keine Beleidigung,beispielsweise gibt es Menschen mit asozialer oder dissozialer Persönlichkeitsstörung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Okay, gehen wir dann mal von einer Erwachsenen, "Kind" Situation aus.

Ein Lehrer, oder Betreuer sagt einem Schutzbefohlenen er/sie sei asozial.

Es gibt ja ganz klar Missachtung kund, aber wenn es stimmt? Ist es dann erlaubt?

15x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Asozial= nicht angepasst=alle, die nicht mit dem Strom schwimmen, sind asozial, so könnte man auch 'weiterspinnen'.

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#11
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Richtig. Und in dem Falle wäre es ja eigentlich sogar ein Kompliment. Halte nichts von Mitläufern.

6x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Ich möchte gerne noch den §192 StGB mit einbringen. Was meinen die anderen? Passt der hier?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, der kann hier passen.

Wie schon gesagt wurde, gibt es neben den sog. 'Formalbeleidigungen' (A****loch, I**ot, bl**er Wi***er), die unzweifelhaft strafbare Beleidigungen darstellen, auch Äusserungen, die erst durch die Umstände unter denen sie hervorgebracht werden zur Beleidigung werden.

Als 'Grundformel' kann man nehmen, dass das eine strafbare Beleidung ist, was ein 'unbeteiligter, verständiger Dritter' als solche auffassen würde.

So wird es durchaus eine Beleidigung sein [auch in Hinblick auf den § 192 StGB ], wenn man jemanden, der vor 20 Jahren mal wegen des Verkaufs von 1g Haschich verurteilt wurde, z.B. in einer Zeitung als 'vorbestraftes Dealergesindel, dass unsere Kinder mit Drogen vollpumpt, abhängig macht und zur Suchtfinanzierung auf den Babystrich treibt' bezeichnet.

Es kommt immer auf den ganz konkreten Einzelfall an, so dass man keine 'Beispiel-Urteile' hernehmen und analog 1:1 auf andere Fälle anwenden kann.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#14
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

Bist du sicher das die beleidigung Asozial als einzelbeleidigung genannt wurde? Also nicht in etwa asoziales A-loch?!? dann würde die beleidigung als ganzes gesehen werden.

würde ein schutzbefohlener einen schüler etc. als asozial beleidigen, kann es definitiv als beleidigung ausgelegt werden, wenn der schutzbefohlene tatsächlich nix weiss von den tatsächlichen lebensumständen des ihm unterstellten. generell kann asozial so aus dem zusammenhang gerissen eine beleidigung darstellen. muss nicht, kann aber.

meine meinung.

sage ich zu einer dicken mitbürgerin du fettes stück fleisch, kann es definitiv als beleidigung aufgefasst werden und auch so abgeurteilt werden, obwohl es vllt. der tatsache entspricht. sie is dick = fett, ist ein stück = anzahl, ist fleisch = körperliche zusammensetzung. entsprechend kann asozial beleidigend wirken. fakt ist, wie es gemeint ist und rüberkommt. was anderes ist, wenn man das verhalten einer person als asi einstuft, dann könnte man es als eine freie meinungsäusserung stehen lassen.

paddy

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#15
 Von 
fb285252-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich finde es eine Schande, wie hier um den heißen Brei geredet wird! Wie wäre es denn mit einer ehrlichen Entschuldigung?!

Ich wurde heute ebenfalls von einem Nachbarn als asozial beleidigt und zwar gegenüber einem zweiten Nachbarn. Und warum? Weil ich krank bin (und mich nicht darum kümmern kann) und fremde Hunde mein Grundstück zu*******n! Führ ich mich deshalb so auf und beschimpfe alle Hundebesitzer?

Nein, denn ich bin sozial! Ich warte bis ich wieder gesund bin und mach die ***** einfach weg!

Und wer ist dann asozial? Richtig! Die Hundebesitzer der fremden Hunde! Die mit richtig fett Kohle, denn die sind es ja!

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Ich finde es eine Schande, wie hier um den heißen Brei geredet wird! Wie wäre es denn mit einer ehrlichen Entschuldigung?!


Nujö, nach rund 3 Jahren (so alt ist dieser Thread) dürfte das auch keine Rolle mehr spielen. ;)

quote:
Ich wurde heute ebenfalls von einem Nachbarn als asozial beleidigt und zwar gegenüber einem zweiten Nachbarn. Und warum? Weil ich krank bin (und mich nicht darum kümmern kann) und fremde Hunde mein Grundstück zu*******n!

Sie sollten sich darum kümmern, dass fremde Tiere Ihr Grundstück nicht mehr betreten können.
Ich empfehle einen Zaun.

Alternativ einen Bekannten/Angehörigen/wen auch immer damit beauftragen, Ihr Grundstück zu entkoten bis Sie selbst wieder dazu in der Lage sind.

Mit reinlichen Grüßen,
Eddie

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb476826-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich habe bei Ebay Anlagemünzen ( Silber ) gekauft die sich als Fälschungen herausgestellt haben. Ich habe den Verkäufer negativ bewertet und folgendes geschrieben." Münzen haben Messing Kern, Anzeige wurde erstattet, Verkäufer beleidigt nur " (in vorherigen Emails schrieb er z.B. ich solle zum Arzt gehen statt zur Polizei.) darauf kam ein öffentlicher Kommentar in der Bewertung bei Ihm "!Da haben sich die Assozialen wieder zusammen getan um ein Portal zu zerstören. " . Ist das jetzt Beleidigung?
Ich denke ja.

-- Editiert von fb476826-26 am 21.10.2017 08:07

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