Beleidigung auf sexueller Grundlage (Par.185 StGB)

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)
Beleidigung auf sexueller Grundlage (Par.185 StGB)

Hallo, ich habe eine Anzeige erhalten.

Schriftliche Äußerung als Beschuldigte

Mir wird vorgeworfen " Beleidigung auf sexueller Grundlage Par. 185 StGB

Mir wird nach Par. 163 Abs. 1 Satz 2 StPO Gelegenheit gegeben, mich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern.
Bemerkungen: Beleidigungen auf sexueller Basis zum Nachteil xy.
An dem Tag (Tatzeit) habe ich diese Person überhaupt gar nicht gesehen und spreche auch nie mit ihr!
Sie ist zwar meine direkte Nachbarin (Tür an Tür) und seit Jahren kommt es immer wieder zu Beleidigungen ihrerseits, auf die ich jedoch gar nicht eingehe und diese einfach überhöre und weiter gehe.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich bei der Polizei anrufen und nachfragen was ich denn angeblich gesagt/gemacht haben soll und dem Sachbearbeiter erklären das ich sie gar nicht gesehen habe?
Einen Anwalt nehmen? Eine Gegenanzeige machen wegen Verleumdung?
Ich bin echt ratlos und bitte um Ihre fachliche Hilfe.
Vielen Dank im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Silver72):
An dem Tag (Tatzeit) habe ich diese Person überhaupt gar nicht gesehen

Man muss Leute nicht sehen um mit denen zu sprechen ...

Falls das von Angesicht zu Angesicht gewesen sein soll ... War man denn an dem Tag zu der Uhrzeit zu Hause? Wenn nicht, gibt es Zeugen die für den Tatzeitpunkt ein Alibi geben können?



Zitat (von Silver72):
bitte um Ihre fachliche Hilfe.

Dafür Fachleute befragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Soll ich bei der Polizei anrufen und nachfragen was ich denn angeblich gesagt/gemacht haben soll Telefonisch werden Sie da gar keine Auskunft kriegen.
und dem Sachbearbeiter erklären das ich sie gar nicht gesehen habe? Wie wäre es, wenn Sie erklären, Frau X nicht beleidigt zu haben? Das wird Ihnen nämlich vorgeworfen, nicht, sie "gesehen" zu haben. Und das erklären Sie dann schlicht auf dem A-Bogen.
Einen Anwalt nehmen? Das kann nie schaden, aber auf dessen Kosten (mindestens 600 Euro) bleiben Sie höchstwahrscheinlich sitzen. Für den Anfang könnten Sie einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen - dann wissen Sie zumindest, was Sie auf welchem Wege gesagt haben sollen.
Eine Gegenanzeige machen wegen Verleumdung? Völlig sinnfrei - abgesehen davon, dass hier "Falsche Verdächtigung" einschlägig wäre, wird man da überhaupt nicht ermitteln, solange der Vorwurf gegen Sie nicht aus der Welt geschafft ist.

-- Editiert von muemmel am 18.11.2019 16:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen lieben Dank erstmal für die hilfreichen Antworten.
Ich bin mir jetzt nur nicht ganz sicher ob ich eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen machen soll oder erst mich einmal nur schriftlich auf dem Anhörungsbogen äußere (das mir vorgeworfene habe ich nicht getan) und abwarte ob daraufhin noch etwas kommt. Zeugen wurden in der Anzeige hier keine angegeben. Habe Angst wenn ich keine Gegenanzeige mache wird es nachher noch für mich zum Nachteil ausgelegt?

Es ist für mich immer noch unfassbar was sich manche Leute aus den Fingern ziehen nur um einem zu schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ich bin mir jetzt nur nicht ganz sicher ob ich eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen machen soll Offenbar lesen Sie die Antworten gar nicht, die Sie erhalten. Sonst wüßten Sie ja, dass das gar keinen Sinn macht...


-- Editiert von muemmel am 18.11.2019 18:44

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Atzo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 18.11.2019 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Silver72
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke muemmel, ich habe die Antworten gelesen, bin aber trotzdem ziemlich irritiert.

Danke ATZO, aber was soll ich jetzt darunter verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

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