Beleidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde

26. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Eberhard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung durch Dienstaufsichtsbeschwerde

Ein frustrierter Vater hat nach der Nichtversetzung seines Sohnes gegen 6 (!!!) Kollegen unserer Schule Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Mobbings und persönlicher Antipathie erhoben, konnte jedoch keinen einzigen Beweis dafür liefern, der Grund: so etwas hat wirklich nie stattgefunden. Natürlich hat mitlerweile unsere vorgesetzte Behörde diese unglaubliche Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen, das konnte nach Sachlagegar nicht anders sein.

Wir fühlen uns durch die diffamierenden und unbegründeten Anschuldigungen persönlich beleidigt.

Weiss jemand, ob wir auf Grund dieser über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgten Beleidigung gegen diese gerichtlich vorgehen können?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bei der Beleidigung [§185 StGB ] kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. BOBO hat in anderen Threads in diesem Forum expliziet Stellung dazu bezogen, einfach mal gucken.

Auf jeden Fall dürfte "üble Nachrede" [§ 186 StGB ] in Betracht kommen.

Wenn Sie wirklich gegen den Herrn vorgehen wollen, sollten Sie einfach Anzeige, sowie Strafantrag bei der Polizei stellen. Mehr als, daß evtl. nichts dabei herauskommt, kann ja nicht passieren.

Bezügl. evtl. Strafbarkeit Ihrerseits bezügl. "falscher Verdächtigung" sehe ich keinen Anlaß zur Besorgnis, da es diese -unbegründete- Dienstaufsichtsbeschwerde ja gegeben hat.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Eberhard,

allerdings sollten Sie beachten, dass es einem Jeden offensteht, gegen das Lehrerkollegium eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Gang zu setzen. Über die Begründetheit entscheidet dann die zuständige Stelle der jeweiligen Behörde.

Eine Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung gemäß §185 StGB sehe ich in Ihrem Fall nicht, jedoch kommt dieses immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an, wie Bob schon andeutete.

Vielleicht lässt sich dieses ja auch auf nicht-polizeilicher Ebene (Anzeige) regeln.

Mit freundlichen Grüßen

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