Beleidigung eines Lehrers über WhatsApp

2. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
jagothello
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung eines Lehrers über WhatsApp

Liebes Forum, ich bitte um Einschätzungen: Als Lehrer bin ich Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe eines von mir geleiteten Leistungskurses. Die jungen Leute haben nun Abitur gemacht, einer aber nicht, der ist (auch) bei mir gescheitert. Eine mündliche Abweichungsprüfung war nur "mangelhaft". Gestern war Abiturfeier, auf der ich den jungen Mann (eigentlich ein sympathischer Mensch) nicht gesehen habe. Auf WA habe ich mich nach der Feier für die 2 Jahre bedankt, seine Reaktion morgens um 4 war dann eine wütende Sprachnachricht an die ganze Gruppe, ich sei ein "verfickter Hurensohn." Nun überlege ich rechtliche Schritte, denn ignorieren kann, darf und will ich das nicht. Meine Fragen: Wie sind die einzuleiten? Handelt es sich um "Beleidigung"? Was droht dem Delinquenten? Wie reagieren erfahrungsgemäß die Behörden auf solche Anliegen? Ganz herzlichen Dank, J.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Zitat:
denn ignorieren kann, darf und will ich das nicht.


"Können und dürfen" könnten und dürften Sie schon, wenn Sie wollten.

Zitat:
Meine Fragen: Wie sind die einzuleiten?


Das kommt darauf an, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten wollen.

Strafrechtlich können Sie Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen.
Zivilrechtlich können Sie ihm via Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung zukommen lassen.

Im ersteren Fall drohen demjenigen (ich gehe mal davon aus dass er zw. 18 und 20 Jahre alt ist, also sowohl Jugend- als auch Erwachsenenrecht angewendet werden kann) Verfahrenseinstellung mit oder ohne Auflage (z.B. Geldauflage, soziale Arbeitsstunden), schlimmstenfalls eine Geldstrafe im untersten Bereich (welche allerdings auch eine "Vorstrafe" wäre, die Einzug ins Bundeszentralregister fände). Normalerweise werden Beleidigungen im Privatbereich mangels öffentl. Interesse nicht weiter verfolgt. Da es sich hier nun aber um ein "Lehrer-Schüler"-Problem handelt und das ganze an eine größere Zahl von Personen gelangt ist, mag die Beurteilung anders ausfallen.

Im zweiten Fall hätte er Ihre Anwaltskosten zu tragen, bzw. Sie müssten Sie von ihm zivilrechtlich einklagen, wenn er sie nicht freiwilig zahlt.


Und ganz am Rande - so von Pädagoge (der es auch täglich mit -teils schwierigen- und teils jungen Menschen zu tun hat) zu Pädagoge:

Sofern -wie Sie ja selbst schreiben- es sich um einen "eigentlich symphatischen" jungen Menschen handelt, würde ich mir überlegen, ob ich hier nicht einen -ja wohl einmaligen- Ausraster, der möglicherweise unter dem verstärkten Eindruck des eigenen Versagens ("alle anderen feiern ihr Abi, nur nicht Klaus, der sitzt zuhaus") evtl.(!) gepaart mit dem Einfluß von Alkohol und/oder anderen bewußtseinsverändernden Substanzen zustande kam, "übersehen kann", jedenfalls soweit es die Einleitung rechtlicher Schritte angeht. Die Möglichkeit einer geharnischten Erwiderung innerhalb der WA-Gruppe bleibt ja unbenommen. Ich denke, dass das Letztere auch bei den anderen Schülern auf mehr Verständnis und Billigung stoßen könnte, als bei einem offenkundigen "Versager" noch -mittels Justizkeule- nachzutreten.

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