Beleidigung eines (Polizei)beamten

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
creative
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung eines (Polizei)beamten

Hallo.

Mir brennt die Frage auf, ob es als Beleidigung aufgefasst wird, wenn man eine simple, >theoretisch beleidigende<, Frage an einen Polizisten richtet, entweder aus Affekt oder rein provokativ, oder wie auch immer. Beispiel:

Vor einiger Zeit habe ich meinen Lehrer gefragt, ob er Drogen konsumiert hätte. Der war verdutzt und zitierte meine Eltern in die Schule, weiter nichts.
Ein Lehrer, das Eine.

Was ist, wenn ich einen Polizisten frage, ob er Drogen konsumiert hätte? Was ist wenn ich ihn absolut tödlich frage: Herr Wachtmeister, sind Sie ein gottverdammtes *********, ich weiss nämlich keinen Rat, ob oder ob nicht?

Ich danke für unverbindliche aufschlussreiche Inhalte und geistliche Ergüsse. :)

Gruß
Max




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 191x hilfreich)

Für geistliche Ergüsse ist das hier das falsche Forum, versuchen sie es mal bei ihrem Pfarrer.

Ihre Frage ist im übrigen unverständlich.

Und wenn sie unbedingt glauben provozieren zu müssen oder die Grenzen des Rechts auszuloten, dann tun sie es doch einfach, sie bekommen dann eine sehr aufschlußreiche und rechtlich absolut verbindliche Antwort :)

-- Editiert von Leon6 am 09.11.2006 09:57:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo. die frage bo er Drogen konsumiert hääte, ist eventuell noch legal, wenn sie sich vergewissern möchten, das ihnen kein Unrecht geschieht und sie von einem unter Drogen stehenden Polizisten festgenommen bzw. angehalten werden.

Allerdings, finden sie mal für die Frage ob er ein riesen A-Loch ist, eine solche Ausrede....

Eine beleidigung muss immer abwertend gemeint sein, das der gegenüber eine solche Aussage so auffasst, ist nicht ihr Problem, wenn sie Gerichtstress nicht scheuen.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.108 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.439 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.