Beleidigung gegenüber einem Polizisten in Zivil

20. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476815-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung gegenüber einem Polizisten in Zivil

Guten Abend,
ich habe mich heute beim Tanken in München in die Schlange zum warten auf eine Zapfsäule eingereiht. Ein BMW Fahrer ist dann ein paar Plätze hinter mir ausgeschert und hat sich an meine Zapfsäule vorgedrängelt. Der Tag lief schon nicht besonders und so bin ich hinter ihn dann gefahren, habe gehupt in der Hoffnung er würde es einsehen, was er aber nicht hat. Darauf habe ich ihn angesprochen und er hat es abgestritten das er sich vorgedrängelt hat und wir haben uns gegenseitig hochgepuscht. Er hat mir dann gedroht mit "Und wenn du mich noch ein mal anhupst kannst du was erleben". Ich hatte keine Lust mehr und hab mich zurück ins Auto gezogen. Dann meinte er, dass ich dabei "Hurensohn ey..." gemurmelt habe, was nicht stimmt. Zu meinem großen Glück war die Person ein Polizist, hat aus seinem Auto die Marke geholt die er mir eine Sekunde zeigte, er war alleine, und verlangte von mir, dass ich ihm meinen Personalausweis geben soll, was ich gemacht habe, da ich in dem Moment unter Schock stand und es nicht gedacht hatte, dass er aus soeinem nonsens Streit etwas großes machen wollte. Er ging damit zum Auto und kam zurück mit den Worten "Da wird Post kommen und das wird teuer werden". Meine Freundin und ein Arbeitskollege waren bei mir im Auto und könnten es bezeugen. Steht da Aussage gegen Aussage? Oder wird da die Aussage des Polizisten mehr gewertet oder wie läuft das und was kann auf mich zukommen?

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von go476815-84):
Steht da Aussage gegen Aussage? Oder wird da die Aussage des Polizisten mehr gewertet oder wie läuft das und was kann auf mich zukommen?

Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Aussagen von vertrauenswürdigen Personen werden mehr gewertet.
Je nach dem wie offensichtlich das Vordrängeln des Polizisten war, wäre es gut, die Kamera-Aufzeichnungen zu bekommen. Da sieht man dann auch wer sich wie verhalten hat. Allerdings wird kein Polizist Lust haben, wegen so etwas diese anzufordern. Und eventuell hat der Polizist auch nur seinen Ego polieren wollen und erstattet keine Anzeige. Da wäre es dann schlecht, von selbst was zu machen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von go476815-84):
Meine Freundin und ein Arbeitskollege waren bei mir im Auto und könnten es bezeugen.

Was sollen die bezeugen können?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go476815-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Was sollen die bezeugen können?


Das ich den Polizisten nicht mit Hurensohn beleidigt habe, wie er behauptet hat.

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#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Der Polizist könnte argumentieren, dass sie das leise gemurmelt haben, während sie auf dem Weg zum Auto wahren und daher konnte ihre Zeugen das nicht hören.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von teador):
Je nach dem wie offensichtlich das Vordrängeln des Polizisten war, wäre es gut, die Kamera-Aufzeichnungen zu bekommen.

Wieso? Unhöflichkeit rechtfertigt keine Straftat wie Beleidigung.



Zitat (von go476815-84):
Das ich den Polizisten nicht mit Hurensohn beleidigt habe, wie er behauptet hat.

Echt? Bei geschlossen Türen und Fenstern, im Abststand von wieviel Metern?
Könnte kniffelig werden, das vor Gericht glaubwürdig zu vermitteln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go476815-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Tür war die ganze zeit offen und ich stand neben ihr, habe mich nicht 2 Meter davon weg bewegt und als er das behauptet hat war ich gerade am einsteigen

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#7
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso? Unhöflichkeit rechtfertigt keine Straftat wie Beleidigung.

@Harry: Sich mit dem Auto an der Tankstelle zu einer freien Zapfsäule vorzudrängeln, ist wohl keine bloße Unhöflichkeit mehr. Geht für mich schon fast in Richtung § 306f Abs. 1 Nr 1 StGB (in sonstiger Weise).


-- Editiert von so475670-44 am 21.10.2017 00:31

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
@Harry: Sich mit dem Auto an der Tankstelle zu einer freien Zapfsäule vorzudrängeln, ist wohl keine bloße Unhöflichkeit mehr. Geht für mich schon fast in Richtung § 306f Abs. 1 Nr 1 StGB (in sonstiger Weise).


Nö, es gibt keine Pflicht einen anderen vorzulassen. Wer als erster da ist tankt zuerst.

Berry

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Geht für mich schon fast in Richtung § 306f Abs. 1 Nr 1 StGB

Da fehlt mir in dem Falle die Phantasie für ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von so475670-44):
Geht für mich schon fast in Richtung § 306f Abs. 1 Nr 1 StGB

Da fehlt mir in dem Falle die Phantasie für ...


Heißer Motorblock? Kollision mit der Zapfsäule?

Zur Klarstellung: Wir reden hier vom Vordrängeln eines Autos an der Zapfsäule, nicht vom Vordrängeln beim Bezahlen an der Kasse.

-- Editiert von so475670-44 am 21.10.2017 02:19

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#11
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Einige chemische und physikalische Informationen zum Motorenbenzin:
Flammpunkt: -35° C (!)
Explosionsgrenze: ab 0,6 % vol
Gefahrnummer: 33

Sonst noch Fragen?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Heißer Motorblock? Kollision mit der Zapfsäule?

Jetzt wirds echt absurd ...

Der andere überholt den Fragenen in dem er vorbeirollt.
Da eine Kollision mit der Zapfsäule herbei zu fabulieren ist schon ne Nummer.
Zu mal moderene Zapfsäulen auch gegen solch leichten Kollisionen geschützt sind.



Zitat (von so475670-44):
Sonst noch Fragen?

Ja, was für Zeug nimmst Du und wie oft prüfst Du die Dosis ... das würde mich noch interessieren



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
go476815-84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube das driftet jetzt etwas vom Thema ab,
Mir geht es darum, wenn das Wort des Polizisten gegen meins (ich bin bundeswehr soldat und der Kollege ist es auch), das meines Kameraden steht und meiner Freundin, ob man ihm da einfach glaubt, da er Polizist ist oder in welche richtung es tendieren wird.. Zumal da ich es halt wirklich nicht gesagt habe und der polizist nicht auf reden aus war und dann einfach weggefahren ist.

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#14
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Nachdem ich oben wohl etwas übertrieben habe, jetzt mal eine realistische Einschätzung.

Ich denke, dass der Polizist wohl kaum etwas unternehmen wird. Zudem ist Beleidigung ein Privatklagedelikt, was er wahrscheinlich weiß oder worauf der StA ihn aufmerksam machen wird.

Dass es überhaupt zum Prozess kommt, halte ich für wenig wahrscheinlich.


-- Editiert von so475670-44 am 22.10.2017 00:25

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Privatklagedelikt


Nein, es ist ein absolutes Antragsdelikt und die StA kann auf den Privatklageweg verweisen

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