Beleidigung im Internet ein Kavaliersdelikt

12. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)
Beleidigung im Internet ein Kavaliersdelikt

Ich habe hier so einige Meinungen zu dem Thema gelesen - Konsens ist meist, dass eine Beleidigung im Internet in Foren und dergleichen faktisch strafrechtlich meist ohne Konsequenzen bleibt. Wenn man den Meinungen hier glauben schenkt wird noch nichtmal versucht den Täter zu ermitteln.
Dagegen wird bei angeblichen Bleidigungen im Strassenverkehr - oft reicht schon eine falsch verstandene Geste - der komplette Justizapparat in Bewegung gesetzt und es gibt ja schöne Listen was für Strafen auf diverse Handzeichen stehen.
Nur mir erschließt sich die Logik dahinter nicht.
Z.B. im Straßenverkehr ist eine angebliche Beleidung meist nur wenige Sekunden und im günstigsten Falle nur für die zwei Beteiligten sichtbar die sich ansonsten im Leben nie wieder sehen.
Aussenstehende bekommen von der Beleidigung nichts mit.

Im Internet dagegen wird die Beleidigung je nach Besucherfrequenz evtl. von tausenden Usern gelesen und bleibt dank Suchmaschinencache möglicherweise über Jahre nachlesbar. Ausserdem begegnen sich in einem Forum die beiden Beteiligten ggf. immer wieder so dass der Täter weiterhin (ungestraft) beleidigen kann.

Warum wird also mit so unterschiedlichem Maß gemessen? Zumal im Internet die Beleidigung zumeist einwandfrei nachweisbar ist, im RL dagegen kann man erstmal viel behaupten.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Zumal im Internet die Beleidigung zumeist einwandfrei nachweisbar ist, im RL dagegen kann man erstmal viel behaupten.


Das ist schonmal grundlegend falsch.

Während im RL die Identität des Täters relativ leicht mittels Zeugen/Fotos etc. ermittelt werden kann, ist das im Internet sehr viel schwieriger bis unmöglich.

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#2
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

Na wenn das nicht Wunschdenken ist ...
Beispielsweise der angebliche Stinkefinger aus dem Auto heraus über zig Meter hinter spiegelnden Scheiben - wer kann da den Fahrer erkennen bzw. genau beschreiben? Und Zeugen gibts da schon gar nicht.

Im Internet gibts die Anschlussdaten zur IP Adresse woraus sich in der Regel der Rückschluss auf eine Person ergibt welche regelmäßig im betreffendem Forum postet.
Wenn der betreffende User dann freundlicher Weise noch ein Foto von sich in dem Forenaccount einstellt, sollte die Ermittlung des Täters nicht so schwierig sein.

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#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
wer kann da den Fahrer erkennen bzw. genau beschreiben?


Warum sollte es denn eine Verurteilung geben, wenn man den Täter nicht eindeutig identifizieren kann?
Willst du behaupten, es genüge zu sagen "der Fahrer von A-BC 99999 hat mir den Stinkefinger gezeigt, wirklich gesehen habe ich ihn nicht" und schon wird der Halter verurteilt? Nicht in diesem Rechtsstaat!

quote:
Im Internet gibts die Anschlussdaten zur IP Adresse woraus sich in der Regel der Rückschluss auf eine Person ergibt


Ja, auf den Anschlußinhaber. Nicht auf den Täter. Ist also genau so wie bei Halter/Fahrer.

Und wie gesagt, wenn du behaupten willst, im Straßenverkehr gäbe es eine "Halterhaftung für Straftaten", I call BS on that .

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
[...]Warum wird also mit so unterschiedlichem Maß gemessen?


Interessante Frage - und, auch mir erschließt sich die (Un)logik nicht.

Ein Grund für die Unterschiede könnte sein, dass der Straßenverkehr ein seit vielen Jahrzehnten existierender und penibel geregelter Raum des öffenltichen Lebens ist. Die Polizei ist allgegenwärtig und auf Ahndung fast aller Art von Verstößen vorbereitet.

Im Vergleich hierzu müssen alle Beteiligten wohl erst noch viel über die neue und unbekannte "Welt" des Internets lernen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#5
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Warum sollte es denn eine Verurteilung geben, wenn man den Täter nicht eindeutig identifizieren kann?


Habe ich das behauptet?

quote:
Willst du behaupten, es genüge zu sagen "der Fahrer von A-BC 99999 hat mir den Stinkefinger gezeigt, wirklich gesehen habe ich ihn nicht" und schon wird der Halter verurteilt? Nicht in diesem Rechtsstaat!

Nein, das entspringt ebenfalls deinem verworrenen Geist. Ich hab nichts dergleichen geschrieben.

quote:
Und wie gesagt, wenn du behaupten willst, im Straßenverkehr gäbe es eine "Halterhaftung für Straftaten", I call BS on that .


Ich hab nichts von dem behauptet was du hier suggerieren willst. Vielleicht kommst du erst dann wieder, wenn du etwas konstruktives zum Thema beitragen kannst. Solange darfst du deinen abgekürzten englischen Ochenskot gerne behalten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
B.Liebig
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Ein Grund für die Unterschiede könnte sein, dass der Straßenverkehr ein seit vielen Jahrzehnten existierender und penibel geregelter Raum des öffenltichen Lebens ist. Die Polizei ist allgegenwärtig und auf Ahndung fast aller Art von Verstößen vorbereitet.

Im Vergleich hierzu müssen alle Beteiligten wohl erst noch viel über die neue und unbekannte "Welt" des Internets lernen.


Letzteres wird es wohl sein. Sieht man ja schon an den Volksverrätern wie unfähig die oft im Umgang mit diesen (neuen) Medien sind und welch abstruse Gesetzesvorschläge da teilweise zum Vorschein kommen.



-- Editiert B.Liebig am 13.09.2012 12:23

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#7
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Ja, auf den Anschlußinhaber. Nicht auf den Täter. Ist also genau so wie bei Halter/Fahrer.


Was ich mich gerade frage: Ist es nicht aber auch üblich, dass man als Inhaber eines Anschlusses für z.B. Filesharing zu haften hat, obwohl die Schuld bei Mann/Frau/Mutter/Vater/Kind liegen kann und nicht beim Inhaber selbst.

Oder ist meine Information dahingehend falsch?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Im Internet dagegen wird die Beleidigung je nach Besucherfrequenz evtl. von tausenden Usern gelesen und bleibt dank Suchmaschinencache möglicherweise über Jahre nachlesbar. Ausserdem begegnen sich in einem Forum die beiden Beteiligten ggf. immer wieder so dass der Täter weiterhin (ungestraft) beleidigen kann.


Ich vermute, der Hauptgrund ist der, daß sich im Internet meist pseudonyme Unbekannte beleidigen.
Vermutlich glauben die Gerichte, wenn sich in einem Forum "batman76" und "hellokitty2000" beleidigen, ist das in etwa so substantiell als wenn in World of Wurstcraft der Zwerg Goinshnabbel dem Riesen Furlong eins mit dem Großen Zauberstab des Flinken Fieselelchs drüberzieht, das ist ja auch keine Körperverletzung.

quote:
Ist es nicht aber auch üblich, dass man als Inhaber eines Anschlusses für z.B. Filesharing zu haften hat, obwohl die Schuld bei Mann/Frau/Mutter/Vater/Kind liegen kann und nicht beim Inhaber selbst.


Nur auf Unterlassung, aber nicht auf Schadensersatz und erst recht natürlich nicht bzgl. Strafbarkeit.

Außerdem ist es wohl lebensfremder, einen Halter als "Mitstörer" bei einer Beleidigung anzusehen als den Anschlußinhaber beim illegalen Upload (immerhin kann der Anschlußinhaber sein System dagegen sichern, der Fahrzeughalter hingegen keine Handlungen derjenigen verhindern, denen er das Auto leiht).


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#9
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Strafrechtlich wird es wahrscheinlich schwierig an Täter heranzukommen. Ich kann ein Beispiel aus meinem Leben anführen.

Ich spiele ein Fußballspiel auf der PS3. Hier neigen diejenigen User, die ihre Spiele regelmäßig verlieren, in der Regel dazu, beleidigende Nachrichten über den PS3 - Account zu senden. Eine Meldung bei SonyPS bzw. beim jeweiligen Spielanbieter führte in meinem Fall dazu, dass der User abgemahnt wurde und ihm wohl mit dem Ausschluss aus dem SPielbetrieb gedroht wurde.

Ich kann ja auch nicht sagen, ob der tatsächliche Accountinhaber dahinter steckte. Möglicherweise war es auch der kleine Bruder, dem es herzlich egal war, ob der Acc geschlossen wird oder nicht.

Hätte ich mit der beleidigenden E-Mail die nächte Polizeidienststelle aufgesucht, hätte man mir wahrscheinlich auch den Vogel gezeigt.

Und hier ist ein Beispiel, dass es doch Konsequenzen haben kann.






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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Hätte ich mit der beleidigenden E-Mail die nächte Polizeidienststelle aufgesucht, hätte man mir wahrscheinlich auch den Vogel gezeigt.


Der Staat ist ja nun nicht dafür da, daß sich Kiddies beim Zocken nicht benehmen können.

Schon deswegen wird in der Praxis auch im Offline-Bereich die Beleidigung nur verfolgt, wenn öffentliches Interesse besteht.

quote:
Und hier ist ein Beispiel


... das ohne Zugangsdaten nicht funktioniert. ;)

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
im internet kommt man an die realen der daten der person nur schwer ran


Ja und? Dann komm mal an meine Realdaten, wenn ich mit dem Fahrrad an dir vorbeifahre und dir eine Beleidigung an den Kopf werfe. ;)

quote:
der strassenverkehr ist ein stark polizeilich kontrollierter und überwachter ort


Unfug, weder Polizeipräsenz noch Überwachung sind dort in relevantem Maße vorhanden (außer vielleicht vor dem Reichstag oder in der Millionärssiedlung).

quote:
dort werden verstösse ganz andes bewertet als in einem internetforum


Beleidigung auch nicht. Polizei und StA haben besseres zu tun als jeden, der einem anderen den Vogel oder den Finger zeigt, nachdem jener ein gefährliches Fahrmanöver losgelassen hat, mit stundenlangen Ermittlungen zu verfolgen. Genau deswegen gibt es ja den Passus "öffentliches Interesse" und der wird auch in der Regel gezogen.

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""

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#13
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
das ohne Zugangsdaten nicht funktioniert.


...die in der Regel eingespeichert sind.... :bang:

quote:
Beleidigung auch nicht. Polizei und StA haben besseres zu tun als jeden, der einem anderen den Vogel oder den Finger zeigt, nachdem jener ein gefährliches Fahrmanöver losgelassen hat, mit stundenlangen Ermittlungen zu verfolgen. Genau deswegen gibt es ja den Passus "öffentliches Interesse" und der wird auch in der Regel gezogen.


Aha...Wenn ich also an der Ampel stehe und der Kerl im PKW auf der Nebenspur mir den Mittelfinger zeigt und ich das Kennzeichen aufschreibe und dies zur Anzeige bringe, dann geht die StA und die Polizei der Sache nicht nach, weil "öffentliche Interesse" nicht tangiert ist!!??

Ähhmmm..jaaa...Alles klar... :respekt: ...



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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
dann geht die StA und die Polizei der Sache nicht nach, weil "öffentliche Interesse" nicht tangiert ist


In der Regel wird sowas auf den Privatklageweg verwiesen, ja.

Hast du gegenteilige Erfahrungen? Wurdest du in so einem Fall mal zu einer Gegenüberstellung geladen, weil der Halter sagte "war ich nicht, war ein Verwandter, ich verweigere die Aussage"?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Möglicherweise, weil man sich eher im Griff haben und Eskalationen vermeiden sollte, wenn man mit hoher Geschwindigkeit eine tonnenschwere potentielle Tötungsmaschine bedient, als wenn man zuhause vor dem Rechner hockt und darüber flamet, ob das iPhone 5 nun besser oder schlechter ist als das S3.

-- Editiert Methadir am 18.09.2012 19:11

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