Beleidigung im Internet mit Darstellung der Person via Bild ( Homepage )

17. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Redrose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung im Internet mit Darstellung der Person via Bild ( Homepage )

Auf der Homepage unserer Stammdiskothek wurden in letzter Zeit neue Photos der Gäste veröffentlicht. Darunter befinden sich unter anderem auch Bilder von zweien meiner Freundinnen.
Ein Problem kam nun dadurch zustande, dass jene Homepage bis zu diesen Vorfällen für Besucher die Möglichkeit bot unter die geposteten Bilder " lustige " Kommentare, Grüße oder ähnliches zu setzen. Doch anstelle von humorvollen Beiträgen häuften sich immer mehr Beschimpfungen und Beleidigungen, die sich ausschließlich und gezielt gegen meine beiden Freundinnen richteten. Diese lauteten unter anderem wie folgt: " Wer hat den die kleine Sch***** fotografiert! ", " Wie kann der liebe kerl nur diese kleine Sch***** ... ", " Die zwei H**** R*** Sch****** " ( Die * wurden von mir nachträglich eingefügt, während die original Kommentare auf dieser Hompage ausformuliert und nicht zensiert waren!!! )
Da auf den Bildern sonst niemand abgebildet ist außer diesen beiden, kann eine Verwechslung mit anderen Gästen auch ausgeschlossen werden. Da dieses oder ähnliches ( ---> namentliche Beschimpfungen als Sch*****, etc. derselben Personen im Gästebuch dieser Homepage ) bereits mehrmals der Fall war, kann man somit auch nicht länger von einer einmaligen dummen Spaßaktion sprechen.
Der Betreiber dieser Homepage hat zwar schnellst möglich reagiert und die betreffenden Kommentare teils gelöscht teils zensiert, uns aber auch die Möglichkeit geboten eine Anzeige zu machen, da er sowohl Datum + Uhrzeut als auch die dazugehörigen IP-Nummern gespeichert hat.

Meine Frage wäre nun, ob es Sinn machen würde sich bezüglich dieser Vorfälle zur Wehr zu setzen und Anzeige bei der Polizei zwecks Beleidigung zu erstatten oder ob bei derartigen Fällen die Aussichten auf Erfolg zu gering wären???


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"- Es ist leichter, anderen mit Weisheit zu dienen als sich selbst ... -"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

wie Sie bereits sagten, haben Sie die Möglichkeit einer Anzeige. Die Erfolgsaussichten können nicht prognostiziert werden, da es auch sehr auf die genauen Einzelheiten eines jeden Falles ankommt. Sollte die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht bejahen, so haben Sie dann immer noch die Möglichkeit der Privatklage.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall machen, da dies eindeutig zu weit geht. Normalerweise müsste die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bejahen. Aber letzendlich liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft.

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#3
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Empfehlung: laßt die Anzeige lieber erst mal sein, dieser Straf-Tatbestand verjährt sowieso erst in Jahren. Es gibt unnötig böses Blut.

Außerdem waren diejenigen vielleicht so klug und haben den Unfug aus dem Internetcafé mit Angabe einer falschen email betrieben. Da nützt auch die IP nichts, Ihr verliert nur Zeit und Nerven und für die Polizei seid Ihr letztlich nicht mal einen Brief wert, daß die Ermittlung eingestellt wurde.

Grundsätzlich könnt Ihr auch den Betreiber der Homepage regresspflichtig machen, schliesslich muss er seine Homepage regelmässig warten, und vorbeugende Maßnahmen treffen, um z.B. Beleidigungen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Das hat er ja wohl nicht getan.

Aber auch das lasst bitte sein.

Grundsätzlich hilft nur Abwarten, und hoffen, daß die BöseWichte Ihren Spaß verlieren, und sich mit anderen, besseren Sachen beschäftigen.

Und lasst bitte auch Bemerkungen im Bekanntenkreis, schließlich kommen ja die Täter aus diesem. Ihr würdet sie sonst zu noch mehr "sportlichen Ehrgeiz" anstacheln.

Was passiert aber wenn Ihr Anzeige erstattet, und die Täter werden wirklich gefasst? Nicht viel. Für die Polizei und Staatsanwaltschaft seid Ihr praktisch im selben Boot. Soll heißen, da kommen solche Kommentare wie: "ja und warum haben die Täter so etwas gemacht? Grundlos wird es wohl nicht gewesen sein?"

Und da werden schmutzige Wäsche gewaschen, und die Behörden sperren bereitwillig und nur allzugern die Lauscher auf, nach dem Motto, "da haben wir ja gleich zwei Täter:) "

Keinen Frage: die Täter würden im geringen Umfange bestraft werden, bei Jugendlichen kommen locker 500 Teuro zustande.
...Aber, sollte die Gegenpartei Gegenvorwürfe haben, und seien diese auch bloß erfunden, dann habt ihr ein Problem, es steht dann Aussage gegen Aussage, mit einem handfesten Hintergrund, die besagte Homepage eben.

-----------------
"Micki, Berufspessimist"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Meine Empfehlung: laßt die Anzeige lieber erst mal sein, dieser Straf-Tatbestand verjährt sowieso erst in Jahren. Es gibt unnötig böses Blut.


Verjähren schon, aber Beleidigung ist ein Antragsdelikt, und die Antragsfrist beträgt 3 Monate.

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" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"

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#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Richtig @bob

als vorbeugende Massnahme wäre hier einfach die Fotos aus dem Netz zu nehmen. Strafantrag kann ja gestellt werden, kostet nix, wird aber eingestellt höchstwahrscheinlich, führt aber auch zu einer Unterbrechung der 3 Monatsfrist in der Antragsstellung.

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