Beleidigung im Straßenverkehr

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ciferman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung im Straßenverkehr

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich wurde vor einiger Zeit von einer unbekannten Person wegen Beleidigung im Straßenverkehr angezeigt. Diese Person behauptet, dass ich ihr einen Vogel gezeigt haben soll.Natürlich ist dem nicht so. Dazu sei gesagt es gibt auf beiden Seiten keine Zeugen des Geschehens.

Daraufhin wurde ich zur Aussage bei der Polizei geladen. Dort habe ich wahrheitsgemäß ausgesagt, dass ich dies nicht getan habe, ich mich aber sehr wohl an die Situation erinnert habe.

Nun erreichte mich heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in welchem ich aufgefordert wurde einen Betrag von 300€ an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. So würde das Verfahren eingestellt. Anbei lag ein Schreiben welches ich unterzeichen solle um meine Bereitschaft dieser Vereinbarung zu bestätigen.

Aber das wäre ja sozusagen ein Schuldeingeständnis, da ich aber nichts gemacht habe, bin ich auch nicht bereit dieses Geld zu entrichten. Jedoch weiss ich nicht wie ich nun weiter voorgehen soll.

Ich hoffe, dass Sie mir in diesem Fall weiterhelfen können

Mit freundlichem Gruß

( die Beschuldigte) :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

Eigentlich gillt hier Aussage gegen Aussage.
Aus irgendeinem Grund, schenkt die StA der einen Aussage mehr
Glauben als der anderen. Der Grund?
Keine Ahnung ehrlich gesagt.
Wenn Sie wirklich keinen Vogel gezeigt haben, würde ich persönlich es darauf
ankommen lassen.

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"Mit freundlichen Grüßen
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FaSuS"

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#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Der Grund? Keine Ahnung ehrlich gesagt.


Weil vermutlich niemand ein Interesse daran hat, einen Wildfremden bewußt falsch zu beschuldigen. Zum einen hat er nichts davon außer Ärger, zum anderen geht er das Risiko ein, bei einer falschen Aussage erwischt zu werden (etwa weil es weitere Zeugen gibt) und sich dann selbst als Angeklagter wiederzufinden.

Wenn also die Aussage per se glaubwürdig war, gibt es keinen Grund, bei "Aussage gegen Aussage" grundsätzlich "im Zweifel für den Angeklagten" anzunehmen.
(Das ist ja ein beliebter Mythos, würde aber dazu führen, daß ein Täter immer straffrei ausgeht, wenn es keine Zeugen außer dem Opfer gibt; das würde vor allem Triebtäter sicher sehr freuen.)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Weil vermutlich niemand ein Interesse daran hat, einen Wildfremden bewußt falsch zu beschuldigen

Oh doch, ein solches Interesse kann sehr wohl bestehen: Wenn die TE z. B. jemandem den Parkplatz weggeschnappt hat, dann geht der zur Polizei und behauptet, sie habe ihm den Vogel gezeigt - aus Rache. Also möglich ist alles, wenn Menschen miteinander umgehen und falsche Anschuldigungen sind keine Besonderheit.

Mich wundert in dem Fall nur, dass scheinbar ohne Zeugen und scheinbar ohne Vorgeschichte der TE nur der einen Seite Glauben geschenkt wird. Dann könnte ja nun die TE wiederum hingehen und die Gegnerin anzeigen, weil die ihr triumphierend den Mittelfinger gezeigt hat!? Ich denke, die TE hat nicht alles erzählt.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Oder die TE ist Brillenträger und hat in einem Moment, wegen einem Ohr-Haar was gekitzelt hat, bösartig geschaut und mit dem Zeigefinger die Brille nach oben geschoben.
Tattertara "Vogel gezeigt"

Genauso cool wie einen Anhalter anzuzeigen dessen Daumen gebrochen ist und er den Mittelfinger nehmen muss oder jemanden anzeigen der mit ausgestreckten rechten Arm gerade jemanden erkärt "So hoch lag bei uns letzten Winter der Schnee"

:grins: man verblödet total :) wenn man nicht mehr jeden Tag 48 Leute veräppeln kann



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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Also möglich ist alles, wenn Menschen miteinander umgehen und falsche Anschuldigungen sind keine Besonderheit.


Richtig, aber deswegen eine falsche Strafanzeige (!) zu erstatten ist schon noch ein anderes Kaliber.

Die Nummer hat auch mal ein Anwalt versucht, als ich ein paar nächtliche Ruhestörer angezeigt habe; der wollte auch behaupten, ich hätte das Autokennzeichen einfach irgendwo auf der Straße gelesen und als das der Täter angegeben. Ist er nur mit auf die Nase geflogen. Meine Aussage reichte vollkommen aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

quote:
man verblödet total wenn man nicht mehr jeden Tag 48 Leute veräppeln kann
Schon richtig...mach ich ja auch ganz gerne....aber jemanden einer Straftat zu bezichtigen- auch wenn sie noch so klein sein mag...Nääääh!
Gag muss auch Gag bleiben. :engel:

Ansonsten kann ich Dir nur Recht geben RoseTyler.



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"Mit freundlichen Grüßen
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FaSuS"

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