Hallo,
Ich habe auf einer Party den Veranstalter beleidigt und Hausfriedensbruch begangen, woraufhin die Polizei kam.
Diese habe ich auch beleidigt und das Polizeiauto bespuckt...war sehr betrunken :-(
Jedenfalls wurde ich dann vorgeladen und hab alles erklärt, mich auch entschuldigt etc.
Jetzt habe ich einen Strafbefehl wegen der Beleidigung gegenüber dem Veranstalter erhalten.
Hier steht aber nichts von der Beleidigung gegenüber der Polizei und des Spuckens drin.
Muss ich nun mit weiteren Konsequenzen rechnen, oder ist das mit dem Strafbefehl erledigt?
Vielen Dank für die Hilfe!!
Karl T.
Beleidigung - ist das mit dem Strafbefehl erledigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
das ist nicht 100%ig sicher, aber man sollte annehmen, daß da jetzt nichts mehr kommt.
Gruß vom mümmel
hallo,
einem bekannten von mir erging es mal genauso.zum ausnüchtern durfte er dann bei der polizei übernachten - mehr kam da auch nicht nach. der hausfriedensbruch endete mit einem hausverbot und einer halbwegs geringen geldstrafe. wenn du soviel getrunken hattest wird es auch sicherlich für dich nicht allzu schlimm ausfallen.
lg samajo
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Karl,
denke auch, dass es damit erledigt ist. Die Leute von der Polizei erleben so viel mit Betrunkenen, dass sie viel zu tun hätten, wenn sie jedes mal eine Anzeige zu Papier bringen würden.
Du hast Dich entschuldigt und somit ist es für sie erledigt.
Sind ja auch nur Menschen;)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
44 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten