Beleidigung - ist das mit dem Strafbefehl erledigt?

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
karlt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung - ist das mit dem Strafbefehl erledigt?

Hallo,

Ich habe auf einer Party den Veranstalter beleidigt und Hausfriedensbruch begangen, woraufhin die Polizei kam.
Diese habe ich auch beleidigt und das Polizeiauto bespuckt...war sehr betrunken :-(
Jedenfalls wurde ich dann vorgeladen und hab alles erklärt, mich auch entschuldigt etc.
Jetzt habe ich einen Strafbefehl wegen der Beleidigung gegenüber dem Veranstalter erhalten.
Hier steht aber nichts von der Beleidigung gegenüber der Polizei und des Spuckens drin.
Muss ich nun mit weiteren Konsequenzen rechnen, oder ist das mit dem Strafbefehl erledigt?

Vielen Dank für die Hilfe!!

Karl T.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

das ist nicht 100%ig sicher, aber man sollte annehmen, daß da jetzt nichts mehr kommt.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smajo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
einem bekannten von mir erging es mal genauso.zum ausnüchtern durfte er dann bei der polizei übernachten - mehr kam da auch nicht nach. der hausfriedensbruch endete mit einem hausverbot und einer halbwegs geringen geldstrafe. wenn du soviel getrunken hattest wird es auch sicherlich für dich nicht allzu schlimm ausfallen.
lg samajo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Karl,
denke auch, dass es damit erledigt ist. Die Leute von der Polizei erleben so viel mit Betrunkenen, dass sie viel zu tun hätten, wenn sie jedes mal eine Anzeige zu Papier bringen würden.
Du hast Dich entschuldigt und somit ist es für sie erledigt.
Sind ja auch nur Menschen;)

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