Beleidigung komme ich in haft sehr komische Situationen bitte um schnelle hilfe

22. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung komme ich in haft sehr komische Situationen bitte um schnelle hilfe

Ich wurde wegen Beleidigung auf ebay Kleinanzeigen angezeigt ich hörte im Internet, dass es sich hierbei um keine so schlimmes Delikt handelt und dass man deswegen maximal mit so etwas wie eine Geldstrafe zu rechnen hat oder es wird eben wegen Geringfügigkeit eingestellt allerdings bin ich ihm vorbestraft wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und einmal wegen Vergewaltigung wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt diese ist bereits am 12.8.2021 erlassen worden und war damit auch vorbei allerdings wurde ich 22.12.2021 also nach dem meine Bewährungsstrafe vorbei war bereits angezeigt, und zwar eben wegen Beleidigung auf Ebay Kleinanzeigen hab jetzt am 19.10.2022 den Brief von der Polizei bekommen, dass ich mich schriftlich zum Vorfall äußern soll, meine Frage ist jetzt was kann mich genau erwarten alle meine Freunde lachen mich gefühlt aus, weil sie sagen das man, selbst wenn man vorbestraft ist nicht wegen so etwas in den Knast kommt trotzdem bin ich einfach am Ende und frage jetzt eben euch was erwartet mich so wie bei jeden anderen eine Geld strafe oder die Einstellung, weil das öffentliche Interesse Fällen tut oder denkt ihr das eine Haft strafe wegen meinen ganzen vorstrafe in eher in frage kommt weil ich vorbestraft bin danke an alle die das gelsen haben und die mir helfen

-- Editiert von User am 22. Oktober 2022 20:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Eventuell mal in leserlicher Form hier reinstellen?

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.

Und ich spendiere noch ein paar Punkte für die Satzenden,
. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. . . . . . .
die entsprechende Taste auf Deiner Tastatur scheint leer zu sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Dragon empire123):
allerdings bin ich ihm vorbestraft wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und einmal wegen Vergewaltigung wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt
Verstehe ich richtig, dass die Gesamtstrafe hier 1,5 Jahre betrug? Dann hat man mit der Vergewaltigung (177 Abs. 6 Nr.1 StGB), deren Mindeststrafandrohung regelmäßig zwei Jahre beträgt, aber Glück gehabt. Wie alt ist der Beschuldigte denn heute? Wurde die angezeigte Beleidigung begangen, nachdem man den Bescheid über den Straferlass erhalten hatte?

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 00:08

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#3
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

21 bin ich ja ,hab die anzeige wegen beleidigung bekommen nach dem ich denn straferlass wegen der bewährungstrafe bekommen hab der straferlass war am 12.8.2021 die beleidigung ist am 22.12.2021 gewesen hab denn Brief am 19.10.2022 bekommen

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 00:13

Signatur:

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1425 Beiträge, 289x hilfreich)

Zunächst einmal möchte ich meine Achtung dafür ausdrücken, dass diesem Forum offensichtlich seit über drei Jahren die Treue gehalten wird (auch wenn weiterhin Straftaten begangen werden (oder wird die Tat an sich bestritten?)) ; auch für die Konsequenz und Disziplin, den Schreibstil in der Zwischenzeit weiterhin beizubehalten. Meinen letzten Kommentar zu der alten Sache von vor drei Jahren wiederhole ich an dieser Stelle daher nicht.

Zitat (von Dragon empire123):
meine Freunde lachen mich gefühlt aus, weil sie sagen das man, selbst wenn man vorbestraft ist nicht wegen so etwas in den Knast kommt
Dann sollte man sich vielleicht einmal Gedanken über die Wahl des Freundeskreises machen, denn zum Lachen ist es allmählich nicht mehr. Spätestens bei künftigen Fällen befinden wir uns hier zum einen im Erwachsenenstrafrecht, zum anderen hätte die Ausurteilung einer 18-monatigen Freiheitsstrafe gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden als doch durchaus beeindruckender Schuss vor den Bug aufgefasst werden sollen.

Ich halte für den Fall einer Verurteilung eine weitere Freiheitsstrafe (die nochmals zur Bewährung ausgesetzt wird) für nicht ausgeschlossen. Interessant wäre an dieser Stelle etwas mehr Kontext zu der Beleidigung an sich (es kann durchaus einen Unterschied machen, ob man einmalig schreibt "Na dann behalte deinen Artikel, du Depp!" oder sich in sich wiederholende, höchst beleidigende Reden verstrickt).

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 00:58

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#5
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis nicht was für eine beleidigung es war um erlich zusein bin ich immer höflich gewesen bei ebay und außer diesen Straftat für die ich verurteilt wurde hatte ich nie etwas offen und jetzt mal hier im forum Dankeschön für deine Antwort nehme die Kritik an ist klar aber kann es nicht sein das es einfach eingestellt wird meine warum sollte bei so etwas öffentliches intresse bestehen es handelt sich um keine schlimme Straftat sondern um ein absolutes Antrags Delikt kann es nicht sein das es eingestellt wird weil es einfach nur eine beleidigung auf ebay war um erlich zu sein weis ich nicht mal wem ich beleidigt haben sollte

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 01:39

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 01:43

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#6
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wahrscheinlich ist es denn das ich verurteilt werde du sagtest ja für denn fall einer Verurteilung Haltestelle du eine erneute Freiheitsstrafe auf bewährung für wahrscheinlich ist es denn sehr wahrscheinlich das ich verurteilt werde höre viele bekommen nur eine geld strafe oder es wird eingestellt

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#7
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und es ist bereits erwaschen Strafrecht

Signatur:

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#8
 Von 
Dragon empire123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagten, dann sollte man sich vielleicht einmal Gedanken über die Wahl des Freundeskreises machen dem kann ich nicht zustimme ich selbst programmiere mein eigenes Spiel und meine Freunde haben auch alle einen guten Job wir finden es nur lächerlich das man wegen Ebay Kleinanzeigen angezeigt wird ich zitiere jetzt mal eine gute Freundin von mir, Enrico wer jemand bei eBay Kleinanzeigen angezeigt ist einfach nur sehr unglücklich in seinen leben, wenn er sich wegen so etwas so sehr in seiner Ehre verletzt fühlt derselben Meinung bin ich auch klar, wenn mir jemand auf der Straße etwas sagt was weh tut wie hallo du bist ein ekelhafter Idiot dann würde ich mir auch überlegen eine Anzeige fertigen zulassen allerdings nicht wegen eBay wie sie sehen kann ich genauso wie sie schreiben allerdings hab ich dafür keine Zeit, weil mein Kalender voll ist und ich andere Sachen im Kopf habe wie zum Beispiel private Treffen oder eben meine Arbeit weswegen die Rechtschreibung im Internet oft sehr kurz kommt dennoch bedanke ich mich bei ihnen für die Hilfe meine Frage wäre jetzt noch, die folgende sie sagte ja, wenn es zu einer Verurteilung kommt kann mir eine Haftstrafe drohen die zu Bewährung ausgesetzt wird kann es in meinen Fall auch einfach sein das es wegen mangels an öffentlichen Interesse dazu kommt das alles einfach eingestellt wird

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 03:53

Signatur:

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

kann es in meinen Fall auch einfach sein das es wegen mangels an öffentlichen Interesse dazu kommt das alles einfach eingestellt wird Unwahrscheinlich - nicht nur wegen der Vorstrafen. Offensichtlich finden Sie es ja völlig in Ordnung, Leute online zu beleidigen - da muss das Gericht wohl ein deutliches Zeichen setzen.


-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 18:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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