Beleidigung oder Meinungsfreiheit?

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jenny-w
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung oder Meinungsfreiheit?

Hallo.
Ich führe seit einigen Wochen mit meinem Freund eine heisse Diskussion über das Thema Meinungsfreiheit.
Er ist der Meinung, dass wenn man sagt "Meiner Meinung nach bist du ein ...." derjenige das nicht wegen Beleidigung o.ä. zur Anzeige bringen kann, da man ein Recht auf Meinungsfreiheit hat.
Ich bin allerdings der Meinung, dass man in seiner Meinungsfreiheit in sofern eingeschränkt wird, wenn man jemanden mit seiner Äußerung beleidigt.

Ausserdem spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob man nun sagt "Meiner Meinung nach bist du..." oder "Ich finde du bist..." oder nur "Du blöder ..."
Denn im Grund äußert man doch mit jeder dieser Aussagen seine Meinung. Oder sehe ich das falsch?
Mein Freund sagt nämlich dass man soetwas nur zur Anzeige bringen kann, wenn derjenige nicht ausdrücklich gesagt hat "Meiner Meinung nach..."
Aber das würde ja bedeuten, dass egal was ich sage, immer wenn ich den Satz mit "Meiner Meinung nach" beginne alles was ich denke äußern dürfte.
Das kann doch so nicht stimmen oder?

Also meine Frage ist grundsätzlich in wie weit man seine Meinung äußern darf, oder nach welchen Kriterien die Meinungsfreiheit eingegrenz werden kann.

Bin über jede Antwort dankbar!!!

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
Er ist der Meinung, dass wenn man sagt Meiner Meinung nach bist du ein .... derjenige das nicht wegen Beleidigung o.ä. zur Anzeige bringen kann, da man ein Recht auf Meinungsfreiheit hat.
Nein, das ist falsch. Die Meinungsfreiheit hat u.a. seine Grenzen darin, wenn jemand anderes dadurch in seinen Rechten verletzt wird.

quote:
Ich bin allerdings der Meinung, dass man in seiner Meinungsfreiheit in sofern eingeschränkt wird, wenn man jemanden mit seiner Äußerung beleidigt. Ausserdem spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle ob man nun sagt Meiner Meinung nach bist du... oder Ich finde du bist... oder nur Du blöder ...
Das sehen Sie völlig richtig.

quote:
Mein Freund sagt nämlich dass man soetwas nur zur Anzeige bringen kann, wenn derjenige nicht ausdrücklich gesagt hat Meiner Meinung nach...
Das ist nicht richtig. Solche kleinen Formalia sind hinsichtlich der juristischen Bewertung irrelevant.

quote:
Also meine Frage ist grundsätzlich in wie weit man seine Meinung äußern darf, oder nach welchen Kriterien die Meinungsfreiheit eingegrenz werden kann.
Diese Frage ist zu umfangreich. Grundsätzlich können Sie sich merken, dass ein Grundrecht zB dann eine Grenze erfährt, wenn es in die Rechtsgüter einer anderen Person eingreift. Zwingend bei jedem Fall ist dies aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

quote:
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Er ist der Meinung, dass wenn man sagt Meiner Meinung nach bist du ein .... derjenige das nicht wegen Beleidigung o.ä. zur Anzeige bringen kann, da man ein Recht auf Meinungsfreiheit hat.
--------------------------------------------------------------------------------

Nein, das ist falsch. Die Meinungsfreiheit hat u.a. seine Grenzen darin, wenn jemand anderes dadurch in seinen Rechten verletzt wird.

--------------------------------------


Das verstehe ich nicht. In welcher Form werden da Rechte verletzt???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich tippe mal auf die Mißachtung seiner Persönlichkeitsrechte bzw. der Unantastbarkeit der Ehre.

Ich glaube auch nicht, dass die Rechtssprechung haarspalterisch auf den Satzbau achtet. Sicher kommt es auch auf das 'Wie' und 'unter welchen Umständen' an.



-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert von klagdichreich am 05.02.2007 09:08:49

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#4
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:
Ich bin allerdings der Meinung, dass man in seiner Meinungsfreiheit in sofern eingeschränkt wird, wenn man jemanden mit seiner Äußerung beleidigt.

Richtig, kann man sogar im Grundgesetz nachlesen, der Artikel 5 hat nämlich auch noch einen Absatz 2, aber das vergessen viele.
quote:
Artikel 5 GG [Meinungs- und Pressefreiheit]

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze
der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

...

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Danke für das Wörtchen 'Würde'!!!
Ich schrieb fälschlicherweise 'Ehre' aber es heißt natürlich 'Die Würde ist unantastbar'. Ich wußte doch, dass mit dem Wort was nicht stimmt... :sweat:

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Klagdichreich,

quote:
Ich schrieb fälschlicherweise 'Ehre'
Nein, es war schon richtig, wie du es anfänglich geschrieben hast. Das Delikt der Beleidigung ist ein ehrverletzendes Delikt und hat mithin die Ehre der jeweiligen Person als Schutzgut.

Beste Grüße,

J.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

@ TS: Ihr Freund ist da einem populärem Irrtum aufgesessen. Vermutlich gibt es eine Menge Leute, die so denken...

Gruß vom mümmel

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