Moin, ich hätte folgende Frage. X steht vor der Tür seiner Firma und unterhält sich vor Dienstbeginn mit seinem Kollegen und schmeißt die ausgerauchte Zigarette auf die leere Fahrbahn hinter ihm. Plötzlich steht Y hinter ihm und sagt:" warum schmeißt du die Zigarette auf den Boden du Hurensohn". X sagt ihm, dass er sich um wichtigeres kümmern soll. Dann rotzt der Y ihm ohne Vorwarnung ins Gesicht und nimmt beide Arme hoch, geht also in Kampfstellung. X und Y geraten ineinander. Beide erleiden Verletzungen. Y hält das Hemd von X auch bei Schlagabtausch und lässt nicht los. Selbst als Y am Bürgersteig hinter ihm nach hinten fällt, lässt er nicht los und zieht X mit auf den Boden. X landet mit den Knien auf den Boden, kann aber noch sein Gesicht schützen. X sitzt auf Y und haut von oben zu und Y von unten. Erst als Y den X nicht mehr festhält, hört der Schlagabtausch auf. Y hat mehr Verletzungen im Gesicht als X. X schreit in die Menge, dass jemand die Polizei rufen soll. Erst als die Polizei eintrifft, steht X auf und geht in eine sichere Ecke zu den Beamten. Darf ich eure Meinungen haben? Y ist auch gegenüber der Polizei sehr aggressiv und will weg. Er ist bereits aufgrund von Verstoß gegen das BTM-Gesetz vorbestraft. Er wird in Gewahrsam genommen und am nächsten Tag in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Was könnte X strafrechtlich passieren? Y hat keine Anzeige gestellt, Y aber schon.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 00:29
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 00:31
Beleidigung und Anspucken ins Gesicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDarf ich eure Meinungen haben? :
X und Y haben in der Sozialisation in der Kindheit wohl einige eklatante Lücken gehabt und diese bis heute nicht aufarbeiten / schließen können.
Y scheint zusätzlich noch andere Probleme zu haben, für die es bis jetzt - warum auch immer - noch keine adäquate Behandlung gab.
ZitatWas könnte X strafrechtlich passieren? :
Erst mal Ermittlungsverfahren
Dann
- Strafbefehl und ableisten der Strafe
- Strafbefehl, Einspruch, Verhandlung, Verurteilung und ableisten der Strafe
- Strafbefehl, Einspruch, Verhandlung und Freispruch
- Anklage, Verhandlung, Verurteilung und ableisten der Strafe
- Anklage, Verhandlung und Freispruch
- Einstellung
ZitatY hat keine Anzeige gestellt, Y aber schon. :
Finde den Widerspruch ...
Mit welcher Strafe könnte X rechnen? Tagessätze, Schmerzensgeld oder vielleicht mehr? Bisher eine reine Weste.
Sorry, Y hat keine Anzeige gestellt, X aber schon.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 01:15
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Ein ziemlich asoziales Verhalten.Zitat:X steht vor der Tür seiner Firma und unterhält sich vor Dienstbeginn mit seinem Kollegen und schmeißt die ausgerauchte Zigarette auf die leere Fahrbahn hinter ihm.
GeldstrafeZitat:Mit welcher Strafe könnte X rechnen? Tagessätze, Schmerzensgeld oder vielleicht mehr?
Schmerzensgeld
Schadenersatz Y
Schadenersatz Krankenkasse
Schadenersatz Arbeitgeber
fristlose Kündigung
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Was davon wirklich eintritt und auch wirklich berechtigt ist, würde man dann sehen müssen. Einen Eintrags ins Führungszeugnis gibt es vermutlich nicht. Das Verschmutzen unserer Umwelt wird hoffentlich noch mit einem saftigen Bußgeld belegt.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 11:42
ZitatMoin, ich hätte folgende Frage. X steht vor der Tür seiner Firma und unterhält sich vor Dienstbeginn mit seinem Kollegen und schmeißt die ausgerauchte Zigarette auf die leere Fahrbahn hinter ihm. :
Dieser Kollege ist nicht Y? Hat er eingegriffen oder Hilfe geholt?
ZitatDieser Kollege ist nicht Y? Hat er eingegriffen oder Hilfe geholt? :
Der Kollege hat versucht dazwischen zu gehen, aber hat es nicht geschafft, weil Y den X nicht losgelassen hat. Hilfe hat X holen lassen, indem er mehrmals seinen Kollegen aufgefordert hat, die Polizei zu verständigen.
ZitatDas Verschmutzen unserer Umwelt wird hoffentlich noch mit einem saftigen Bußgeld belegt. :
JA, das mit der Zigarette ist asozial.
Eduard Zimmermann hätte seine Freude daran.ZitatY hat keine Anzeige gestellt, X aber schon. :
Hört sich nach Ihrer Schilderung so an, als käme Notwehr (vermutlich) in Betracht.
ZitatWas könnte X strafrechtlich passieren? :
Mit etwas Glück: nichts.
Hört sich nach Ihrer Schilderung so an, als käme Notwehr (vermutlich) in Betracht.
Y beschimpft und rotzt X an und geht in Kampfstellung, einfach so, also hebt die Faust an. X haut zuerst aber Y haut natürlich auch und lässt X nicht mehr los. Hält X permanent fest und schlägt mit der anderen Hand auf X ein. Ein gegenseitiger Schlagabtausch also. Y versucht X mit dem Fuß zu treten und stolpert am Bürgersteig nach hinten, lässt X trotzdem nicht los und zieht ihn mit runter. Obwohl Y sich den Hinterkopf angestoßen hat, lässt er von X nicht los und haut weiter und X haut zurück. Erst nach dem Y den X nicht mehr am Kragen festhält, hört das ganze auf. Y versucht noch X zu provozieren, indem er X am Gesäß anpackt und sagt, dass er ihn jetzt .... würde. Von X erfolgt keine Gegenreaktion, aber sitzt weiterhin auf Y, um ihn nicht aufstehen zu lassen, weil er Angst hat, dass es dann weitergeht. Erst als die Polizei vor Ort eintrifft, steht X auf, desinfiziert seine Wunden und spült sich den Mund und die Augen aus, weil er Spucke im Mund und in den Augen hatte.
Y ist noch sehr aggressiv, schreit die Polizei an und steht kurz davor, die Polizei anzugreifen. Die Polizei nimmt Y mit, er kommt in Gewahrsam und am nächsten Tag wird er in die Psychiatrie zwangseingewiesen, weil noch andere Sachen vorgefallen sein sollen. Etwa halbe Stunde vor diesem Vorfall. Auch ist er wegen Drogenkonsum vorbestraft.
Y hat 2 Platzwunden und ein blaues Auge und eine Platzwunde am Hinterkopf, die er sich beim Sturz geholt hat, als er nach hinten gestolpert ist. X hat paar Beulen am Kopf, Abschürfungen im Gesicht, Hand, blutende Wunden an der Hand und weitere diverse Prellungen.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 19:23
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 19:30
Klingt wie mitgefilmt und dann als Sportreportage hier hinger***.ZitatDarf ich eure Meinungen haben? :
Das mit der Zwangseinweisung hast du dir ausgedacht. Der Y stellt seine Anzeige, sobald er kann.ZitatEr wird in Gewahrsam genommen und am nächsten Tag in die Psychiatrie zwangseingewiesen. :
Warum kommt der ganze R*** dann nochmal in #9?
Meld dich doch mal, wenn X seine Strafe kennt.
...du wolltest Meinungen haben
ZitatDas mit der Zwangseinweisung hast du dir ausgedacht. Der Y stellt seine Anzeige, sobald er kann. :
Warum kommt der ganze R*** dann nochmal in #9?
Meld dich doch mal, wenn X seine Strafe kennt.
Nichts mit ausgedacht! Die Polizei selbst hat bestätigt, dass man ihn nach 24 Stunden Gewahrsam zwangseingewiesen hat, wobei die Einweisung mit diesem Vorfall nichts zutun hat. Der Y soll einen Dachschaden haben und eine halbe Stunde vor dieser Sache soll was anderes passiert sein! Vorbestraft ist er auch.
ZitatX haut zuerst :
Das ist eher schonmal schlecht, aber schließt Notwehr nicht völlig aus. Wenn man angegriffen wird (oder auch, wenn ein Angriff bevorsteht), darf man sich verteidigen, das Zauberwort bei der Notwehr ist die Verhältnismäßigkeit.
Im Zweifel wird das Ganze dann ein Richter beurteilen. Aber erstmal abwarten, mit Glück bekommen Sie wie geschrieben vielleicht gar keine Post, wenn doch, dann erstmal schauen was Ihnen konkret vorgeworfen wird, dann können Sie immer noch reagieren.
ZitatDas ist eher schonmal schlecht, aber schließt Notwehr nicht völlig aus. :
Danke für die Antwort. Wie gesagt, er soll mir hinterhergelaufen sein, sagen 3 Zeugen. War auch sehr sehr aggressiv. Das er mich als "Hurensohn" beschimpft hat, hat mich nicht so sehr geärgert, weil ich in 3 Minuten Dienstbeginn hätte. Aber dann rotzt er mir volle Kanne ins Gesicht, ohne jegliche Vorwarnung. Als ich die Rotze abwischen wollte, ging er in Kampfstellung, hob beide Fäuste an. Mir war klar, dass er zuschlagen wird. In Panik habe ich dann zuerst geschlagen, weil er ja schon kurz davorstand, dasselbe zu machen. Das ärgert mich so sehr! Seit 42 Jahren nichts mit der Polizei zutun gehabt, so alt wie ich jetzt halt bin und jetzt sowas! Auf AIDS, Hepatitis und Tuberkulose kann ich mich auch noch nicht testen lassen. Muss laut Arzt noch 2 Wochen warten.
Also zumindest für mich hört es sich schon so an, als könnte das als Notwehr gewertet werden. Dass die Zeugen Ihre Version und auch das aggressive Verhalten von Y bestätigen, dürfte schonmal von Vorteil für Sie sein.
Die Polizei ist erstmal gezwungen, beim Verdacht einer Straftat zu ermitteln, das heißt aber dann noch nicht, dass man tatsächlich schuldig ist, den Fortgang des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Polizei auch nicht selbst, sondern die Staatsanwaltschaft, dies kann also durchaus auch noch eingestellt werden.
Es kann natürlich schon gut sein, dass Sie in den nächsten Wochen/Monaten hierzu nochmal eine Vorladung bekommen und man Sie nochmal anhören möchte bzw. muss, das ist als Beschuldigter aber kein Pflichttermin. Dann können Sie immer noch überlegen, wie Sie weiter vorgehen: Eine Aussage machen, einen Anwalt hinzuziehen etc...
Mit Glück kommt nichts, aber jetzt im Voraus können Sie im Grunde (außer abwarten) nicht viel machen.
Strafanzeige bzw. Strafantrag hat Ihr Gegenüber (zumindest derzeit) laut Ihrer Aussage nicht gestellt, diese Person scheint im Moment anderweitige Probleme zu haben, dies könnte eventuell ein Vorteil für Sie sein.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 21:50
ZitatStrafanzeige bzw. Strafantrag hat Ihr Gegenüber (zumindest derzeit) laut Ihrer Aussage nicht gestellt, diese Person scheint im Moment anderweitige Probleme zu haben, dies könnte eventuell ein Vorteil für Sie sein. :
Hat in der Tat keine Strafanzeige gestellt, soll noch nicht Mal auf die Briefe der Polizei geantwortet haben. Er soll sich noch in der Psychiatrie befinden. Die Schreiben gingen auch dahin, aber er soll nicht geantwortet haben. Die Polizei meinte auch, dass man ihn kennt und er tatsächlich psychische Probleme hat. Ich hoffe auch, dass er keine ansteckende Krankheiten hat. Ich bekomme von keinem eine Info darüber.
Wobei ich mich bei der Notwehr etwas korrigieren muss (sonst hätte es auch sicher jemand anderes getan ), es wird natürlich geprüft werden, ob Notwehr vorlag, die Verhältnismäßigkeit spielt dann keine Rolle mehr, da habe ich mich etwas vertan, war aber in diesem Fall aber auch nicht zu Ihrem Nachteil.
Die Notwehr könnte hier in Betracht kommen, da ein Angriff (laut Ihrer Schilderung) unmittelbar bevorstand, das wäre die Vorrausetzung, dass man sich auch zuerst wehren dürfte. Die Zeugenaussagen werden hierbei sicher auch berücksichtigt.
Da die Frage nicht weiter eingegrenzt wurde, würde ich sagen: der Arbeitgeber sollte m.E. einen Aschenbecher am Eingang aufstellen.ZitatDarf ich eure Meinungen haben? :
Bei der "einfachen" Körperverletzung handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt (230 StGB), womit hier allein die Strafanzeige ohnehin nicht ausreichen würde. Nun handelt es sich beim Anspucken zwar strafrechtlich regelmäßig nur um eine Beleidigung (natürlich immer mit Ausnahmen, z.B. wenn der Täter bewusst ansteckend wäre) und der Notwehr stehen üblicherweise verhältnismäßigere Mittel (Verteidigung, Weglaufen) vor als den ersten Schlag auszuteilen. In der Gesamtwürdigung (Anspucken als Vorbereitung/Ablenkung und unvermittelte Versetzung in Kampfstellung) würde ich aber damit weiterhin argumentieren.ZitatHat in der Tat keine Strafanzeige gestellt, soll noch nicht Mal auf die Briefe der Polizei geantwortet haben. Er soll sich noch in der Psychiatrie befinden. :
ZitatBei der "einfachen" Körperverletzung handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt (230 StGB), womit hier allein die Strafanzeige ohnehin nicht ausreichen würde. Nun handelt es sich beim Anspucken zwar strafrechtlich regelmäßig nur um eine Beleidigung (natürlich immer mit Ausnahmen, z.B. wenn der Täter bewusst ansteckend wäre) und der Notwehr stehen üblicherweise verhältnismäßigere Mittel (Verteidigung, Weglaufen) vor als den ersten Schlag auszuteilen. In der Gesamtwürdigung (Anspucken als Vorbereitung/Ablenkung und unvermittelte Versetzung in Kampfstellung) würde ich aber damit weiterhin argumentieren. :
Hey, daran habe ich gar nicht gedacht! Das Anspucken als Vorbereitung? Aber was ist mit dem Anrotzen/Anspucken? Gerade in Zeiten von Corona? Ist das keine Körperverletzung? Habe 7 kg in 2 Wochen abgenommen, immer wenn ich was essen wollte, bekam ich Brechreiz.
Also wir befinden uns ja hier im Strafrecht, womit die meisten unserer Antworten den TEn langweilig erscheinen (mir selbst manchmal übrigens auch). Wenn nun das unvermittelte Anspucken insofern der Einleitung einer (versuchten) Körperverletzung diente als dass der Täter sich unmittelbar in Kampfposition begab, so fällt die Beurteilung einer Notwehrhandlung (hinsichtlich eines unmittelbar bevorstehenden oder dadurch bereits eingeleiteten Angriffs) natürlich anders aus als wenn man "lediglich" angespuckt worden wäre.ZitatHey, daran habe ich gar nicht gedacht! Das Anspucken als Vorbereitung? Aber was ist mit dem Anrotzen/Anspucken? Gerade in Zeiten von Corona? Ist das keine Körperverletzung? Habe 7 kg in 2 Wochen abgenommen, immer wenn ich was essen wollte, bekam ich Brechreiz. :
Es wurde auf "Zeiten von Corona" angespielt. Würde der Täter im Rahmen des Anspuckens kundtun (was nicht der Wahrheit entsprechen müsste), an Covid erkrankt zu sein oder wüsste er in dem Moment, tatsächlich erkrankt zu sein, so käme der Tat eine andere Note hinzu und wäre strafrechtlich noch einmal anders zu bewerten. Aber das ist ja bislang nur rein hypothetisch.
ZitatAlso wir befinden uns ja hier im Strafrecht, womit die meisten unserer Antworten den TEn langweilig erscheinen (mir selbst manchmal übrigens auch). Wenn nun das unvermittelte Anspucken insofern der Einleitung einer (versuchten) Körperverletzung diente als dass der Täter sich unmittelbar in Kampfposition begab, so fällt die Beurteilung einer Notwehrhandlung (hinsichtlich eines unmittelbar bevorstehenden oder dadurch bereits eingeleiteten Angriffs) natürlich anders aus als wenn man "lediglich" angespuckt worden wäre. :
Eine Frage hätte ich noch. Als er nach hinten gefallen ist, wegen dem Bürgersteig, hat er mich mit runtergezogen. Ich landete mit den Knien auf den Boden und saß sozusagen auf ihm. Er hielt mich immer noch am Kragen fest und schlug mit der anderen Hand auf mich ein und ich schlug zurück. Sind diese Schläge sowohl seiner als auch meinerseits" als gefährliche KV" oder als KV zu betrachten?
Danke im voraus!
Die Antworten in diesem Thread sind zu nah an einer individuellen Rechtsberatung.
Das mag sogar sein, aber da wir (ich zumindest) keine Anwälte sind, können wir auch keine Rechtsberatung durchführen.
Außerdem hat man das Problem hier meiner Meinung nach nahezu in jedem Thread (auch in den anderen Forenbereichen). Da wird ja genau so detailliert auf Fälle eingegangen. Somit würde ich das eher als generelles Problem im Forum werten.
@Armagon Nein, das wäre auch noch die einfache KV.
-- Editiert von User am 7. Dezember 2022 09:27
Was für eine Unfugargumentation. Gerade weil Du kein Anwalt bist, darfst Du keine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall erbringen. Und wenn die Sache so konkret wird wie hier, ist es sehr eindeutig eine solche Rechtsberatung.ZitatDas mag sogar sein, aber da wir (ich zumindest) keine Anwälte sind, können wir auch keine Rechtsberatung durchführen. :
Meines Wissens gab es so eine Diskussion ja schon mal (oder auch schon des Öfteren) in diesem Forum, inwieweit dies erlaubt ist. Da wäre ein extra Thema in einer anderen Rubrik allerdings sinnvoller, dann kann man das auch in einem normalen und sachlichen Ton bereden.
Allerdings, wenn ich jetzt mal auf die Schnelle Ihre letzten Beiträge so anschaue, z.B. im Forum Sozialrecht: bei dem Thema „Zahlungseinstellung bei Ortsabwesenheit" da gehen Sie ja ebenso detailliert auf den Fall ein, daher wunder ich mich etwas, dass Sie sich hier beschweren.
Zumindest meine Tipps hier in diesem Thema betrachte ich auch eher als allgemein, dass hier Notwehr in Betracht käme und wie der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens ist und das man vielleicht eine Vorladung bekommen könnte, stellt auch kaum eine Rechtsberatung dar, so was kann man auch überall nachschauen, dann dürfte man ja nahezu gar nichts mehr schreiben.
Für andere User kann ich zwar nicht antworten, aber trotzdem sehe persönlich sehe hier ehrlich gesagt wenig Unterschied zu anderen Forenbereichen/Themen.
Das kann hier keiner bewerten. Du kannst abwarten, was draus wird, kannst evtl. auch in einer Stellungnahme schriftlich oder mündlich den *Vorgang* nochmal schildern, durchaus bis zum allerletzten kraftlosen Schlag durch dich oder den psychisch auffälligen Y-Gegner--- geht alles---aber nicht hier.ZitatSind diese Schläge sowohl seiner als auch meinerseits" als gefährliche KV" oder als KV zu betrachten? :
Auch der Y kann das noch aus seiner Sicht schildern, und die Zeugen sicher auch.
Als Mensch, der Schlägereien aus welchem Grund auch immer, verabscheut und nichts von Strafrecht weiß, sage ich: was es war und wer wie bestraft wird, ergibt sich (auch) erst, nachdem die Verletzungen bekannt und bewertet sind.
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Bitte Vorsicht. Evtl. entscheidet eine befugte Stelle anders? Die Auswahl ist ja üppig.Zitat@Armagon Nein, das wäre auch noch die einfache KV. :
Evtl. konnte der X vor der Schlägerei wissen, dass Y längst psychisch stark belastet ist?
Evtl. hat Y die Arme zur Verteidigung hochgenommen?
Ich meine ganz allgemein, es ist durchaus ein Unterschied, ob in einem Forum geschrieben wird, was ein Fragesteller im Fall xy im eigenen Interesse tun sollte, weil der Gesetzgeber dazu etwas geregelt hat ODER ob man dem Fragesteller eindeutig und direkt antwortet, das wäre dit&dat.
ZitatBitte Vorsicht. Evtl. entscheidet eine befugte Stelle anders? Die Auswahl ist ja üppig. :
Evtl. konnte der X vor der Schlägerei wissen, dass Y längst psychisch stark belastet ist?
Evtl. hat Y die Arme zur Verteidigung hochgenommen?
Ich habe gestern ein Anruf von der Polizei erhalten, der PK-A meinte, dass leider auch gegen mich ermittelt wird, weil eine Zeugin gesagt haben soll, dass ich auch paar Mal auf Y eingeschlagen habe. Er meinte, Anzeige wegen einfacher KV. Er hat mich gefragt, ob er den Text, den ich verfasst habe, um Y anzuzeigen, hierfür verwenden darf, was ich bejaht habe, weil eigentlich alles darin enthalten ist. 1 Woche nach dem Vorfall hatte ich Ihn angerufen, um nachzufragen, wie es Y geht, weil die Zeugen mir 1 Woche danach gesagt hatten, was die gesehen haben, und zwar, dass er sich am Hinterkopf eine Platzwunde geholt hat, als er beim Versuch mich zu treten nach hinten fiel und mich mitgezogen hat. Ich hatte das gar nicht bemerkt, weil ich mit runterfiel. Er meinte, es gehe ihm körperlich gut, er ist nicht schwer verletzt. Meint ihr, er hätte ein Grund mich anzulügen?
Dass es sich um einen PKA handelte, hat man erfragt?
Das ist aber nett, dass einem das mitgeteilt wurde.Zitatmeinte, dass leider auch gegen mich ermittelt wird, weil eine Zeugin gesagt haben soll, dass ich auch paar Mal auf Y eingeschlagen habe. :
Also den oben erwähnten PKA?Zitat1 Woche nach dem Vorfall hatte ich Ihn angerufen, um nachzufragen, wie es Y geht :
Wie ist es denn dazu gekommen? Kleines Dorf auf dem Land?Zitatweil die Zeugen mir 1 Woche danach gesagt hatten, was die gesehen haben :
Entweder handelt es sich um einen knallharten Vernehmer, der bereits die Selbstbelastung aus der eigenen Strafanzeige in eine Einlassung ummünzen konnte und jede Gelegenheit nutzt, den Beschuldigten in Sicherheit zu wiegen oder um einen unerfahreneren Anwärter, der dem Beschuldigten freimütig Sachstandsmeldungen aus dem Verfahren erteilt. Ich tippe nach Konsultation meiner Glaskugel auf letzteres.ZitatEr meinte, es gehe ihm körperlich gut, er ist nicht schwer verletzt. Meint ihr, er hätte ein Grund mich anzulügen? :
Es treten immer mehr Details zutage, die eine Notwehrhandlung m.E. tendenziell nicht mehr als verhältnismäßig begründen, womit auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar erscheint. Die bisherigen Schilderungen lassen auf eine "einfache" KV schließen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass im Laufe des Strafverfahrens ein ausschlaggebendes Detail nachgeliefert wird, das zu einer Verschärfung des Tatbestandes führt. Aber wie @bostonxl trefflich schrieb, können wir all diese fiktiven Begebenheiten nur sehr pauschal und laienhaft bewerten. Dieses Forum ersetzt niemals eine Rechtsberatung, geschweige denn den Verteidiger, der tatsächliche Einsicht erlangt.ZitatSind diese Schläge sowohl seiner als auch meinerseits" als gefährliche KV" oder als KV zu betrachten? :
-- Editiert von User am 7. Dezember 2022 22:35
ZitatDass es sich um einen PKA handelte, hat man erfragt? :
In dem Schreiben steht PK-A und der Nachname von ihm.
Also den oben erwähnten PKA?
Ja genau.
Ist in Frankfurt passiert, aber ich selbst war danach 1 Woche nicht auf der Arbeit.
Welchen Beschuldigten meinst du? Es soll ja gegen uns beide ermittelt werden
Klar war es Notwehr. Hätte er mich einfach losgelassen und mit dem Schlagen aufgehört, wäre es nicht soweit gekommen.
In diesem Fall meinte ich den X.ZitatWelchen Beschuldigten meinst du? :
Na wenn das so klar ist, dass es sich um Notwehr handelt, auf einen am Boden Liegenden einzuschlagen, dann ist doch alles geklärt und das Thema kann geschlossen werden.ZitatKlar war es Notwehr. :
ZitatNa wenn das so klar ist, dass es sich um Notwehr handelt, auf einen am Boden Liegenden einzuschlagen, dann ist doch alles geklärt und das Thema kann geschlossen werden. :
Es war doch nicht so, dass er auf dem Boden lag und ich frei war. Er hat mich bei dem Fall mit runtergezogen und ich bin mit den Knien auf dem Asphalt eingeschlagen und landete auf ihn. Er hielt mein Hemd immer noch fest und schlug zu, so dass auch ich geschlagen habe. Erst als er aufgehört zu schlagen und mein Hemd losgelassen hat, habe auch ich damit aufgehört. Er hat noch weiter provoziert, indem er mein Gesäß unsittlich berührt hat und meinte, dass er mich fic....n würde und machte auch dementsprechend die Bewegungen. Davon habe ich mich aber nicht provozieren lassen, habe ihn stattdessen unter Kontrolle gehalten, bis die Polizei kam.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
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- mit Empfehlung
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