Ich wollte in einem bekannten Elektrofachhandel ein defektes Gerät (5 Monate alt) umtauschen, aber man hat mir den Umtausch verweigert und mir statt dessen nach einem Streit Hausverbot erteilt. Nun soll ich aber den Security-Mitarbeiter beleidigt haben (die Polizei wurde gerufen, weil ich nicht ohne Lösung gehen wollte. Ich bin im Streit um das Gewährleistungsrecht laut geworden und habe lediglich einer Kassiererin, die mir mit "Halt die Klappe" entgegenkam mit "F... dich" geantwortet. Der Security-Mitarbeiter hatte mich geschubst und ich meinte daraufhin "Ich habe HIV und könnte Sie jetzt anspucken" (das war wohl die Bedrohung?). Das mit dem Bespucken habe ich gemeint, weil er mir so sehr auf die Pelle rückte, dass er mich fast geküsst hätte in einem Moment. Die Polizei hat nun eine Anzeige aufgenommen, wegen Beleidigung und Bedrohung gegen den Security-Mitarbeiter.
Ich habe an die Filialleitung inzwischen geschrieben und für den lautstarken Streit um Entschuldigung gebeten und mich beschwert, dass mir Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen wird. Aus meiner Sicht ist "F... dich" ein unvernünftiger Vorschlag und "könnte anspucken" ein Möglichkeitshinweis (könnte = Konjunktiv) und keine Bedrohung.
Wie seht ihr das? Was würde nun hier auf mich zukommen?
Beleidigung und Bedrohung im Ladengeschäft
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 16:46
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Beleidigung und Bedrohung im Ladengeschäft
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 18:03
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Ist aber beleidigend, war ja auch so von dir gemeint, anderes glaube ich dir eher nicht.Zitat:"F... dich" ein unvernünftiger Vorschlag
Interessante Auffassung die du da vertrittst. Hättest du nur gesagt anspucken, dann könnte man das evtl noch so sehen, aber deine Worte waren ja laut dirZitat:könnte anspucken" ein Möglichkeitshinweis (könnte = Konjunktiv) und keine Bedrohung.
das ist nunmal was ganz anderes als ich könnte sie anspucken!Zitat:Ich habe HIV und könnte Sie jetzt anspucken
Deiner Auffassung nach, könnte auch Jemand mit einer Schusswaffe auf dich zielen und sagen, ich könnte abdrücken, bedroht würdest du dich dadurch ja nicht fühlen oder?
#2
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
das ist nunmal was ganz anderes als ich könnte sie anspucken! Eigentlich nicht. Eine Bedrohung setzt die Androhung eines Verbrechens voraus. Jemand mit HIV zu infizieren, ist aber in der jüngeren Rechtsprechung kein versuchter Totschlag mehr (was ein Verbrechen wäre), sondern halt versuchte gefährliche Körperverletzung. Und das ist kein Verbrechen, sondern ein Vergehen = keine Bedrohung i. S. d. § 241 StGB .
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 09:49
Von
Status: Weiser (16533 Beiträge, 9305x hilfreich)
Die Bedrohung ist rechtlich gesehen keine - aber es könne eine Nötigung stattdessen sein - was es nicht besser macht.
Zitat:Wie seht ihr das?
Dass der Brief an die Fillialleitung im besten Fall nutzlos, im wahrscheinlichen Fall aber kontraproduktiv war.
Sollte der Inhalt des Briefs der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis kommen, werden Sie damit die Chancen auf eine Einstellung deutlich reduziert haben. Rechtfertigung und "Herunterspielen" kommen bei Staatsanwaltschaften nicht gut an.
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